24.08.2023

Schutzkleidung bei elektrotechnischen Arbeiten

Vielen Elektrofachkräften ist unklar, wann bei elektrotechnischen Arbeiten Schutzkleidung getragen werden muss. Was ist hier zu beachten? Unsere Experten geben Antwort.

Schutzkleidung: Elektriker mit persönlicher Schutzausrüstung

Die DIN EN 50286 (VDE 0682-301) „Elektrisch isolierende Schutzkleidung für Arbeiten an Niederspannungsanlagen“ beschreibt die elektrisch isolierende persönliche Schutzkleidung. Sie muss von Fachpersonal bei Arbeiten unter Spannung oder in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen bis 500 V Wechselspannung bzw. 750 V Gleichspannung verwendet werden.

Welche Funktion hat die Schutzkleidung?

Die elektrisch isolierende Schutzkleidung hat im Gegensatz zur Arbeits- oder Berufsbekleidung eine spezifische Schutzfunktion. Sie ist eine persönliche Schutzausrüstung und soll den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen. Sie ist nicht leitend und verhindert den Durchgang des elektrischen Stroms, wenn der Träger mit einem unter Spannung stehenden Teil in Berührung kommt.

Hinweis zur Schutzkleidung

Grundsätzlich dürfen an der Schutzkleidung keine außen liegenden Metallteile vorhanden sein. Es müssen Klettverschlüsse verwendet werden.

Es gibt Schutzkleidungsarten, die nur Körperbereiche schützen. Andere schützen den gesamten Körper. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Kittel, einen zweiteiligen oder einteiligen Anzug handeln. Einteilige Schutzanzüge gibt es mit oder ohne Stiefel, Handschuhe und Kopfhaube. Stiefel und Handschuhe können fest eingearbeitet oder auch abnehmbar sein.

Wann wird welche Arbeits- oder Schutzkleidung eingesetzt?

Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, ob Schutz- oder Arbeitskleidung eingesetzt werden muss. Durch die Art der angewendeten Arbeitsmethode kann ermittelt werden, ob beispielsweise die Gefahr eines Störlichtbogens vorhanden ist.

Der Einsatz von elektrisch isolierender Schutzkleidung beschränkt sich meist auf Arbeiten an Niederspannungs-Freileitungen, bei denen die Gefahr des „Hineintauchens“ zwischen unter Spannung stehenden Teile besteht. An Arbeitsplätzen, an denen eine erhöhte Störlichtbogengefahr besteht, sollte vorzugsweise Kleidungsmaterial aus flammhemmendem Material eingesetzt werden. Die Kleidung darunter sollte ebenfalls einen möglichst hohen Baumwollanteil haben.

Woraus ergibt sich die thermische Schutzwirkung?

Die thermische Schutzwirkung des Materials von Arbeits- bzw. Schutzkleidung besteht einerseits aus der Isolation des Trägers vor der einwirkenden Wärme, andererseits aus einem möglichst schnellen Verlöschen der während der Beflammung in Brand geratenen Materialbereiche.

Wie wird die Wirksamkeit gewährleistet?

Elektrisch isolierende Anzüge müssen gemäß DGUV Vorschrift 3 neben einer Sichtprüfung vor jeder Benutzung auf augenfällige Mängel untersucht werden.

Spätestens vor Ablauf eines Jahres müssen solche Anzüge einer Wiederholungsprüfung auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Werte unterzogen werden.

Was ist beim Benutzen von isolierenden Handschuhen zu beachten?

Isolierende Handschuhe aus Elastomeren oder Plastomeren nach DIN EN 60903 (VDE 0682-311) „Handschuhe aus isolierendem Material zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen“ stehen als wirksamer Schutz gegen gefährliche Körperdurchströmung zur Verfügung.

Arbeiten bei Niederspannung

Handschuhe der Klasse 00 (bis 500 V Wechselspannung) sowie Klasse 0 (bis 1.000 V Wechselspannung) werden für Arbeiten im Niederspannungsbereich eingesetzt. Nimmt die Gefährdung durch raue und spitze Kanten zu, wird empfohlen, die etwas dickeren Handschuhe der Klasse 0 oder Kombinationshandschuhe für mechanische Beanspruchung einzusetzen.

Vor jedem Gebrauch müssen die Handschuhe einer Sichtprüfung unterzogen werden. Zur Entdeckung von Löchern wird der Handschuh, soweit möglich, aufgeblasen. Um den ordnungsgemäßen Zustand zu kontrollieren, müssen alle sechs Monate regelmäßige Wiederholungsprüfungen auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte durchgeführt werden.

Was ist beim Benutzen von isolierendem Kopfschutz zu beachten?

Elektrisch isolierende Helme müssen der DIN EN 50365 (VDE 0682-321) „Elektrisch isolierende Helme für Arbeiten an Niederspannungsanlagen“ entsprechen. Die Helme sind dabei in die Klasse 0 eingeteilt, d.h., sie sind für Arbeiten unter Spannung oder in der Nähe unter Spannung stehender Teile an Anlagen mit einer Nennspannung bis AC 1.000 V und DC 1.500 V geeignet.

Eine regelmäßige Sichtprüfung vor dem Gebrauch ist durchzuführen. Eventuelle Verunreinigungen sind nach dem Gebrauch entsprechend der Herstellerempfehlung sorgfältig zu entfernen.

Da thermoplastische Schutzhelme einer natürlichen Alterung unterliegen, sollen diese grundsätzlich nach spätestens fünf Jahren ausgesondert werden.

Wozu dient der Gesichtsschutz?

Im Gegensatz zu den anderen isolierenden persönlichen Schutzausrüstungen dient der Gesichtsschutz vorrangig dem Schutz gegen einen möglicherweise auftretenden Störlichtbogen. Er wird meist mit einem Schutzhelm kombiniert. Praktische Versuche haben ergeben, dass handelsübliche Gesichtsschutzschirme mit einer Dicke von 1,5 mm auch extremen Störlichtbögen standhalten können.

Gesichtsschutzschirme für elektrotechnische Arbeiten sind an der Kennzeichnung „DIN 8“ entsprechend der DIN EN 166 „Persönlicher Augenschutz – Anforderungen“ zu erkennen. Sie bedürfen keiner Wiederholungsprüfung.

Welcher isolierende Fußschutz darf eingesetzt werden?

Die Norm DIN EN 50321-1 (VDE 0682-331-1) „Arbeiten unter Spannung – Schuhe für elektrischen Schutz“ beschreibt die Anforderungen an elektrisch isolierende Schuhe und Stiefel. Diese verhindern bei Verwendung mit anderen elektrisch isolierenden persönlichen Schutzausrüstungen, z.B. Handschuhen, eine gefährliche Körperdurchströmung über die Füße. Die Norm lässt auch Stahlsohlen zu, die bei den elektrischen Prüfungen jedoch miteinbezogen werden müssen.

Isolierende Schuhe und Stiefel sind jährlich einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Als Grundlage für den elektrischen Teil der Wiederholungsprüfung sind die Vorgaben der in der Norm festgelegten Stückprüfung heranzuziehen.

Welche Schutzkleidung ist gegen thermische Gefahren eines elektrischen Lichtbogens am besten geeignet?

Hilfreich ist in diesem Zusammenhang die DGUV Information 203-077 „Thermische Gefährdung durch Störlichtbögen – Hilfe bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung“. Sie soll den Unternehmer darin unterstützen, die geeignete Schutzausrüstung (z.B. Schutzkleidung, Gesichtsschutz für elektrische Arbeiten) gegen die thermischen Auswirkungen eines Störlichtbogens auszuwählen.

Dabei wird ein Verfahren angewendet, das auf dem genormten Box-Test-Verfahren basiert – nach DIN EN 61482-1-2 (VDE 0682-306-1-2) „Arbeiten unter Spannung – Schutzkleidung gegen die thermischen Gefahren eines elektrischen Lichtbogens – Teil 1-2: Prüfverfahren – Verfahren 2: Bestimmung der Lichtbogen-Schutzklasse des Materials und der Kleidung unter Verwendung eines gerichteten Prüflichtbogens (Box-Test)“.

Schutzkleidung tragen!

Denken Sie bei elektrotechnischen Arbeiten an Ihre Schutzkleidung!
Auch Schutzkleidung muss regelmäßig geprüft werden.

Die Schutzwirkung einer Arbeits- oder Schutzkleidung kann im Ergebnis erst wirksam werden, wenn Sie sie auch tatsächlich tragen und sachgerecht einsetzen.

Bleiben Sie auch mit Schutzkleidung achtsam. Denken Sie daran, auch in Schutzkleidung immer die Anforderungen der Elektrosicherheit einzuhalten – zum Beispiel die fünf Sicherheitsregeln.

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Autor*innen: Ernst Schneider, Udo Mathiae