Gratis-Download: Installation von Ladesystemen für Elektrofahrzeuge
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Für Elektrofachkräfte: Installation von Ladesystemen für Elektrofahrzeuge
Auf 17 Seiten erfahren Sie, welche rechtlichen und technischen Grundlagen bei der Installation von Ladesystemen für Elektrofahrzeuge beachtet werden müssen. Elektrische Anlagen gehören zum Bereich der Normenreihe VDE 0100 und zumeist entsprechen sie auch den Vorschriften, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung gültig waren.
Das Problem ist jedoch, dass damals die zusätzliche Belastung der Netze durch die anwachsenden Anforderungen der Elektromobilität noch nicht berücksichtigt worden ist.
Technische Anforderungen an die Installation von Ladesystemen für Elektrofahrzeuge
Seit dem 1. April 2019 regelt die VDE-AR-N 4100:2019-04 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“ die wesentlichen Mindestanforderungen für elektrische Anlagen, die an das allgemeine Niederspannungsnetz angeschlossen werden.
Die Netzbetreiber ergänzen auf Basis dieser technischen Anschlussregeln ihre netzspezifischen Anforderungen und veröffentlichen diese als Technische Anschlussbedingungen (TAB) Niederspannung. Die TAB gelten zusammen mit § 19 EnWG „Technische Vorschriften“ (Energiewirtschaftsgesetz) und sind demnach Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen. Wenn eine elektrische Anlage neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden soll, sind die Technischen Anschlussregeln zu beachten.
Die Installation von Ladesystemen für Elektrofahrzeuge muss dem Netzbetreiber gemeldet werden. Er braucht alle erforderlichen Angaben über die anzuschließende Kundenanlage und deren elektrische Betriebsmittel zusammen mit der Anmeldung durch den Anschlussnehmer.
Netzrückwirkungsproblematik berücksichtigen
Die VDE-AR-N 4100 fordert, bereits in der Planungsphase die elektrischen Betriebsmittel so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass Rückwirkungen auf das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers auf ein zulässiges Maß begrenzt werden.
Dabei erfolgt die Beurteilung von Netzrückwirkungen immer am Netzverknüpfungspunkt. Bei unzulässig hohen Netzrückwirkungen, die auf eine Kundenanlage zurückzuführen sind, muss der Verursacher entsprechende Maßnahmen zur Begrenzung der Rückwirkungen treffen. Diese sind immer mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Die Richtwerte der zulässigen Netzrückwirkungen können den technischen Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen entnommen
werden.
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