05.02.2024

Gefährdungsbeurteilung in der Elektrotechnik

Wie viel Arbeitsschutz am Arbeitsplatz ist notwendig? Um das herauszufinden, müssen die möglichen Gefahren ermittelt werden. Hierfür schreibt das Arbeitsschutzrecht die Gefährdungsbeurteilung vor. Für eine Gefährdungsbeurteilung in der Elektrotechnik müssen Sie die elektrischen Gefährdungen ermitteln.

Gefährdungsbeurteilungen in der Elektrotechnik sind wichtig für den Arbeitsschutz

Eine Gefährdungsbeurteilung in der Elektrotechnik ist eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung von Elektrosicherheit. Hier hat die Elektrofachkraft verantwortungsvolle Aufgaben zu erfüllen:

  1. Die Elektrofachkraft ermittelt und bewertet systematisch alle Gefährdungen, die von der Elektrotechnik ausgehen, und erstellt die Gefährdungsbeurteilung.
  2. Aus der Gefährdungsbeurteilung heraus ermittelt sie die notwendigen Schutzmaßnahmen.
  3. Für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen in die Praxis erstellt sie Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen.
  4. Die Elektrofachkraft kontrolliert die Durchführung der in Arbeits- und Betriebsanweisungen festgelegten Schutzmaßnahmen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Baustein der Elektrosicherheit. Sie bildet die Grundlage für alle Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Stromfällen.

Gefährdungsbeurteilung in der Elektrotechnik

Mit der Gefährdungsbeurteilung ermittelt die Elektrofachkraft, an welchen Arbeitsplätzen, bei welchen Tätigkeiten oder für welche Personengruppen elektrische Gefährdungen auftreten können. Hier sehen Sie Beispiele für mögliche elektrische Gefährdungen:

  • gefährliche Körperströme (elektrischer Schlag), z.B. beim Berühren von Anlagenteilen, die unter Spannung stehen
  • überhöhte Temperaturen, die Verbrennungen, Brände oder das Entzünden einer möglicherweise explosiven Atmosphäre verursachen können
  • Unterspannungen, Überspannungen und elektromagnetische Einflüsse, z.B. durch Einwirkung anderer Anlagenteile oder Blitzeinschlag
  • Stromunterbrechungen und/oder Unterbrechung der elektrischen Anlage für Sicherheitszwecke, z.B. auch nicht ausreichende Organisation beim Wiedereinschalten der Anlage
  • Lichtbögen, die Blendeffekte bis hin zur Schädigung der Augen, außergewöhnliche Drücke und/oder giftige Gase sowie Verbrennungen bzw. Brände verursachen können
  • mechanische Bewegungen von elektrisch angetriebenen Betriebsmitteln

Die Aufgaben der Elektrofachkraft bei der Gefährdungsbeurteilung in der Elektrotechnik

Elektrische Gefahren beurteilen: Als Elektrofachkraft müssen Sie die Gefährdungen durch Stromschläge, Körperdurchströmungen, Lichtbögen und elektrostatische Aufladungen beurteilen.

Elektrosicherheit beurteilen: Sie müssen die Sicherheit der elektrischen Installationen der gesamten Arbeitsstätte beurteilen, aber auch individuelle Risiken an den Arbeitsplätzen und bei bestimmten Tätigkeiten.

Als Elektrofachkraft können Sie in verschiedene Gefährdungsbeurteilungen einbezogen werden. So kann Ihr Know-how zum Beispiel für Maßnahmen zum Explosionsschutz wichtig sein. Nicht zuletzt können Sie die Gefährdungsbeurteilung dazu nutzen, Prüffristen für elektrische Betriebsmittel festzulegen, Arbeits- und Betriebsanweisungen zu erstellen sowie Sicherheitsunterweisungen zu planen. Auf der Webseite elektrofachkraft.de finden Sie mehr Informationen speziell zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln. 

Rechtliche Grundlagen der  Gefährdungsbeurteilung

Die rechtliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung, auch für die Gefährdungsbeurteilung in der Elektrotechnik, ist § 5 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Dort heißt es wörtlich:

§ 5 Arbeitsschutzgesetz

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

  1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
  6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

Gefährdungen müssen ermittelt werden für Arbeitsstätten, Arbeitsplätze oder Tätigkeiten. Auf der Basis der möglichen Gefährdungen werden die Maßnahmen des Arbeitsschutzes ermittelt. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Art der Tätigkeit und auf die Wechselwirkungen aus Arbeitsstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren gelegt werden.

Tipp der Redaktion

Lassen Sie sich unterstützen und nutzen Sie die Checklisten für Gefährdungsbeurteilungen, die Ihnen im Produkt „Arbeits- und Betriebsanweisungen für die Elektrofachkraft“ zur Verfügung stehen. Diese behandeln die Bereiche:

  • Arbeitsumgebung
  • Ermittlung des Risikos von Alleinarbeitsplätzen
  • Gefährdungsermittlung allgemein
  • Gefahrenarten
  • Gefahrstoffe
  • Geräte, Maschinen und Anlagen

Diese Checklisten helfen Elektrofachkräften dabei, ihre Gefährdungsbeurteilungen gut vorzubereiten und nichts zu vergessen, indem sie einen Punkt nach dem anderen abarbeiten. Exemplarisch sehen Sie im Bild die erste Seite der Checkliste zu den Gefahrenarten bzw. Gefährdungsfaktoren:

Checkliste Gefährdungsbeurteilung Gefahrenarten

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Autor*in: Ernst Schneider