22.10.2024

EuP-Schulung im Unternehmen: Ihre Lösung gegen den Fachkräftemangel!

Mit einer EuP-Schulung elektrotechnisch unterwiesene Personen selbst ausbilden

Problem: Fachkräftemangel in der Elektrobranche

Der Fachkräftemangel ist für die Elektrobranche ein Problem. Es ist niemand da, der auf die Schnelle und vor Ort die elektrischen Probleme lösen kann. Der Betrieb ist von teuren externen Dienstleistern abhängig. Dazu kommt die Gefahr für die betriebliche Sicherheit. Wenn Elektrofachkräfte mit einfachen elektrotechnischen Arbeiten überlastet sind, bleibt ihre eigentliche Aufgabe liegen: sich um die Elektrosicherheit zu kümmern, Gefährdungsbeurteilungen oder Arbeitsanweisungen zu erstellen und so vorzusorgen, dass keine Elektrounfälle passieren. Dieser Beitrag zeigt, wie eine EuP-Schulung helfen kann.

Lösung: Elektrotechnisch unterwiesene Personen selbst ausbilden

Die Lösung besteht in Ihren eigenen Mitarbeitern, nämlich solchen mit einer anderen handwerklichen Ausbildung. Diese erhalten eine Schulung zu elektrotechnisch unterwiesenen Personen. Anschließend führen sie z.B. einfache Instandhaltungsarbeiten oder Montagearbeiten an elektrischen Anlagen durch und entlasten damit die Elektrofachkräfte.

Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person muss keine elektrotechnische Berufsausbildung vorweisen können. Vielmehr handelt es sich um eine Qualifikation, die man durch eine Schulung erwerben kann. Eine EuP-Schulung richtet sich an Personen ohne elektrotechnische Ausbildung, die jedoch bestimmte, klar definierte Aufgaben im elektrotechnischen Bereich unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen sollen. Mit einer solchen Schulung bzw. einem solchen Lehrgang können die Teilnehmer die Fachkunde gemäß der DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100 erwerben.

Wie wäre es mit einer Online EuP-Schulung, die an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst ist? Zu aufwendig? Nein, ist es nicht. Machen Sie es sich leicht und nutzen Sie das Online-Schulungspaket „Elektrotechnisch unterwiesene Personen selbst ausbilden“. Das neue Produkt ist speziell für die unternehmensinterne Schulung von EuPs entwickelt worden. Die Autoren sind Fachexperten, die selbst Schulungen durchführen:

Unsere Empfehlung
Elektrotechnisch unterwiesene Personen selbst ausbilden

Wofür kann man eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) einsetzen?

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf wesentlich mehr Tätigkeiten im Bereich der Elektrotechnik ausführen als ein elektrotechnischer Laie. Unter einem elektrotechnischen Laien versteht man eine Person ohne elektrotechnische Fachkenntnisse oder spezielle Schulung. Elektrische Arbeiten sind für Laien weitgehend verboten, außer es handelt sich um sehr einfache und ungefährliche Tätigkeiten, wie z. B. das Ein- und Ausschalten von Geräten.

Im Gegensatz dazu versteht man unter einer elektrotechnisch unterwiesenen Person eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die Aufgaben, die sie ausführen darf, sowie über die Gefahren, die dabei auftreten können, unterrichtet wurde. Sie darf begrenzte und spezifische Tätigkeiten ausführen, die in der Regel ungefährlich sind und keine speziellen elektrotechnischen Fachkenntnisse erfordern.

Wer ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person?

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft (EFK)

  • über die übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet,
  • erforderlichenfalls angelernt sowie
  • hinsichtlich der notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Unterschiede zwischen den zulässigen Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP) und eines elektrotechnischen Laien an einigen wichtigen Beispielen auf:

Tätigkeit Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)  Elektrotechnischer Laie
Arbeiten unter Spannung (z. B. Schaltschränke öffnen) Nein (nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft) Nein
Ein- und Ausschalten von Betriebsmitteln  Ja (nach Einweisung und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften) Ja (z. B. Lichtschalter, Steckdosen)
Sichtprüfung von elektrischen Anlagen Ja (z. B. Sichtprüfung von Steckdosen, Kabeln, etc.) Ja (nur offensichtliche Mängel melden)
Anschließen und Abklemmen von Geräten  Ja (nach Einweisung und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften) Nein
Durchführung einfacher Instandhaltungsarbeiten Ja (z. B. Austausch von Sicherungen, Lampenwechsel) Ja (z. B. Lampenwechsel, jedoch keine Sicherungen)
Messen und Prüfen von Schutzmaßnahmen  Ja (unter Aufsicht oder nach spezifischer Einweisung durch Elektrofachkraft) Nein
Beheben einfacher Störungen Ja (nach Einweisung durch Elektrofachkraft) Nein
Montagearbeiten an elektrischen Anlagen  Ja (nur in definierten, ungefährlichen Bereichen und unter Aufsicht) Nein
Arbeiten an elektrischen Installationen Nein (nur unterstützend, z. B. Werkzeuge reichen) Nein

Elektrotechnisch unterwiesene Personen können nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie körperlich wie geistig geeignet, unterwiesen (ausgebildet) und beauftragt wurden. Tätigkeiten wie „Arbeiten unter Spannung“ (Arbeitsmethode nach Abschn. 6.3 der DIN VDE 0105-100) und „Arbeiten an/in elektrischen Anlagen über 1 kV“ (Hochspannungsanlagen) gehören nicht dazu.

Welche Vorteile hat eine interne EuP-Schulung für das Unternehmen?

Eine Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person kann auch innerbetrieblich stattfinden. Für eine solche Schulung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte oder etwa eine Mindestdauer. Tatsächlich liegt es in der Verantwortung der zuständigen Elektrofachkraft bzw. Führungskraft zu beurteilen, ob Inhalte und Dauer der Schulung angemessen sind.

Interne Schulungen sind besonders dann sinnvoll, wenn spezifische betriebliche Anforderungen berücksichtigt werden müssen oder wenn regelmäßig eine größere Anzahl von Mitarbeitern geschult werden muss.

Mit dieser Aufzählung der Tätigkeiten, die eine entsprechend geschulte, elektrotechnisch unterwiesene Person ausführen darf, liegen deren Vorteile für das Unternehmen auf der Hand. EuPs können die Elektrofachkräfte im Unternehmen tatkräftig unterstützen und so deutlich entlasten:

  • Flexibilität im Betrieb: EuPs dürfen unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft einfache elektrische Arbeiten ausführen. Das macht den Betrieb flexibler und reduziert die Abhängigkeit von externen Dienstleistern oder vollqualifizierten Elektrofachkräften.
  • Kostenersparnis: Durch den Einsatz von EuPs für einfache elektrotechnische Arbeiten können Kosten gesenkt werden, da für diese Tätigkeiten keine höher qualifizierten und teureren Elektrofachkräfte eingesetzt werden müssen.
  • Entlastung von Elektrofachkräften: EuPs können Elektrofachkräfte bei Routineaufgaben entlasten, so dass diese sich auf komplexere und kritischere Arbeiten konzentrieren können.
  • Schnellere Reaktionszeiten: Mit EuPs im Team können kleinere elektrische Probleme schneller vor Ort behoben werden.
  • Sicherheit: Durch die Schulung und Unterweisung in elektrotechnischen Grundlagen können EuPs sicherer arbeiten und gleichzeitig helfen, das Unfallrisiko zu minimieren, da sie die Gefahren besser einschätzen können und die notwendigen Schutzmaßnahmen kennen.
  • Gesetzliche Anforderungen erfüllen: Bestimmte elektrische Tätigkeiten dürfen nur von unterwiesenen Personen durchgeführt werden. EuPs helfen Unternehmen, diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
  • Erhöhung der Mitarbeiterkompetenz: Durch die Schulung von Mitarbeitern zur EuP wird das interne Know-how im Unternehmen gesteigert, was zu einer insgesamt kompetenteren Belegschaft führt.
  • Wartung und Instandhaltung: EuPs können einfache Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen, wodurch die Anlagenverfügbarkeit erhöht und die Lebensdauer der Ausrüstung verlängert wird.

Wer darf solche EuP-Schulungen durchführen?

Eine EuP-Schulung muss durch eine qualifizierte Elektrofachkraft erfolgen. Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die durch ihre Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung die erforderlichen Fähigkeiten besitzt, um die elektrotechnischen Arbeiten und deren Gefährdungen zu beurteilen sowie Risiken zu minimieren.

Wichtig ist, dass die Elektrofachkraft als Referent interner Schulungen auch über didaktische Fähigkeiten verfügt, um den Schulungsinhalt verständlich und praxisnah zu vermitteln. Zudem sollten geeignete Schulungsmaterialien vorhanden sein, die alle notwendigen Inhalte abdecken und den aktuellen Normen und Richtlinien entsprechen.

So nutzen Sie das neue Schulungspaket und die Vorteile einer internen Schulung

Das neue Schulungspaket „Elektrotechnisch unterwiesene Personen selbst ausbilden“ stellt Ihnen aktuelle, normenkonforme und effektive Schulungsunterlagen zur Verfügung. Damit haben Sie eine solide Grundlage für Ihre internen Schulungen von EuPs. Durch diesen Einsatz qualifizierter Unterlagen stellen Sie sicher, dass alle Teilnehmer die gleichen hochwertigen Schulungen erhalten. Dies erhöht die Konsistenz und Qualität Ihrer internen Schulungen.

Die fertigen Schulungsvorlagen in Form von PowerPoint-Präsentationen sparen viel Zeit. Ihre internen Fachkräfte erhalten zu jeder Präsentation eine eigene Referentenunterlage, in denen die einzelnen Themen detailliert dargestellt sind. So können sich die Fachkräfte darauf konzentrieren, die Inhalte zu vermitteln und durch praktische Hinweise zu ergänzen.

Die fertigen Schulungsunterlagen dienen als Grundgerüst, in das die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten des Unternehmens eingepasst werden. So sind die Vorteile einer standardisierten Schulung mit der Flexibilität einer firmeninternen Schulung vereint. Damit ist sichergestellt, dass die Teilnehmer das Gelernte direkt im Arbeitsalltag anwenden und so die Elektrofachkräfte tatkräftig unterstützen und entlasten. Auch die betriebliche Sicherheit profitiert vom Einsatz geschulter, elektrotechnisch unterwiesener Personen!

Wie oft muss eine EuP-Schulung wiederholt werden?

Elektrotechnisch unterwiesene Personen müssen mindestens einmal jährlich an Wiederholungsschulungen teilnehmen. Diese Schulungen sind notwendig, um das Wissen der EuPs auf dem neuesten Stand zu halten und sicherzustellen, dass sie die geltenden Sicherheitsvorschriften weiterhin einhalten.

Wiederholungsschulung EuP zum Erhalt der Fachkunde 2025

Wiederholungsschulung EuP zum Erhalt der Fachkunde 2025

Gefahren und Schutzmaßnahmen in der Elektrotechnik

€ 389.00Jahrespreis zzgl. MwSt.

Online-Version (5er-Lizenz)

Die EuPs sind geschult – was nun?

Die Verantwortung, welche elektrotechnischen Tätigkeiten welche Personen (berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit) ausführen dürfen, liegt immer beim Auftraggeber (Auswahlverantwortung). Das ist auch der Fall, wenn Mitarbeiter (Beschäftigte) als elektrotechnisch unterwiesene Personen eingesetzt werden.

Aus rechtlichen Gründen empfiehlt es sich, die Qualifikation und Mitarbeiterdaten der elektrotechnisch unterwiesenen Personen festzuhalten und diese grundsätzlich schriftlich zu bestellen. Dazu können Sie das folgende Formular nutzen und kostenlos herunterladen:

Podcast zum Einsatz von EuPs im Betrieb

Hören Sie gerne mal in unseren neuen Podcast auf elektrofachkraft.de hinein. Dieser informiert über verschiedene Einsatzmöglichkeiten von elektrotechnisch unterwiesenen Personen im Betrieb und wie diese die Elektrofachkräfte unterstützen können:  „Die EuP im Betrieb“.

Autor*in: WEKA Redaktion