Elektrosicherheit auf Baustellen
Die Arbeit auf Baustellen stellt erhöhte Anforderungen an die Sicherheit aller Beschäftigten. Die Umgebungsbedingungen stellen aber auch besondere Anforderungen an die Stromversorgung und die elektrischen Betriebsmittel. Was es zum Arbeitsschutz und insbesondere zur Elektrosicherheit auf Baustellen zu beachten gilt, erläutert dieser Fachbeitrag.
Besondere Anforderungen an die Elektrosicherheit auf Baustellen
An die Elektrosicherheit auf Baustellen werden besondere Anforderungen gestellt. Baustellen sind Arbeits- und Montagestellen, bei denen in einem gewissen Umfang Arbeiten im Bereich der Errichtung, Änderung, dem Rückbau oder Abriss von Gebäude- oder Gebäudeausrüstungsteilen stattfinden.
Im Hinblick auf die Stromversorgung einer Baustelle sind die Begriffe „kleine Baustelle“ oder „Arbeiten in geringem Umfang“ von wesentlicher Bedeutung. Dies sind Bereiche, in denen
- elektrische Betriebsmittel nur einzeln benutzt werden
- oder die durchgeführten Bauarbeiten einen Umfang von weniger als 100 Arbeitsstunden haben.
Dabei ist es unwesentlich, ob diese 100 Arbeitsstunden von einer oder von mehreren Personen erbracht werden.
Auf Bau- und Montagestellen dürfen nur bestimmte Betriebsmittel zum Einsatz kommen. An diese werden insbesondere hinsichtlich ihrer Beschaffenheit bezüglich der Resistenz gegen äußere Einwirkungen und raue Arbeitsbedingungen erhöhte Anforderungen gestellt. Zu beachten sind die Anforderungen von:
- DIN VDE 0100-704 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-704: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Baustellen“
- DGUV Information 203-006 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“
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Elektrische Betriebsmittel und Elektrosicherheit auf Baustellen
Auf Baustellen dürfen nur elektrische Betriebsmittel verwendet werden, die dem rauen Betrieb standhalten können. Als Anschlussleitung kommt die schwere Gummischlauchleitung H07RN-F oder Gleichwertiges in Frage. Leitungsroller müssen stoßfest und spritzwassergeschützt (IPX4) sein. Außerdem müssen sie nach den Anforderungen der Schutzklasse II gebaut sein.
Leuchten allgemein müssen mindestens sprühwassergeschützt (IP23) sein, Handleuchten müssen mindestens strahlwassergeschützt (IP45) sein und der Schutzklasse II entsprechen.
Stromversorgung auf Baustellen
Die Stromversorgung muss von einem definierten Anschlusspunkt, wie z. B. einem Baustromverteiler, einem Kleinstbaustromverteiler auf kleinen Baustellen, oder mittels Schutztrennung aufgebaut werden.
Hoch und tief gelegene Arbeitsplätze
Besonderheiten auf Baustellen sind hoch gelegene Arbeitsplätze (Leitern, Gerüste und Hubarbeitsbühnen), aber auch Arbeiten in Gräben und Gruben. Beide bergen spezielle Gefahren. Daher müssen sowohl hoch als auch tief gelegene Arbeitsplätze bei den Arbeitsschutzmaßnahmen besondere Berücksichtigung finden.
Verkehrssicherung auf Baustellen
Bei der Verkehrssicherung steht das Vermeiden einer Gefahr an erster Stelle. Sollte eine Gefahr nicht vermieden werden können, z.B. wenn eine Grube gegraben werden muss, so muss wirksam verhindert werden, dass Unbeteiligte in die Grube stürzen können.
Ladungssicherung
Um Gefahren durch herabfallende Gegenstände von Lkws zu vermeiden, spielt in erster Linie die richtige Auswahl geeigneter Ladungssicherungen (Verkehrssicherung) eine Rolle. Hierzu zählen:
- sicheres Verstauen und Verzurren der Ladung
- Auswahl geeigneter Transportmittel
- Auswahl geeigneter Zurrmittel
Aber auch im Pkw ist es nötig, die Ladung zu sichern. In Kombis gehören dazu in erster Linie Fangnetze, besser Trennwände, die ein Eindringen der Ladung in den Fahrgastraum vermeiden sollen. Jede Beschleunigung, jeder Lastwechsel und Bremsvorgang setzt Energie an die Ladung frei. Deshalb ist es nötig, diese (in der Regel formschlüssig durch Niederzurren) zu befestigen.
Gefahr auf Baustellen: schwebende Lasten
Auf der Baustelle wird häufig ein Kran zum Be- und Entladen eingesetzt. Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist verboten. Deshalb ist es nötig z.B. Fußgänger durch eine Gehwegüberdachung (Verkehrssicherungspflicht) zu schützen. Für alle Beschäftigten auf der Baustelle gilt: Gehen Sie nie unter schwebenden Lasten hindurch und halten Sie sich dort auch nicht auf!
Persönliche Schutzausrüstung auf Baustellen
Persönliche Schutzausrüstung auf Baustellen sind Schutzschuhe (mindestens S3), Helm und evtl. Handschuhe. Bei Arbeiten in der Höhe kommt unter Umständen die Gefahr eines Absturzes hinzu. Daher ist hier eine zusätzliche persönliche Schutzausrüstung nötig. Dazu gehören Auffanggurt, Falldämpfer, Seil und sichere Anschlagpunkte.
Flurförderzeuge und Bagger
Beim Einsatz von Flurförderzeugen und Erdarbeitsmaschinen sind DGUV Vorschrift 70 und DGUV Vorschrift 67 „Flurförderzeuge“ zu beachten.
Bei Anwendung der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ wie auch anderer DGUV Regeln ist die Vermutungswirkung gegeben, dass das Schutzziel der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen eingehalten ist. Dazu gehören als wichtige Punkte: Der Fahrer muss geeignet sein, die Fahrzeuge müssen dem Verwendungszweck entsprechen und sich im ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Lärm auf Baustellen
Werden Schallpegel erzeugt, die den persönlichen Beurteilungspegel 85 dB(A) erreichen oder überschreiten, z.B. durch den Einsatz von Maschinen, ist Gehörschutz auszuteilen. Zusätzlich ist für die betroffenen Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach Grundsatz G 20 nötig. Sie müssen auch durch eine Unterweisung auf die Lärmgefahr hingewiesen werden.
Sollte der persönliche Beurteilungspegel 90 dB(A) erreichen oder überschreiten, muss der Beschäftigte den Gehörschutz tragen. Ist der ortsbezogene Beurteilungspegel 90 dB(A) oder höher, so muss ein Lärmkataster erstellt werden und es sind schallmindernde Maßnahmen umzusetzen.
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