Brandbekämpfung für Elektrofachkräfte – Grundlagen
Neben den allgemeinen Maßnahmen zur Brandbekämpfung sollten Elektrofachkräfte die besonderen Maßnahmen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel kennen. Brandbekämpfung für Elektrofachkräfte ist ein eigenes und wichtiges Thema. Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr über die allgemeinen und die besonderen Maßnahmen.
Allgemeine Gefahren und Maßnahmen bei Bränden
Bevor wir zu den besonderen Maßnahmen der Brandbekämpfung für Elektrofachkräfte kommen, müssen die allgemeinen Gefahren und Maßnahmen bei der Brandbekämpfung dargestellt werden.
In einer Notfallsituation und vor allem bei einem Brand ist es besonders wichtig, Ruhe zu bewahren. Handeln Sie zügig, aber besonnen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Informieren Sie unverzüglich Ihre Kollegen und Vorgesetzten. Warnen Sie alle Anwesenden vor der Gefahr! In vielen Betrieben gibt es speziell geschulte Kräfte für Notfälle (Räumungshelfer, Brandschutzhelfer, Ersthelfer), die zur Hilfe eilen werden.
Ein Brand in Ihrem Betrieb gefährdet nicht nur Ihr Leben und Ihre Gesundheit, sondern auch das Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Bei einem Brand können Waren und Betriebsmittel zerstört werden. Es kommt zu einer Betriebsunterbrechung und dadurch zu Marktverlusten.
Durch einen Brand in Ihrem Betrieb kann also auch indirekt Ihr Arbeitsplatz gefährdet werden. Der Schutz vor Brandgefahren ist daher eine wichtige betriebliche Aufgabe, die auch in Ihrem Interesse liegt. Wirken Sie als Elektrofachkraft deshalb aktiv bei der Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen mit und lesen Sie diesen Beitrag zur Brandbekämpfung für Elektrofachkräfte aufmerksam durch.
Rauch – die größte Gefahr bei einem Brand
Die größte Gefahr bei einem Brand ist der dabei entstehende Rauch. Rauch breitet sich sehr viel schneller im Gebäude aus als das Feuer selbst. Er gefährdet Menschenleben und beschädigt die Waren und Betriebsmittel. Zur Begrenzung der Rauchausbreitung gibt es zahlreiche technische Einrichtungen wie z.B. Brandschutztüren und -tore.
Viele Gebäude sind zusätzlich mit zahlreichen Sicherheitseinrichtungen versehen. Zum Beispiel gibt es in einigen Bereichen eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage, die im Brandfall automatisch in Betrieb gesetzt wird.
Grundsätzliche Schutzmaßnahmen
In vielen Betrieben und elektrischen Anlagen gibt es spezielle Anlagen, die in einem Brandfall helfen sollen, diesen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Neben diesen Brandschutzanlagen ist aber das richtige Verhalten der bei einem Brand anwesenden Personen besonders wichtig.
Automatische Brandmeldeanlagen und ortsfeste Löschanlagen
Automatische Brandmeldeanlagen und ortsfeste Löschanlagen haben den Zweck, Schadenfeuer rechtzeitig zu erkennen und automatisch zu löschen. Diese Einrichtungen sollen ein Feuer so frühzeitig melden, dass geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden können: z.B. Räumung von Gebäuden, Herbeirufen von Löschkräften, selbsttätiges Auslösen von Löschvorgängen, Schließen von Feuerschutzabschlüssen, Steuern von Klima- und Lüftungsanlagen.
Ortsfeste Löschanlagen sind fest installierte Löscheinrichtungen, deren Auslösung von Hand und/oder automatisch erfolgt.
Entstehungsbrandbekämpfung
Löschversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Es ist immer auf einen freien Rückzugsweg zu achten. Vorsicht: Brandrauch ist giftig und heiß! Schon wenige Atemzüge können tödlich sein.
Grundsätze der Brandbekämpfung für Elektrofachkräfte
Bei der Brandbekämpfung sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Menschenrettung hat Vorrang vor der Brandbekämpfung.
- Achten Sie unbedingt auf Ihre Sicherheit.
- Wichtig ist eine sofortige Auslösung des Feueralarms.
- Zum Schutz vor Rauch und Wärme ist ggf. gebückt vorzugehen.
- Zur Brandbekämpfung ist das nächstgelegene Löschgerät zu verwenden.
- Nach Möglichkeit sind die Löschschläuche von Wandhydranten zu benutzen.
Löschgeräte
Die Standorte der Löschgeräte können Sie den Flucht- und Rettungswegeplänen entnehmen. Feuerlöscher und Wandhydranten befinden sich häufig in roten, an der Wand befestigten Blechkästen, aber auch in anderen Bereichen eines Betriebs.
Die Bedienungsanleitung ist auf den Feuerlöschern angebracht. Grundsätzlich sind jedoch folgende Punkte zu beachten:
- Feuerlöscher stoßweise betätigen
- Flächenbrände von vorn beginnend ablöschen; nicht in die Flammen spritzen, sondern von unten in den Brandherd
- Tropf- und Fließbrände von der Austrittstelle (oben) bis zum Boden (unten) ablöschen
- Genügend Feuerlöscher auf einmal einsetzen! Mehrere Löscher also nicht nacheinander, sondern möglichst gleichzeitig einsetzen
- Feuer immer in Windrichtung angreifen (Außenbereich)
- Vorsicht vor Rückzündung! Auch nach dem Verlöschen könnte ein Brand wieder entfachen.
- Die Brandstelle ist zu überwachen, Löschmittel sind bereitzuhalten.
Brandklassen der brennbaren Stoffe
Nach DIN EN 2 werden folgende Brandklassen unterschieden:
Brandklasse A
Feste organische Brandstoffe: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen, z.B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle
Brandklasse B
Brennbare Flüssigkeiten: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, z.B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Ether, Alkohol, Stearin, Paraffin
Brandklasse C
Brennbare Gase: Brände von Gasen, z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas
Brandklasse D
Metallbrände: Brände von Metallen, z.B. Aluminium, Magnesium und deren Legierungen, Natrium, Kalium
Brandklasse F
Speiseöl und Fette: Brände von pflanzlichen oder tierischen Ölen oder Fetten in Frittier- oder Fettbackgeräten
Löschmittel
Als Löschmittel können eingesetzt werden:
- Wasser
- Schaum
- Pulver
- Kohlendioxid
Die Löschmittel eignen sich aus physikalisch-chemischen Gründen nur für bestimmte Brandklassen.
- Wasser ist vor allem für Brandklasse A geeignet.
- Schaum eignet sich in den Brandklassen A und B.
- Pulver gibt es für die Brandklassen A, B, C oder D (je nach Art des Pulvers).
- Kohlendioxid ist für Brandklasse B geeignet (und je nach Ausführung des Löschers auch für C).
- Für Brandklasse F gibt es spezielle Feuerlöscher mit einer Wasser-Schaum-Lösung.
Allgemeine Maßnahmen bei Bränden – Merkliste
- Eigenschutz: Vorsicht: Brandrauch ist giftig und heiß! Schon wenige Atemzüge können tödlich sein.
- Brand- und Rauchausbreitung verhindern: Durch das Schließen – nicht Verschließen – von Türen und Toren wird die Brand- und Rauchausbreitung erheblich verringert. So bleibt der Brandrauch zumeist auf einen Raum bzw. eine Halle begrenzt. Die Einsatzstelle ist dadurch für die Feuerwehr übersichtlicher und der eigentliche Brandort kann schneller erreicht werden.
- Hausalarm: Informieren Sie bei einem Brand sofort alle Anwesenden. Geben Sie Räumungsalarm. Unterstützen Sie bei der Räumung von Menschen mit Behinderung oder Ortsunkundigen.
- Notruf 112: Informieren Sie die Feuerwehr, z.B. über Notruf 112 oder über Druckknopffeuermelder.
- Entstehungsbrandbekämpfung: Bekämpfen Sie den Entstehungsbrand mit den vorhandenen Löschgeräten, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen.
- Feuerweher einweisen: Die Feuerwehr ist im Eingangsbereich – besser noch auf der Straße – durch einen Einweiser abzuholen.
Brandbekämpfung für Elektrofachkräfte – Merkliste
- Unterstützung bei der Brandbekämpfung durch Elektrofachkräfte: Die Feuerwehr ist bei Löscharbeiten auf jeden Fall durch (Elektro-)Fachkräfte des Anlagenbetreibers zu unterstützen.
- Freischaltungen nur in begrenzten Bereichen: In Erzeugungs- und Verteilungsanlagen elektrischer Energie sind, soweit überhaupt eine Notwendigkeit dazu vorliegt, nur die vom Brand betroffenen oder unmittelbar bedrohten Teile spannungsfrei zu machen. Grundsatz muss sein, dass so wenig wie möglich ausgeschaltet wird. Mit Rücksicht auf die Nachteile für die Bekämpfung des Brands sowie für die Allgemeinheit sind Ausschaltungen nur im Einvernehmen zwischen Feuerwehr und dem Betreiber vorzunehmen. Dadurch sollen u.a. vermieden werden:
- die Gefährdung von Patienten in Kranken- und Altersheimen
- das Stilllegen der Wasserversorgung
- die Gefahren und Schäden durch die Unterbrechung von Betriebsabläufen
- der Stillstand von Aufzügen und elektrisch betätigten Toren
- das Abdunkeln von Verkehrswegen
- Lichtbögen: Lichtbögen können im Allgemeinen nur durch Ausschalten unterbrochen werden.
- Aufzüge: Die Benutzung von Aufzügen – mit Ausnahme von Feuerwehraufzügen – ist wegen der Gefahr eines Stromausfalls gefährlich und zu vermeiden.
- Löschanlagen funktionsfähig halten: Anlagen, die dem Brandschutz und der Brandbekämpfung dienen (z.B. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen), dürfen ohne zwingende Notwendigkeit nicht außer Betrieb gesetzt werden.
- Brand- und Explosionsgefahren durch Schalthandlungen: Durch das Schalten elektrischer Anlagen und Betriebsmittel können erhöhte Brand- und Explosionsgefahren entstehen.
- Leuchten im Brandbereich möglichst einschalten: Die Leuchten in den vom Brand betroffenen oder bedrohten Räumen sind – auch bei Tage – einzuschalten, weil dies in rauchgefüllten Räumen die Rettungsarbeiten erleichtert.
- Leitern, Hubarbeitsbühnen: Beim Einsatz von Leitern, Hubarbeitsbühnen und anderen Geräten dürfen die in den Tabellen 2 und 3 der VDE 0132 jeweils angegebenen Mindestabstände nicht unterschritten werden, wobei die Annäherung durch Belastungen und Schwankungen zu berücksichtigen ist.
- Schutz der nicht vom Brand direkt betroffenen Einheiten vor Löschmitteln: Nicht vom Brand betroffene elektrische Betriebsmittel sind nach Möglichkeit vor Löschmitteln zu schützen.