15.03.2023

Beleuchtungsanlagen im Freien nach DIN VDE 0100-714

Ob an Straßen, auf Plätzen oder in Parks, ob auf Sportplätzen oder an der Bushaltestelle: Für Beleuchtungsanlagen im Freien gelten spezielle Anforderungen. Welche das sind, regelt die DIN VDE 0100-714.

Spezielle Anforderungen für Beleuchtungsanlagen draußen nach DIN VDE 0100-714

Anwendungsbereich der DIN VDE 0100-714

Beleuchtungsanlagen im Freien nach DIN VDE 0100-714: Die Norm trägt den Titel „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-714: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Beleuchtungsanlagen im Freien“. Die Norm regelt die Auswahl und Errichtung von Leuchten und Beleuchtungsanlagen, die im Freien installiert werden und die Teil einer festen Anlage sind. Typische Beispiele sind Beleuchtungsanlagen von Straßen, Parks, Gärten, Plätzen mit öffentlichem Zugang, Sportplätzen, Beleuchtung von Denkmälern, Flutlicht, Telefonzellen, Autobuswartehäuschen, Hinweistafeln, Stadtplänen und Verkehrszeichen. Auch bei Beleuchtungsanlagen im Freien muss für Elektrosicherheit gesorgt werden.

An dieser Stelle muss beachtet werden, dass sich der Speisepunkt all dieser Anlagen im Freien befindet und der Übergabepunkt der elektrischen Energie aus dem öffentlichen Verteilungsnetz oder vom Punkt des Stromkreises stammt, von dem nur öffentliche Beleuchtungsanlagen versorgt werden.

Beleuchtungsanlegen im Freien: Schutzmaßnahmen

Zum Schutz gegen elektrischen Schlag wird ausschließlich auf die DIN VDE 0100-410 „Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag“ verwiesen, wobei die Schutzmaßnahmen „Nicht leitende Umgebung“ und „Schutz durch erdfreien örtlichen Schutzpotenzialausgleich“ ausdrücklich nicht angewendet werden dürfen.

Des Weiteren müssen Einrichtungen mit integrierter Beleuchtung wie Telefonzellen, Autobuswartehäuschen, Hinweistafeln, Stadtpläne oder ähnliche Anlagen durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsstrom nicht größer 30 mA geschützt werden.

DIN VDE 0100-714: Anforderungen an Gehäuse

Die Gehäuse von Leuchten und Beleuchtungsanlagen müssen so konstruiert sein, dass ein direktes Berühren aktiver Teile ohne Werkzeug oder Schlüssel verhindert wird. Dies gilt nicht in Räumen, zu denen nur Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen Zutritt haben.

Türen von elektrischen Betriebsräumen dürfen nur mit Schlüssel oder Werkzeug zu öffnen sein, wenn die elektrischen Betriebsmittel weniger als 2,5 m von der Grundfläche entfernt installiert sind. Zusätzlich müssen die Gehäuse der Betriebsmittel mindestens dem Schutzgrad IPXXB oder IP2X entsprechen.

Trennen und Schalten

Zum Trennen und Schalten von Beleuchtungsanlagen im Freien dürfen ausschließlich die Regeln der DIN VDE 0100-460 beachtet werden. Dabei muss jeder Stromkreis einzeln von den aktiven Leitern der Versorgungsleitung getrennt werden können.

Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel nach DIN VDE 0100-714

Die DIN VDE 0100-714 stellt hohe Anforderungen an die Gehäuse von Leuchten und Beleuchtungsanlagen, wobei die Klassen für äußere Einflüsse bezüglich Umgebungstemperatur und klimatischen Bedingungen immer den örtlichen Gegebenheiten angepasst sein müssen.

Dabei empfiehlt die Norm folgende Klassen:

Umgebungstemperatur -40 °C bis +5 °C
-5 °C bis +40 °C
klimatische Bedingungen 10 % bis 100 %
5 % bis 95 %
Auftreten von Wasser (Sprühwasser) Mindestens IPX3
Auftreten von Fremdkörpern (kleine Gegenstände) Mindestens IPX3

Andere Klassen von äußeren Einflüssen, z.B. korrosive Substanzen, mechanische Beanspruchung, Sonnenstrahlung usw. dürfen unter bestimmten Bedingungen zur Anwendung kommen.

Alle elektrischen Betriebsmittel müssen einen Mindest-Schutzgrad von IP33 besitzen.

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Autor*in: Ernst Schneider