01.07.2023

Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen: Was Sie beachten sollten

Ob Gerüste, Leitern oder Hubarbeitsbühnen: Häufig müssen Elektrofachkräfte auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen arbeiten, um Leitungen zu verlegen, Maschinenteile zu erreichen oder Leuchten anzubringen. Doch hoch gelegene Arbeitsplätze bringen besondere Gefahren mit sich. Wie Sie als Elektrofachkraft diese Arbeiten sicher durchführen, erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.

Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen

Grundlegendes zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen

Das Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen muss besonders abgesichert sein. Doch was gilt als hoch gelegener Arbeitsplatz? Dazu zählt bereits ein Arbeitsplatz, der mehr als einen Meter über dem Boden liegt!

Ein hoch gelegener Arbeitsplatz benötigt eine ständige Sicherung, die den Absturz von Personen verhindert. Dies können Brüstungen oder Geländer sein, die mindestens einen Meter hoch sind (bei einer Absturzhöhe von mehr als zwölf Metern: 1,10 Meter). Zudem müssen Knieleisten, senkrechte Zwischenstäbe oder Gitter verhindern, dass jemand zwischen Handlauf und Fußleiste hindurchfällt.

Erfahren Sie im Folgenden mehr über das Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen: die Pflichten des Arbeitgebers und wichtige Sicherheitsmaßnahmen.

Pflichten des Arbeitgebers bei Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen

Bei hoch gelegenen Arbeitsplätzen gibt es diese beiden Pflichten:

  • Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter
    Zur Fürsorgepflicht gehören zunächst die Fragen, wie der Mitarbeiter sicher in die Höhe kommt und wie er dort sicher arbeiten kann.
  • Verkehrssicherungspflicht für Fremde
    Zur Verkehrssicherungspflicht gehört der Schutz von Unbeteiligten vor den Gefahren, die durch herabfallende Gegenstände verursacht werden können.

Immer wenn der Mitarbeiter über Medien arbeitet, in denen er versinken kann (Wasser, Mehl oder zähflüssige Substanzen), ist eine Absturzsicherung unabhängig von der Höhe nötig.

Arbeiten auf Gerüsten

hoch gelegenen Arbeitsplätzen
Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen

Gerüste sind der sicherste Schutz gegen Absturz. Gerüste müssen immer von einem Sachkundigen aufgebaut werden. Dieser darf ein Gerüst erst freigeben, wenn es sicher begehbar ist.

Sollten nach dem Aufbau Veränderungen vorgenommen werden, muss der Vorgesetzte das Gerüst sperren.

Gesperrte Gerüste (also ohne Freigabeschein am Gerüst) dürfen nicht begangen werden. Fahrgerüste dürfen nicht verschoben werden, wenn sich Personen auf der Gerüstfläche befinden.

Hubarbeitsbühnen als hoch gelegene Arbeitsplätze

Hubarbeitsbühnen sind eine gute Alternative zu Gerüsten, da sie schnell am Standort aufgebaut sind und bestens für Arbeiten geringeren Umfangs geeignet sind.

Der Untergrund muss wie bei allen Standorten für hoch gelegene Arbeitsplätze tragfähig und möglichst eben sein. Sie dürfen nur von Personen bedient werden, die eine Befähigung zum Bedienen nachgewiesen haben und vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden.

Leitern und Tritte

Leitern zählen zu den häufigsten hoch gelegenen Arbeitsplätzen. Als Aufstiegshilfe sind sie unerlässlich. Doch sie zählen auch zu den häufigsten Unfallursachen. Vor dem Einsatz müssen sie wie jedes andere Arbeitsmittel auf äußere Beschädigung untersucht werden. Geflickte Leitern dürfen nicht verwendet werden. Holme dürfen nicht verlängert werden. Leitern dürfen nur für Arbeiten geringen Umfanges eingesetzt werden (siehe DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“).

Beim Übersteigen auf andere Flächen sind nur Anlegeleitern zulässig. Diese müssen zum sicheren Umstieg mindestens einen Meter über die Fläche, auf die umgestiegen werden soll, hinausragen. Zudem müssen sie gegen Abrutschen gesichert sein.

Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen: Persönliche Schutzausrüstung nötig

Immer wenn die Gefahr des Absturzes nicht sicher beseitigt werden kann, muss der Auffanggurt verwendet werden. Bei Arbeiten, bei denen der Mitarbeiter nur gehalten werden muss, darf zwar noch der Haltegurt verwendet werden, doch auch hier sollte dem Auffanggurt (mit integriertem Haltegurt) der Vorzug gegeben werden, da dieser auch beim Auf- und Abstieg schützt.

Verkehrssicherungspflicht bei hoch gelegenen Arbeitsplätzen

Grundsätzlich müssen die Arbeitsplätze von den Verkehrswegen getrennt sein, damit ein sicheres Arbeiten möglich ist. Ein wesentliches Element zur Trennung ist die Kennzeichnung des Arbeits- und damit des Gefahrenbereichs. Wichtig ist, dass dabei die Mitarbeiter davor geschützt werden, dass sie angefahren oder umgeschubst werden. Genauso wichtig ist auch der Schutz Unbeteiligter (Fußgänger).

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Autor*in: Stefan Euler