24.04.2024

Anforderungen an die Elektrofachkraft

Elektrofachkraft ist keine Qualifikation, die man durch eine klassische Berufsausbildung erwirbt. Vielmehr ist Elektrofachkraft ein Status, an den neben der Ausbildung noch weitere Anforderungen gestellt werden. Welche das sind, erläutert dieser Fachbeitrag. Erfahren Sie außerdem, welche Position die Elektrofachkraft innerhalb der betrieblichen Organisation der Elektrosicherheit einnimmt.

Die verschiedenen Anforderungen an Elektrofachkräfte

Welche Anforderungen werden an eine Elektrofachkraft (EFK) gestellt?

Elektrofachkraft (EFK) ist kein Ausbildungsberuf oder Abschluss, sondern ein Qualifikationsstatus innerhalb der Elektrosicherheit. Dieser setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. In der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ heißt es zu den Anforderungen an die Elektrofachkraft:

„Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“

Welche Anforderungen stellen die DIN-Normen an die Elektrofachkraft?

Die DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ und die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“ lehnen sich an diese Definition an.

Elektrofachkraft ist danach, wer aufgrund der Ausbildung, erworbenen Kenntnisse und Erfahrung die übertragenen Arbeiten beurteilen kann. Dazu ist auch ein Wissen über die anzuwendenden Vorschriften, Bestimmungen und Regeln der Technik nötig. Ebenso müssen bei der Arbeit auftretende Gefahren erkannt werden.

Das bedeutet also, dass die Elektrofachkraft diese Arbeiten in eigener Verantwortung fachlich einwandfrei und sicher ausführen kann. Elektrofachkraft kann nur sein, wer über das für die auszuführende Arbeit nötige Wissen und die Fähigkeit zur Durchführung derselben verfügt.

Anforderungen an die Elektrofachkraft: Fachverantwortung und fachliche Kompetenz

Drei Punkte sind im Zusammenhang mit dem Status von Elektrofachkräften besonders zu beachten:

  • Aufgrund der speziellen Eigenschaften der elektrischen Energie, die für einen Laien häufig schwer verständlich sind, trägt die Elektrofachkraft eine besondere Fachverantwortung.
  • Da die Vielfalt der Anwendungen der elektrischen Energie inzwischen sehr groß geworden ist, ist es unrealistisch, eine „Universal-Elektrofachkraft“ auszubilden.
  • Aufgrund der o.g. Punkte und der fachlichen Kompetenz muss der Elektrofachkraft in ihrem Bereich eine große Unabhängigkeit zugestanden werden. So darf sie z.B. von elektrotechnischen Laien keine Weisungen über die Arbeitsausführungen in ihrem Fachgebiet erhalten.

Welche Ausbildung brauche ich als Elektrofachkraft?

Üblicherweise gelten folgende Ausbildungen als Nachweis der Fachkunde auf dem jeweiligen Gebiet:

  • Geselle/Facharbeiter
  • Meister (Industrie/Handwerk)
  • Staatlich geprüfter Techniker
  • Bachelor
  • Diplom-Ingenieur
  • Master

Auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem jeweiligen Gebiet mit ergänzender Qualifizierung und nachgewiesener (interner) Prüfung ist möglich.

Eine für alle Aufgaben gleich gut qualifizierte Elektrofachkraft gibt es nicht. Der Qualifikationsstatus bezieht sich immer nur auf das Aufgabengebiet, für das die Elektrofachkraft ausgebildet wurde und für das sie Kenntnisse und Erfahrungen hat. Für ein neues Aufgabengebiet – z.B. eines Telekommunikationstechnikers, der jetzt Aufgaben im Bereich der Hochspannung übernehmen soll – muss erst durch Zusatzausbildung oder mehrjährige Tätigkeit unter Leitung und Aufsicht die Qualifikation erworben werden.

Wo stehe ich als Elektrofachkraft in der betrieblichen Organisation?

So ist die Position der Elektrofachkraft (EFK) im Betrieb.
Die Position der Elektrofachkraft in der betrieblichen Organisation der Elektrosicherheit

Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) leitet einen elektrotechnischen Betriebsteil fachlich und trägt für diesen Bereich die Unternehmerverantwortung.  Zu ihren Aufgaben gehört die Auswahl des elektrotechnischen Personals (Auswahlverantwortung). Sie muss deren Kenntnisse und das Wissen für die jeweilige Arbeit in regelmäßigen Abständen überprüfen (Unterweisungspflicht) und durch Fortbildungen auf dem aktuellen Stand halten. Die verantwortliche Elektrofachkraft trägt über Elektrofachkräfte die Fach- und Führungsverantwortung.

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) unterliegt zwar innerhalb der betrieblichen Organisation der Fachverantwortung der verantwortlichen Elektrofachkraft, darf aber festgelegte Tätigkeiten selbstständig ausführen. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) hingegen arbeitet immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

In der Abbildung sehen Sie die Position einer Elektrofachkraft in der betrieblichen Organisation der Elektrosicherheit.

Wofür tragen Sie als Elektrofachkraft Verantwortung und wie sind Sie rechtlich in die betriebliche Organisation eingebunden? Diese Fragen beantwortet der Beitrag Was liegt wirklich in meiner Verantwortung als Elektrofachkraft?

Welche Aufgaben hat eine Elektrofachkraft?

Zu den grundlegenden Aufgaben von Elektrofachkräften gehören die Installation sowie die Wartung elektrischer Anlagen. Hier reichen die Arbeiten vom einfachen Installieren bis hin zur Fehlerbeseitigung im laufenden Betrieb. Letzteres bedarf sorgfältiger Auswahl seitens des Vorgesetzten (Sorgfaltspflicht). Hier gilt es, die Ausbildung sowie die Tagesform des Mitarbeiters zu beachten.

Jemand, der z.B. aufgrund zu hoher persönlicher Belastungen nicht in der Lage ist, sich ausreichend zu konzentrieren, darf keine Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen vornehmen.

Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehender Teile (AiN)

Häufig werden Arbeiten an elektrischen Anlagen im freigeschalteten Zustand, aber in der Nähe zu unter Spannung stehenden Teilen durchgeführt. Die meisten Unfälle mit elektrischem Strom passieren bei ungewollter Berührung. Deshalb sind die Schutzzonen zu berührbaren unter Spannung stehenden Teilen einzuhalten. Im Niederspannungsbereich ist das ein Abstand von 0,5 m. Wird dieser Abstand unterschritten, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig.

Sollen Arbeiten sogar an unter Spannung stehenden Teilen durchgeführt werden, ist für die Durchführung eine speziell ausgebildete Elektrofachkraft nötig (Ausbildung und Unterweisung zu Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen). Dieser Beitrag listet die notwendigen Voraussetzungen dafür auf, Arbeiten unter Spannung durchführen zu dürfen: Notwendige Qualifikationen für das Arbeiten unter Spannung.

Einsatzgebiete von Elektrofachkräften

Viele Elektrofachkräfte werden auch als Arbeitsverantwortliche eingesetzt. Sei es für Kollegen, elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) oder auch für elektrotechnische Laien als Aufsicht. Hierdurch werden sie im juristischen Sinne zu Vorgesetzten.

Gute Fachbeiträge speziell für Elektrofachkräfte finden Sie auf dem Fachportal elektrofachkraft.de.

Autor*in: Stefan Euler