Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten nach DIN VDE 0100-731
Die DIN VDE 0100-731:2014-10 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-731: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten“ beinhaltet die Planung und Errichtung elektrischer Anlagen in begehbaren abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten. In der Praxis spricht man vereinfacht von abgeschlossenen elektrischen Betriebsräumen.
Zur DIN VDE 0100-731 gehören alle Schutzmaßnahmen, die bei der Errichtung abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten einzuhalten sind, um die Elektrosicherheit zu gewährleisten und um Gefährdungen von Personen zu verhindern. Diese Schutzmaßnahmen sind:
- Schutz gegen elektrischen Schlag
- Schutz gegen thermische Auswirkungen
- Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen
DIN VDE 0100-731 auch für transportable abgeschlossene elektrische Betriebsstätte
Für Schalt- oder Transformatoranlagen mit einer Nennspannung über 1 kV, ortsfeste Stromerzeugungsaggregate sowie zentrale Batterieanlagen sind unbedingt die zusätzlichen Anforderungen der Landesverordnungen nach der EltBauVO (Elektrische Betriebsraumverordnung) zu beachten.
Die DIN VDE 0100-731 beschäftigt sich nicht nur mit Betriebsbedingungen und äußeren Einflüssen, die für die Gewährleistung der Elektrosicherheit zu beachten sind. Sie macht darüber hinaus auch genaue Vorgaben zum Umgang mit transportablen abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten.
Normverweise der DIN VDE 0100-731
Damit elektrische Betriebsmittel übersichtlich und schnell identifizierbar sind, wird speziell auf die Kennzeichnung eingegangen. Es wird weiter auf die Normenreihen DIN EN 81346 sowie die DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1) verwiesen.
Zur Vermeidung gegenseitiger nachteiliger Beeinflussung sowie der Grenzwerte für die Störaussendung und Störfestigkeit verweist die Norm auf die entsprechenden EMV-Gruppennormen der VDE-0839-Reihen.
Im Bereich der Verlegung von Kabeln und Leitungen erklärt die Norm, was bei einer möglichen mechanischen Belastung während und nach der Montage zu beachten ist, und verweist gleichzeitig auf die DIN VDE 0298-300.
Die DIN VDE 0298-4:2013-06 Anhang D muss bei der Auswahl und Errichtung von Erdungsanlagen und Schutzleitern, speziell zur Reduzierung von Ableitströmen, hinzugezogen werden.
Zugangsbeschränkungen nach DIN VDE 0105-100
Die DIN VDE 0100-731 gilt nur in Verbindung mit den übergeordneten Normen der Reihe DIN VDE 0100. So wird der Begriff „abgeschlossene elektrische Betriebsstätte“ u.a. in der Grundnorm DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ definiert.
Die Norm DIN VDE 0105-100 beschreibt die Anforderungen für sicheres Bedienen von und Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Die dort enthaltenen Vorgaben gelten für alle Bedienungs-, Arbeits- und Wartungsverfahren sowie für alle elektrotechnischen Arbeiten, bei denen eine elektrische Gefahr besteht, aber auch für entsprechende nicht elektrotechnische Arbeiten wie Bauarbeiten in der Nähe von Freileitungen oder Kabeln.
Definition von abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten nach DIN VDE 0105-100
Bei der abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte handelt es sich um einen Raum bzw. Ort, der ausschließlich zum Betrieb elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten werden muss. Die Formulierung „ausschließlich“ bedeutet, dass die Nutzung der abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte für andere Zwecke – z.B. als Lager oder Aufenthaltsraum – grundsätzlich untersagt ist.
Der Verschluss darf nur von beauftragten Personen geöffnet werden; die Schlüssel müssen so verwahrt werden, dass sie unbefugten Personen nicht zugänglich sind.
Wichtig: Wann die Anforderung als erfüllt gilt
Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Haupteingangs- und Fluchttüren der elektrischen Betriebsstätte von außen nur mithilfe eines Bart- oder Sicherheitsschlüssels zu öffnen sind. Von innen muss die Betriebsstätte dagegen ohne Schlüssel mit einer Klinke oder einem ähnlich einfachen Mechanismus leicht geöffnet werden können.
Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten sind z.B.:
- abgeschlossene Schalt- und Verteilungsanlagen
- Transformatorzellen
- Schaltzellen
- Verteilungsanlagen in Blechgehäusen bzw. in anderen Verteilungsanlagen
- Triebwerksräume von Aufzügen
- Maststationen
Nachfolgend sehen Sie eine Schulungsvorlage zur Unterweisung der DIN VDE 0100-731, aus: Sven Ritterbusch, Schulungsvorlagen für die Elektrotechnik. Damit schulen und unterweisen Sie in wichtigen Elektronormen schnell und praxisnah.
Elektrischer Betriebsraum nach VDE: Zutrittsbeschränkungen
Zutritt zu einer abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte bekommen nur Elektrofachkräfte (EFK) und elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), allerdings dürfen Laien diese begleiten. Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf in der Betriebsstätte bestimmte Tätigkeiten verrichten, u.a.:
- Reinigen der elektrischen Betriebsräume
- Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen
- Freischaltungen auf Anweisungen
- Feststellen von Spannungsfreiheit u.Ä.
- Durchführung von regelmäßigen Prüfungen an Elektrogeräten im Unternehmen
Elektrischer Betriebsraum nach VDE: Anforderungen
Elektrische und abgeschlossene Betriebsstätten sind nach DIN VDE 0100-731 so zu errichten, dass Gefährdungen von Personen vermieden werden und ein hohes Maß an Betriebssicherheit erreicht werden kann:
- Bei der Aufstellung bzw. der Errichtung oder bei Änderung oder Erweiterung von Niederspannungs-Schaltanlagen sind sowohl der Personenschutz als auch der Anlagenschutz zu berücksichtigen.
- In elektrischen und abgeschlossenen Betriebsstätten dürfen von betriebsfremden Einrichtungen keine Störungen oder schädigenden Wirkungen ausgehen.
- Steckdosen, Leuchten oder anderen Einrichtungen müssen so angebracht sein, dass eine Berührung an aktiven Teilen durch den Benutzer vermieden wird.
- Die Trennung vom Beleuchtungsstromkreis ist nicht erforderlich, wenn durch den Ausfall der Beleuchtung keine weitere Gefährdung verursacht werden kann.
- Es muss eine Beurteilung über die Qualität und Häufigkeit einer Instandhaltung der elektrischen Anlage während ihrer vorgesehenen Lebensdauer vorliegen.
- Regelmäßige Besichtigung, Prüfung, Wartung und Instandsetzung, die wahrscheinlich während der Lebensdauer der Anlage notwendig sind, müssen einfach und sicher ausgeführt werden können.
- Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen für die Sicherheit muss während der vorgesehenen Lebensdauer der Anlage sichergestellt sein.
- Die Zuverlässigkeit der Betriebsmittel im Hinblick auf den ordnungsgemäßen Betrieb muss über die gesamte vorgesehene Lebensdauer angemessen sein.