23.01.2019

So unterscheiden sich die vier Gruppen der Incoterms® 2010

Ein Einkäufer bestellt bei einer chinesischen Firma eine Maschine. Sie soll mit dem Container verschifft, zum Hamburger Hafen transportiert und dort abgeladen werden. Die Verkäuferin trägt die Transportkosten und die Gefahr, dass sie auf der Reise untergeht oder beschädigt wird, der Käufer kümmert sich um Import und Verzollung. Welche Incoterm® 2010 wird der Einkäufer wählen?

Die vier Gruppen der Incoterms® 2010

Incoterms® 2010 – so unterscheiden sie sich

Die Klauseln der Incoterms® 2010 lassen sich in diese vier Gruppen einteilen:

  • E-Klauseln
    Bei der „E-„Klausel“ handelt es sich um eine Abholklausel: EXW. Der Verkäufer stellt dem Besteller die Ware auf seinem eigenen Gelände oder am benannten Ort bereit, wo der Käufer sie abholt. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Verkäufer die Ware zur vereinbarten Zeit und am benannten Ort unentladen zur Verfügung stellt. Der Käufer trägt die Transportkosten und fertigt die Ware ab.
  • F-Klauseln
    Bei „F“-Klauseln wie FCA, FAS oder FOB bezahlt der Käufer den Haupttransport. Der Verkäufer stellt die Ware nicht nur am vereinbarten Ort bereit, sondern übergibt sie dem Abholer oder Frachtführer. Der Verkäufer kümmert sich um die Ausfuhr und Verzollung. Auch liefert er die sicherheitsrelevanten Nachweise für den Export. Der Käufer organsiert den Weitertransport, die Durch- und Einfuhr.
  • C-Klauseln
    Werden „C“-Klauseln wie CPT, CIP CFR oder CIF verwendet, ist der Haupttransport vom Verkäufer zu zahlen. Er schließt den Beförderungsvertrag und trägt bis zum Bestimmungsort die Kosten. Die Gefahr geht wie bei den „F“-Klauseln noch in dem Land über, in dem die Ware verschifft oder versendet wird.
  • D-Klauseln
    Bei „D“-Klauseln wie DAT, DAP oder DDP übernimmt der Verkäufer Kosten und Gefahren bis zum Bestimmungsort der Ware.

Im obigen Fall der Maschine aus China vereinbaren die Vertragsparteien „DAT Hamburg Seaport, Quai A IV (Incoterms® 2010)“. Der Verkäufer übernimmt also die Transportkosten bis zum genannten Terminal im Bestimmungshafen – hier Hamburger Hafen – (abgeladen). Dort geht auch erst die Gefahr über. Die Einfuhrzollabfertigung und sämtliche Einfuhrabgaben übernimmt der Käufer.

Autor*in: Claudia Zwilling-Pinna (Juristin und Herausgeberin des Rechtshandbuchs)