30.01.2019

Rahmenvertrag für längerfristige Vertragsbeziehungen

Welcher Einkäufer kennt ihn nicht – den Rahmenvertrag? Der neue Zulieferer überzeugt durch hervorragende Ware und kompetenten Service. Er ist verlässlich und wirtschaftlich gesund. Zudem hält er Termine pünktlich ein. Die Grundlage für eine längerfristige Geschäftsbeziehung ist gelegt. Möglicherweise sind auch noch andere Unternehmensstandorte an seinen Produkten interessiert. Für jeden neuen Auftrag Preise verhandeln? Für größere Liefermengen einen besseren Preis erzielen, indem man Teilmengen zu unterschiedlichen Terminen anliefern lässt? Immer wieder Einzelverträge auszuhandeln ist zu zeitraubend: Die Lösung ist ein Rahmenvertrag.

Vertragsarbeit im Einkauf: der Nutzen eines Rahmenvertrags

Achtung AGB-Kontrolle!

Oft werden die Vertragstexte standardisiert erstellt, um zum Beispiel bestimmtes Produktionsmaterial von unterschiedlichen Herstellern beziehen zu können. Die Regelungen, die das Unternehmen mit den Geschäftspartnern trifft, werden vereinheitlicht.

Werden aber bestimmte Vertragsregelungen immer wieder verwendet, ohne sie jeweils einzeln auszuhandeln, müssen sie der AGB-Inhaltskontrolle standhalten.

Was wird im Rahmenvertrag geregelt?

Meist enthält ein Rahmenvertrag Ausführungen zu den Waren und Leistungen, die zu einem bestimmten oder bestimmbaren Preis produziert, geliefert oder erbracht werden.

Oft regelt der Vertrag auch, wie und wann die Leistung zu erbringen ist, was im Falle von Vertragsstörungen getan werden muss und welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien dann haben sollen.

Hier können Sie unseren Muster-Rahmenvertrag mit Abrufvereinbarung downloaden.

Rahmenverträg legt Preise fest oder macht sie zumindest kalkulierbar

Rahmenverträge werden gerne geschlossen, um für ihre Laufzeit die Höhe der Preise festzulegen oder wenigstens kalkulierbar zu machen. Laufen die Verträge mehrere Jahre, sind Preisanpassungsklauseln sinnvoll: Computerhardware z.B. wird mit der Zeit meist günstiger. Hier wird der Einkäufer daran interessiert sein, dass die Preise sinken.

Ist der Preis einer Ware vom Einsatz bestimmter Rohstoffe wie zum Beispiel Erdöl abhängig, kann er je nach Entwicklung des Marktpreises schwanken. Ob und wie die Vertragsparteien damit umgehen, kann schon im Vorfeld geregelt werden. So profitieren nicht nur Verkäufer, sondern auch Einkäufer vom Preisverfall.

Achtung Preisanpassungsklausel

Bei einer Preisanpassungsklausel ist darauf zu achten, dass sie verständlich und ausgewogen ist. Benachteiligt sie eine Vertragspartei unangemessen, kann sie nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sein. Dann bleibt es beim alten Preis.

Autor*in: Claudia Zwilling-Pinna (Juristin und Herausgeberin des Rechtshandbuchs)