14.05.2021

Lithium-Bedarf wird sich bis 2026 verdreifachen

Kobold – Kobalt: Grüne verzeihen ihrer Parteichefin die Verwechselung. Das Bundesverwaltungsgericht hat indes ein Urteil zum Klimaschutz gefällt, das eine korrekte Unterscheidung erfordert. Ohne Rohstoffe wie Kobalt oder Lithium dürften dessen Klimaziele kaum zu erreichen sein.

Lithium-Bedarf

Klimaschutzziele bis 2030 teilweise verfassungswidrig

Das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (KSG) mit den nationalen Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 ist teilweise verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht Ende März 2021 entschieden (1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20).

Wie das Gericht in einer Pressemitteilung dazu erläutert, fehlen ihm in dem Gesetz hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031. Nach dem KSG muss Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 sektorenbezogen mindern. Die zum Teil jungen in den hochwasserbedrohten Ländern Bangladesch und Nepal lebenden Beschwerdeführer sieht das Gericht in ihren Freiheitsrechten verletzt.

Zeiträume nach 2030

Die Vorschriften verschöben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssten, folgert das Gericht auch aus dem Grundgesetz (GG) u.a. in Art. 20a GG. Dieser fordert eine Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur dem „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Um das zu erreichen, müssten die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten sei praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht seien.

Gefahren des Klimawandels

Zum grundrechtlich gebotenen Schutz vor den Gefahren des Klimawandels gehört nach Auffassung des Gerichts ein Schutzkonzept, das das Ziel der Klimaneutralität verfolgt; die Erderwärmung könnte nur aufgehalten werden, wenn die Konzentration von Kohlenstoffdioxid (CO2) in der Atmosphäre nicht erhöht wird. CO2-Emissionen trügen nach derzeitigem Stand der Wissenschaft weitestgehend irreversibel zur Erwärmung der Erde bei. Einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Ausstoßes an klimaschädlichem CO2 erhofft man sich von der Elektromobilität (E-Mobilität).

Elektrifizierung des Antriebs

Mit der Elektrifizierung des Antriebs und der Speicherung der dafür benötigten Energie in leistungsfähigen Traktionsbatterien (Antriebsbatterien) sollen zudem die gesundheitsgefährdenden Emissionen verringert werden. Entsprechend wichtig hierfür sind laut Deutschen Rohstoffagentur (Dera) in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der Aufbau eigener Zell- und Batteriemodulkapazitäten oder der Zukauf von Zellen oder ganzer Batteriemodulen anhand einer komplexen Wertschöpfungskette von Lithium-Ionen-Batterien (LIB). LIB enthalten laut Dera je nach Typ verschiedene, alles nicht nachwachsende Rohstoffe wie

  • Aluminium
  • Graphit
  • Kobalt
  • Kupfer
  • Lithium
  • Mangan
  • Nickel

Bedarf an Lithium der E-Mobilität

Für die Rohstoffbetrachtung sind insbesondere Graphit, Kobalt, Lithium und Nickel von Bedeutung. Allein der Bedarf an Lithium allein der E-Mobilität wird sich laut Dera bis 2026 verdreifachen. Den Gesamtbedarf an Lithium für die E-Mobilität beziffert eine Szenario für eine Studie von Agora Verkehrswende und Öko-Institut für 2030 auf knapp 160.000 Tonnen und im Jahr 2050 auf einen Jahresbedarf von knapp 500.000 Tonnen. Vor allem im Pkw-Bereich steige der Lithiumbedarf rasant an. 2015 macht der Pkw-Bereich knapp 40 Prozent des Lithiumbedarfs für die Elektromobilität aus; ungefähr die gleiche Größenordnung weist der Bedarf im Bereich vor allem der Busse in China auf. 2030 steige der Anteil des Lithiumbedarfs der Pkw auf 82 Prozent und 2050 auf 83 Prozent.

Autor*in: Friedrich Oehlerking (Freier Journalist und Experte für Einkauf, Logistik und Transport)