12.04.2023

Energiepreisbremsen: Wirkliche Entlastung für Betriebe?

Mehrkosten für Energie gefährden die Existenz der Betriebe. Deswegen will die Bundesregierung sie senken. Dazu hat sie auf Strom und Gas Preisbremsen beschlossen. Die reichen aber nicht, kritisiert die Wirtschaft. Stromverkäufer setzen auf Direktstromverkäufe.

Energiepreisbremsen

Planbarkeit und hohes Preisniveau

Die Preisbremsen schafften „eine gewisse Planbarkeit für die Unternehmen“ bei einem anhaltend hohen Preisniveau. Zudem hätten sie zu einer Beruhigung der Gas- und Strommärkte beigetragen, so die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nach Rückmeldungen vor allem aus ihren Mitgliedskammern.

Aufgrund der Dringlichkeit und der Geschwindigkeit, mit der die Bundesregierung die Preisbremsen-Gesetze hätte vorbereiten müssen, blieben allerdings viele praktische Fragen für die deutsche Wirtschaft ungeklärt. Es bestehe für zahlreiche Aspekte nach wie vor Klärungsbedarf, für die das Reparaturgesetz keine Regelungen liefere. Dazu listet die DIHK acht Punkte zur geplanten Prüfbehörde auf.

  • Schnelle Etablierung: Am 30. Juni 2023 müssen die Unternehmen der ersten Meldepflicht bei der Prüfbehörde nachkommen. Dafür muss die Prüfbehörde über ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung verfügen und IT-Prozesse zur Abwicklung klar sein, um die Unterlagen der Unternehmen rasch prüfen zu können. Aufgrund der Komplexität der verschiedenen Obergrenzen bei größeren verbundenen Unternehmen würden viele mit Rückstellungen arbeiten. Hier dringen die DIHK auf eine rasche Bearbeitung, um Rücklagen wieder auflösen zu können. Bis zum 30. Juni 2024 müssen sich alle Unternehmen bei der Prüfbehörde melden, wenn sie mehr als 100.000 Euro aus den Preisbremsen in Anspruch nehmen. Über diese Grenze können Betriebe bereits kommen, wenn sie deutlich weniger als ein Gigawattstunde (GWh) Strom verbrauchen. Daher würden sehr viele Mitteilungen auf die Prüfbehörde zukommen. Die Prüfung müsse rasch abgeschlossen werden, um den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit zu geben.
  • Stichprobenprüfung: Zwecks rascher Bewilligung der Preisbremsen fordern die DIHK von der Prüfbehörde, keine Vollerhebung zu machen, sondern sich auf Stichprobenprüfungen zu beschränken. Die Vielzahl der zu erwartenden Vorgänge würde ansonsten die Bearbeitung der Anträge und Prüfungen zu Lasten der Betriebe erheblich in die Länge ziehen.
  • Datenschutz und Datensparsamkeit: Aus Daten zum Energieverbrauch, dem Energieeinkaufsverhalten und den Energiekosten lassen sich Rückschlüsse auf das aktuelle Geschäftsmodell und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen oder von Branchen ziehen. Daher dringen die DIHK auf strikte Wahrung der Geschäftsgeheimnisse.
  • Materielle Ausschlussfrist: Bei der Abwicklung der Prüfungen im Rahmen der Preisbremsen sollte auf eine materielle Ausschlussfrist bei der Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung wie im EEG verzichtet werden, u.a. um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
  • Genehmigungsfiktion: Solange die Behörde nicht geprüft und bewilligt hat, bestehe für die Betriebe Rechtsunsicherheit. Daher fordern die DIHK für jede Frist eine Genehmigungsfiktion. Dies würde lange Wartezeiten, wie z. B. teilweise bei den Corona-Hilfen, vermeiden.
  • Digitale Antrags- und Meldeverfahren: Die Meldungen und Anträge sollten alle ausschließlich digital möglich sein. Gegebenenfalls nachgeforderte Dokumente sollten ebenfalls digital zur Verfügung gestellt werden können. Dies erleichtere der Behörde die Arbeit und sorge für schnellere Bearbeitung.
  • Spielraum der Behörde: Die Behörde hat an manchen Punkten wie z. B. beim Arbeitsplatzerhalt Ermessensspielraum. Diesen sollte sie in Zweifelsfällen zugunsten der Unternehmen nutzen, so die DIHK.
  • Mustervorlage Ebitda-Berechnung: Bei Unternehmen, die mehr als vier Millionen Euro Beihilfe aus den Bremsen in Anspruch nehmen möchten, werden Ebitda-Vergleiche notwendig. § 18 Absatz 6 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG) bestimmt, dass die Prüfbehörde eine Mustervorlage zur Berechnung des Ebitda zur Verfügung stellt. Um die betrieblichen Höchstgrenzen zu berechnen, wäre dies aus Sicht der DIHK hilfreich.

Relevanz für deutsche Wirtschaft

Die Energiepreise für Unternehmen sind, so die DIHK, um ein Vielfaches angestiegen aufgrund:

  • der gedrosselten Gaslieferungen aus Russland,
  • der andauernden Trockenheit im Sommer,
  • der Einspeicherverpflichtung für Gas sowie
  • der Probleme der französischen Kernkraftwerke.

Die extremen Marktpreise hätten ein existenzgefährdendes Niveau in der Breite der deutschen Wirtschaft erreicht.

Erlösabschöpfung für Stromerzeuger

Kritisch sieht die DIHK etwa die „Erlösabschöpfung“ für Stromerzeuger. Neben den direkt einbezogenen Anlagenbetreibern seien mittelbar betroffen:

  • die Finanzwirtschaft,
  • der Maschinenbau sowie
  • viele weitere kleine und mittleren Unternehmen aus dem Bereich der Energie- und Klimaschutzbranche.

Die Abschöpfung könne Investitionen in den Bau erneuerbarer Energien bremsen. Die Erlösabschöpfung habe überdies erhebliche negative Auswirkungen auf den Markt für Grünstromdirektlieferverträge (Power Purchase Agreement, PPA).

PPA Verkaufsweg mit wachsender Marktrelevanz

Die direkte Vermarktung ist eine Möglichkeit, erneuerbar erzeugten Strom zu verkaufen. Anlagenbetreiber agieren bei der Direktvermarktung Strom als Verkäufer und schließen den bilateralen Stromliefervertrag PPA mit einem Stromkäufer ab, erklärt dazu „direktvermarktungstrom.de“, eine Webseite der Capital PV SAS in Paris. Stromkäufer oder Stromabnehmer kann zum Beispiel ein Energieversorger oder Großverbraucher sein. Energieeinkäufer setzten zunehmend auf den Direktbezug von erneuerbarem Strom via PPA.

Wachstumspotential der Photovoltaik

Mit zwei Prozent europaweit sei der Anteil der allein auf Basis von PPA finanzierten beziehungsweise betriebenen Anlagenleistung an den Erneuerbare-Energien-Kapazitäten im Jahr 2019 zwar noch niedrig. Dieser Anteil solle sich bis 2024 in einigen europäischen Ländern allerdings bereits auf etwa zehn Prozent erhöhen, für 2030 auf rund 25 Prozent, bis 2034 sogar auf etwa 40 Prozent.

Einkauf - Logistik - Transport

Einkauf - Logistik - Transport

Cleverer Einkauf. Durchdachte Logistik. Sicherer Transport.

€ 749.00Jahrespreis zzgl. MwSt.

Online-Version

Das Wachstumspotential der Photovoltaik sei höher als das der Windenergie. Angesichts des Auslaufens der staatlichen Förderung von entsprechenden Anlagen stelle sich Anlagenbetreibern die Frage, mit welchem Konzept sie ihre Anlage nach Förderende nutzen werden und ob sich deren Betrieb noch rechnet. Für Anlagen, die Strom aus Biomasse und Windenergie erzeugen, gebe es alternative Möglichkeiten zur Stromvermarktung. Bei Photovoltaik-Anlagen sehe das anders aus. Dort wären die ersten Anlagen vergleichsweise klein mit geringer Leistung gewesen und hingen daher nach wie vor im fixen Vergütungssystem.

Strommarkt nach Auslaufen des EEG

Nach Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im April 2000 boomte der Ausbau von EEG-Anlagen in Deutschland. Begünstigt durch sinkende Modulpreise bei gleichbleibender Förderung kam es dabei insbesondere zwischen 2009 und 2012 zu einem erheblichen Zubau von Solaranlagen. Seit 2020 fallen allerdings immer mehr Anlagen aus der auf 20 Jahre angelegten EEG-Förderung mit der prognostizierten Hauptausfallquote für die Jahre 2029 bis 2032, wie die Beratungsfirma PwC schätzt.

Deshalb könnten bis 2033 die Betreiber von insgesamt mehr als einer Million Solaranlagen mit einer Menge von 24 Terawattstunden (TWh) auf den freien Strommarkt drängen. Unklar sei bisher, wie die Einspeisung und der Vertrieb dieser Energiemenge außerhalb der EEG-Förderungen geregelt wird. Insbesondere in den südlichen Bundesländern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen werde es viele Betreiber geben, die für ihre Anlage ein neues Nutzungskonzept suchen.

Novellierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hätten den Wechsel in die Direktvermarktung Strom nach und nach zur Pflicht gemacht, Betreiber von neuen Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung ab 100 Kilowatt (kW) seit 2017. Für Betreiber von Bestandsanlagen ist die Direktvermarktung Strom optional.

Energieeinkäufer organisieren Direktbezug

Viele Energieeinkäufer organisieren laut „direktvermarktungstrom.de“ den Direktbezug seit 2021. Das werde sich jedoch ändern, wenn immer mehr Anlagenbetreiber aus der Förderung fallen und in die Direktvermarktung wechseln möchten. Die Wirtschaftsprüfer von PwC rechnen vor, dass bis 2033 allein die Betreiber von insgesamt mehr als einer Million Solarstrom erzeugender Photovoltaik-Anlagen auf den freien Strommarkt drängen könnten.

Nicht nur der Preis des Stroms aus Direktbezug sei für den Stromeinkäufer von Bedeutung, sondern auch die Kontrahierung des PPA, also die Art und Weise, wie der Stromliefervertrag zwischen Ihnen als Anlagenbetreiber und dem Energieeinkäufer angebahnt, verhandelt und schließlich abgeschlossen werde. Fallstudien aus dem Markt hätten gezeigt, dass die Vergabeverfahren variierten und sie unter anderem Instrumente umfassten wie

  • Verhandlungen,
  • Ausschreibungen mit vorgegebenen Rahmenverträgen und
  • rundenbasierte Auktionsverfahren.

Chance auf breiten Wettbewerb

Die Komplexität der eingesetzten Instrumente wachse mit der Größe des angestrebten Marktes und damit mit der höheren Chance auf einen breiten und intensiven Wettbewerb. So setze zum Beispiel Google auf rundenbasierte Auktionen. Damit hätte das Unternehmen gute Ergebnisse bei der Kosten- und Prozesseffizienz erzielt. Die Deutsche Bahn dagegen beschaffe sich PPA mit Hilfe eines zweistufigen Verfahrens aus

  • Präqualifikation: Prüf- und Zulassungsverfahren der Übertragungsnetzbetreiber, mit
  • anschließender einstufiger Pay-As-Bid-Ausschreibung (Gebotspreisverfahren).

Der Fokus der Energieeinkäufer liege dabei laut den Analysten auf Bestandsanlagen in Deutschland. Andere Unternehmen würden verhandlungsbasierte Individualverträge zur Kontrahierung großer Liefermengen an erneuerbarem Strom verwenden.

Synchronisation von Strom- und Gaspreisbremse

In Wesentlichen setzt das Reparaturgesetz mit der Vereinheitlichung und Synchronisation der Regelungen von Strom- und Gaspreisbremse sowie einigen rechtlichen Klarstellungen an den richtigen Stellen an. Als kritikwürdig erachten die DIHK aber die neu eingefügten Verpflichtungen für Lieferanten, Anhaltspunkte für das Überschreiten von Höchstgrenzen direkt an die Prüfbehörde zu melden. Vor dem Hintergrund der komplexen Umsetzungsregelungen der Strom- und Gaspreisbremse, die für viele Betriebe eine ernstzunehmende Herausforderung darstellt, wäre im ersten Schritt aus Sicht der DIHK eine entsprechende Rückmeldung an den Kunden der richtige und bessere Weg.

Autor*in: Friedrich Oehlerking (Freier Journalist und Experte für Einkauf, Logistik und Transport)