28.04.2017

Arbeitnehmerüberlassung im Einkauf – nutzen Sie den Mustervertrag!

Setzt ein Unternehmen häufig Leiharbeitnehmer ein, handelt meist der Einkauf die entsprechenden Verträge mit dem Entleiher aus und nicht die Personalabteilung. Wird dann die Arbeitnehmerüberlassung in einem Rahmenvertrag geregelt, stellt dieser allein selten einen rechtgültigen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag dar. Was ist zu beachten?

Arbeitnehmerüberlassung nach den neuen Regelungen von 2017 - mit Mustervertrag!

Arbeitnehmerüberlassung: Ein Rahmenvertrag reicht meist nicht aus

Auf der einen Seite kann der Rahmenvertrag bestimmte Mindestinhalte nach § 12 AÜG vorwegnehmen. Wenn er der gesetzlichen Schriftform genügt, ist er auch gültig.

Auf der anderen Seite handelt es sich bei einem Rahmenvertrag meist nicht um einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Daher ist bei den einzelnen Arbeitnehmerüberlassungsverträgen die Schriftform (§ 126 BGB) zu beachten. Diese Verträge legen dann folgende Punkte fest:

  • den Zeitraum
  • die Personen
  • das Tätigkeitsbild im Einzelnen
  • die Beschreibungen der Bedingungen am Einsatzort

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Wer schreibt, der bleibt

Nach § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG ist der „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“ als solcher zu bezeichnen. Der Schriftform bedürfen nach § 12 Abs. 1 AÜG:

  • die Erklärung des Verleihers, dass er die Verleiherlaubnis hat
  • die besonderen Merkmale der geplanten Tätigkeit des Leiharbeitnehmers
  • die Anforderungen an dessen berufliche Qualifikation
  • die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts (Ausnahme § 8 Abs. 2 und 4 Satz 2 AÜG) im Entleiherbetrieb für vergleichbare Arbeitnehmer

Wer kommt als Leiharbeitnehmer?

Bevor ein Leiharbeitnehmer an den Entleiher überlassen wird, ist er namentlich zu benennen. Dabei ist auf den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Bezug zu nehmen. Andernfalls kommt zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zustande.

Ausnahme: Der Leiharbeitnehmer gibt eine Festhaltenserklärung ab. Damit erklärt er, dass er daran festhält, das Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher fortzusetzen.

Controlling bei befristeter Verleiherlaubnis

Ist die Verleiherlaubnis nur befristet, muss sichergestellt werden, dass bei Ablauf der Befristung eine neue Verleiherlaubnis vorgelegt wird.

Einsatz des Bestellsystems

Wird der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag über das Bestellsystem mit Bestellung und Auftragsbestätigung geschlossen, sollte die Bestellung, auch wenn sie zunächst nur eine einseitige Erklärung ist, die Bezeichnung „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“ erhalten. Sie sollte unterschrieben im Original versandt werden und vom Verleiher im Original unterschrieben zurückkommen.

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)