Talk-Runde: Die Zukunft des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Wie geht es mit dem Datenschutzbeauftragten angesichts der Datenschutz-Grundverordnung weiter? Wie wichtig wird er sein? Im ersten Datenschutz-PRAXIS-Talk diskutierten Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, und Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD (Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands), zum Thema „Die Zukunft des betrieblichen Datenschutzbeauftragten“. Unbedingt reinschauen!
Der Datenschutz-PRAXIS-Talk wird künftig regelmäßig aktuelle Themen aus Datenschutz und Datensicherheit behandeln. Die erste Runde beschäftigt sich mit der „Zukunft des betrieblichen Datenschutzbeauftragten“, hochaktuell durch die Entwicklungen rund um die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Mit dabei als Talk-Gäste sind Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, und Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. Moderiert wird der Talk von Ricarda Veidt, Chefredakteurin der Datenschutz PRAXIS, und Oliver Schonschek, freier Analyst und Fachjournalist.
Das Video können Sie auch direkt auf Youtube anschauen.
Aufsichtsbehörden: Stärkung des Datenschutzes in Europa – nationale Spielräume nutzen
Am 6./7. April 2016 forderte die Entschließung der 91. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in Schwerin: „Stärkung des Datenschutzes in Europa – nationale Spielräume nutzen“. Dazu gehört in den Augen der Aufsichtsbehörden insbesondere die Beibehaltung der Verpflichtung, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Der betriebliche DSB ist ein Erfolgsmodell, das aus dem Bundesdatenschutzgesetz in die EU-Datenschutz-Grundverordnung übernommen werden sollte, so sagen Kritiker der EU-DSGVO. Weiter heißt es: Die von den betrieblichen Datenschutzbeauftragten geleistete Arbeit in der Beratung und Kontrolle können die Aufsichtsbehörden nicht ohne Weiteres leisten.
Forderung: 2-Säulen-Modell muss bestehen bleiben!
Sowohl der BvD als auch die Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein fordern die Fortführung des 2-Säulen-Modells aus bDSB und Aufsichtsbehörden. Im Talk erläutern Marit Hansen und Thomas Spaeing,welche Vorteile es hat, einen betrieblichen DSB zu haben und was es bedeuten würde, wenn in Deutschland der bDSB eher die Ausnahme sein könnte, viele Unternehmen also eventuell keinen DSB mehr haben. Auch die geplanten Änderungen bei den Aufgaben von Aufsichtsbehörden und betrieblichen Datenschutzbeauftragten kommen in dem Talk zur Sprache.
Der Datenschutz-PRAXIS-Talk zeigt: DSBs sind „Trust Center“
Der Datenschutz-PRAXIS-Talk „Die Zukunft des betrieblichen Datenschutzbeauftragten“ steht auch als Aufzeichnung zum Abruf bereit unter https://youtu.be/GtMdzTIfRrI.
Erfahren Sie unter anderem, warum Sie sich als „Trust Center“ sehen können – reinschauen lohnt sich! Weitere Datenschutz-PRAXIS-Talks sind in Vorbereitung. Wir sehen uns!