Richtig mit Online-Werbung umgehen
Internet-Werbung ist nicht automatisch störend. Sie kann auch nützlich sein. Entscheidend ist dabei das Interesse des Nutzers. Können Lösungen wie die Acceptable Ads Initiative Nutzern helfen, störende Werbung zu vermeiden? Welche anderen Schritte sind noch erforderlich?
Online-Werbung: Hilfreich, akzeptabel oder störend?
Wer das Internet nutzt, dem begegnet Online-Werbung fast automatisch. Die meisten kommerziellen Websites nutzen Online-Werbung als Teil ihrer Finanzierung. Viele Websites versuchen, sich komplett über Werbeplätze zu finanzieren.
Als Internetnutzer ist man teils über interessante Werbung erfreut, zum Teil akzeptiert man sie, wenn das jeweilige Online-Angebot ansonsten kostenlos ist. Es gibt allerdings Online-Werbung, die sowohl inhaltlich unpassend als auch von der Machart her störend ist.
Aus Sicht des Datenschutzes ist es besonders störend und zudem nicht erlaubt, wenn personenbezogene Daten des Nutzers ohne sein Wissen ausgewertet und zweckentfremdet werden.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie in Ihrer Datenschutzschulung Hinweise geben, wie sich die Beschäftigten gegen störende Online-Werbung schützt.
Welche Maßnahmen helfen gegen störende Online-Werbung?
Früher lautete die Empfehlung, im Webbrowser die Anzeige von Bildern zu deaktivieren, um Werbebanner auszuschalten. Heute ist ein solcher Hinweis nicht mehr zeitgemäß. Bilder auf Webseiten zu blockieren, ist keine Alternative.
- Sinnvoll ist es dagegen weiterhin, Popup-Fenster nur nach Zustimmung aufgehen zu lassen.
- Erwähnen Sie in Ihrer Datenschutzschulung auch den Cookie-Manager. Mit dem Cookie-Manager lassen sich Cookies von Drittanbietern blockieren, die oft von Werbenetzwerken stammen.
- Da viele Browser bald Drittanbieter-Cookies unterbinden, wechseln die Werbenetzwerke zu alternativen Tracking-Verfahren wie Device Fingerprinting. Je nach Browser lassen sich auch diese Tracking-Verfahren blockieren.
- Zudem bieten Browser in den Datenschutz-Einstellungen spezielle Optionen, um Webseiten mitzuteilen, dass sie die Nutzeraktivitäten nicht verfolgen sollen („Do Not Track“).
Allerdings ist all das immer noch keine Garantie dafür, dass sich die Webseiten und Werbenetzwerke daran halten.
Verhaltensbasierte Online-Werbung ist trotzdem technisch möglich. Daran dürften auch Ansätze wie die Acceptable Ads Initiative nichts grundlegend ändern.
Welche Gegeninitiativen gibt es?
Mehrere Initiativen haben es sich auf die Fahnen geschrieben, Nutzer von störender, unerwünschter und nicht datenschutzgerechter Online-Werbung (so weit wie möglich) zu befreien.
Zu den Initiativen gehören
- das IAB L.E.A.N. Ads Programm (L.E.A.N. steht für Light, Encrypted, Ad choice supported, Non-invasive ads),
- Your Online Choices (u.a. mit der Möglichkeit, sich über bestimmte Online-Werbung zu beschweren) und
- die Acceptable Ads Initiative.
Die Acceptable Ads Initiative macht von sich reden, da sich dort sogar Betreiber von Werbe-Blockern beteiligen. Acceptable Ads hat ein Manifest erstellt, wie akzeptable Online-Werbung aussieht.
Nicht akzeptabel ist für die Acceptable Ads Initiative insbesondere:
- Anzeigen, die sichtbar neue Anzeigen laden, wenn sich der primäre Inhalt nicht ändert
- Anzeigen mit übermäßigen oder nicht vom Benutzer initiierten Hover-Effekten
- Autoplay-Sound- oder Videoanzeigen
- übergroße Bild-Anzeigen
- Popups
- Rich-Media-Anzeigen (etwa Flash-Anzeigen, Shockwave-Anzeigen usw.)
Unternehmen, die erklären, diese Vorgaben zu beachten, werden unter bestimmten Bedingungen auf eine Whitelist gesetzt. Steht ein Unternehmen auf der Whitelist, lassen die beteiligten Adblocker die Online-Werbung zu. Sollte ein Unternehmen auf der Whitelist gegen die Vorgaben verstoßen, können Nutzer dies melden.
Welche Grenzen haben diese Initiativen?
Einige der oben genannten Initiativen bieten sogenannte Opt-out-Cookies oder Browser-Erweiterungen. Sie teilen bestimmten Werbenetzwerken mit, dass der Nutzer von ihnen keine Online-Werbung wünscht.
Doch Nutzer können Opt-out-Cookies ungewollt löschen. Das kann etwa passieren, wenn ein Nutzer einstellt, dass der Browser nach jeder Sitzung die Cookies löscht.
Außerdem ist jede Lösung stets nur für bestimmte Werbenetzwerke wirksam. Hinzu kommt, dass bei Online-Werbung immer neue Formen entstehen, die beispielsweise gar nicht mit Text-Cookies arbeiten.
Was heißt das für Ihre Datenschutzschulung?
- Online-Werbung wandelt sich. Deshalb müssen sich auch die Maßnahmen gegen störende Online-Werbung laufend ändern.
- Bestehende Maßnahmen gegen Online-Werbung bieten oft keinen technischen Schutz gegen unerwünschte Werbung. Sie arbeiten statt dessen Whitelists mit Unternehmen, die einem Kodex zugestimmt haben (wie die Acceptable Ads Initiative).
- Selbst die technischen Maßnahmen bieten keinen vollständigen Schutz, sondern lassen sich entweder übergehen oder greifen nur bei einem Teil der Werbenetzwerke.
- Basis aller Maßnahmen gegen störende Werbung im Internet sind die Datenschutz-Einstellungen im Browser, in Apps oder anderen Wiedergabe-Programmen (z.B. für Online-Videos). Außerdem ist die Haltung der Nutzer wichtig, Webseiten mit störender Werbung zu meiden.