16.08.2017

Ortungsdienste: So wird das Smartphone nicht zum Spion

Die Ortung von Handy oder Smartphone kann Unfallopfern das Leben retten, sie erleichtert die Disposition im Außendienst und spürt verlorene Geräte auf. Doch ein Ortungsdienst kann den Datenschutz gefährden, erfolgt die Ortung heimlich und zu unerlaubten Zwecken. Prüfen Sie deshalb die Verwendung solcher Dienste im Unternehmen.

Ortung Handy

Ortungsdienste haben Hochkonjunktur

Früher war die Ortung eines Handys ein Ausnahmefall, wenn bei Unfallopfern Leib und Leben in Gefahr waren. Oder wenn Ermittlungs-Behörden jemanden aufspüren mussten.

Die betriebliche Nutzung in der Disposition kam später ebenso dazu wie der Einsatz der Handy-Ortung, um verlorene Mobiltelefone aufzuspüren.

Dann kamen Ortungsdienste in Mode, die sich in Grauzonen bewegten und sogar gänzlich rechtswidrige Dienste anboten, wie die heimliche Überwachung eines angeblich untreuen Ehepartners.

Inzwischen sind Ortungsdienste nahezu Alltag – und dadurch eine größere Gefahr für den Datenschutz: In jeder Smartphone-App kann ein solcher Dienst stecken.

Berechtigtes Interesse?

Je nach Anwendung eines Ortungsdienstes kann ein Unternehmen als Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran haben, Mitarbeiter zu orten. Voraussetzung: Es hat die Beschäftigten darüber informiert.

Ein klassisches Beispiel ist die oben genannte optimale Einteilung von Außendienst-Mitarbeitern und Servicekräften.

Geringe technische Voraussetzungen

Ortungen sind ohne große technische Voraussetzungen möglich. Um Ortungsdienste geschäftlich einzusetzen, sind keine neuen Smartphones nötig. Ein klassisches Handy tut es auch:

  • Die Lokalisierung setzt keine GPS-Module voraus und arbeitet nicht notwendigerweise wie die satellitenbasierte Navigation.
  • Vielmehr kann die Ortung durch die Abfrage der Funkzelle geschehen, in der das gesuchte Handy aktuell eingebucht ist.
  • Je nach regionaler Verteilung der Mobilfunkmasten erfolgt eine Ortung mit einer Genauigkeit bis auf wenige Hundert Meter, abhängig von der Größe der Funkzelle.

Hohes Missbrauchs-Potenzial

Bevor Ihr Betrieb Ortungsdienste nutzt, sollte er die Chancen und Risiken der Handy-Ortung prüfen. Unter anderem gilt es, die Nutzung des Ortungsdienstes und den Dienstleister selbst unter die Lupe zu nehmen.

Ein Beispiel: In der Regel zeigt ein spezielles Internetportal das Ortungsergebnis an. Oder der Anbieter schickt das Ergebnis per SMS auf ein anderes Handy, etwa auf das Handy des Disponenten.

Stimmt hier die Sicherheit nicht, wird selbst eine legitime Ortung zum Datenrisiko, wenn Dritte die Ortungsdaten missbrauchen.

Das müssen Sie tun

Klären Sie also,

  • wer Zugriff auf das Ortungsportal hat,
  • wer unter Umständen die SMS oder Nachricht mit den Ortungs-Ergebnissen erhält,
  • wie Ihr Betrieb die Ergebnisdaten der Ortung schützt und
  • ob starke Passwörter den unbefugten Zugriff auf die Ortungsdaten verhindern.

Vergessen Sie nicht, dass die heutigen Smartphones viele Ortungsdienste bereits an Bord haben: die mobilen Apps. Viele dieser Apps verlangen weitaus häufiger die Berechtigung, Standortdaten zu sammeln, als es notwendig wäre. Ortungsdienste müssen also erst gar nicht ins Unternehmen geholt werden – sie sind schon da.

Anforderungen an den Dienstleister

Da die Handy-Ortung eine extern erbrachte Dienstleistung ist, nehmen Sie als Datenschutzbeauftragte/r den Ortungsdienstleister unter die Lupe. Denn die besten internen Sicherheits-Maßnahmen schützen nicht, wenn der Anbieter keine ausreichende Datensicherheit gewährleistet.

Beachten Anbieter und Unternehmen Datenschutz und Datensicherheit, bringt die Handy- bzw. Smartphone-Ortung Vorteile. Lässt sich ein Missbrauch dagegen nicht weitgehend ausschließen, mutieren Handy und Smartphone unter Umständen zum Spion in der Jackentasche.

Autor*in: Oliver Schonschek (Diplom-Physiker, IT-Analyst und Fachjournalist)