Wichtiger Imagefaktor für Stadt und Region
Oberharz am Brocken darf sich nun staatlich anerkannter Erholungsort nennen. Das Prädikat ist ein wichtiger Imagefaktor für die Stadt und die Region. Es unterstreicht die guten klimatischen Bedingungen und die Funktionsfähigkeit der touristischen Infrastruktur vor Ort.
Sachsen-Anhalt: Oberharz am Brocken erhält Prädikat Erholungsort
In feierlichem Rahmen hat jetzt Hartmut Möllring, Wirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt, dem Bürgermeister von Oberharz am Brocken Frank Damsch das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ für die Stadt überreicht. „Die Anerkennung ist Auszeichnung und Verpflichtung zugleich“, sagte Möllring und ergänzte: „Auszeichnung, weil mit dem Prädikat ein nicht zu unterschätzender Imagefaktor für die Stadt und ihre Bürger verbunden ist. Das Prädikat steht für ein bundesweit einheitliches und anerkanntes Qualitätsmerkmal und ist so ein wichtiges Marketinginstrument mit entsprechender Außenwirkung. Verpflichtung, weil es gilt, das Prädikat Erholungsort, das sich die Stadt zu Recht verdient hat, auch dauerhaft zu erhalten.“
Bürgermeister Frank Damsch sagte: „Die Anerkennung der Stadt Oberharz am Brocken als Erholungsort für neun Ortsteile unterstreicht das Bemühen der Gastgeber und der kommunal Verantwortlichen, den Tourismus voranzubringen. Dieser ist insbesondere von den Aktiv- und Erholungsangeboten im Oberharz abhängig.“ In der Kommune hat man sich zum Ziel gesetzt, den Tourismus als Wirtschaftsfaktor zu stärken und auszubauen. Mit der Prädikatisierung wurde eine entscheidende Voraussetzung geschaffen. „Das Prädikat unterstreicht hierbei die guten klimatischen Bedingungen und die Funktionsfähigkeit der touristischen Infrastruktur vor Ort“, betonte Damsch.
Mit der Anerkennung erhält die Stadt Oberharz am Brocken das einheitliche Prädikat als Erholungsort für die neun Ortsteile Elbingerode, Rübeland, Königshütte, Tanne, Sorge, Benneckenstein, Trautenstein, Stiege und Elend. Der Ortsteil Hasselfelde hält am Prädikat Luftkurort fest.
Hintergrund: Die Anerkennung folgt der einstimmig positiven Empfehlung des Landesfachausschusses für Kur- und Erholungsorte, der entsprechend der Kurorteverordnung vor der Entscheidung durch den Wirtschaftsminister anzuhören ist. Damit eine Kommune als Erholungsort anerkannt werden kann, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, darunter eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch günstige Lage, das Vorhandensein von für die Ferienerholung geeigneter verschiedenartiger Einrichtungen und ein entsprechender Ortscharakter sowie eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste von in der Regel mindestens drei Tagen.