Wähler unzulässig beeinflusst
Paukenschlag im baden-württembergischen Neuenburg: Die Bürgermeisterwahl vom 19. April ist ungültig. Das entschied das Verwaltungsgericht in Freiburg. Der Richter sah eine Wahlbeeinflussung durch einen Bericht im Amtsblatt über den amtierenden Schultes Joachim Schuster.
Verwaltungsgericht Freiburg: Bürgermeisterwahl in Neuenburg ist ungültig
Für Beate Wörlein, Kriminalbeamtin aus Wiesbaden, die im Frühjahr gegen Amtsinhaber Joachim Schuster für den Bürgermeisterposten kandidiert hatte, ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein Sieg auf ganzer Linie. Sie hatte die Bürgermeisterwahl in Neuenburg unter anderem deshalb angefochten, weil sie eine Verletzung der Neutralitätspflicht sah, der der Amtsinhaber unterworfen ist.
Die Entscheidung des Gerichts bezieht dabei auf einen in der „Stadtzeitung“, dem Neuenburger Amtsblatt erschienenen Beitrag, in dem die Leistungen des Bürgermeisters hervorgehoben wurden. Auch wenn der Artikel bereits fünf Wochen vor dem Wahltermin veröffentlicht wurde und im redaktionellen Teil eingestellt war, also nicht den Charakter einer amtlichen Mitteilung hatte, maß das Gericht dem Vorgang im Hinblick auf eine unerlaubte Wahlbeeinflussung große Bedeutung bei. Wesentlich sei, dass der Beitrag den Charakter einer Wahlempfehlung gehabt habe. Das sei ein Wahlfehler von erheblichem Gewicht, heißt es in der Urteilsbegründung.
Während der noch amtierende Bürgermeister nach der Verkündung des Urteils am Dienstag dieser Woche (10. November 2015) offen ließ, ob er im Fall einer Wahlwiederholung noch einmal antritt, will Beate Wörlein erneut kandidieren. Bei der jetzt für ungültig erklärten Wahl hatte sie 37,2 Prozent der Stimmen geholt, Joachim Schuster war mit 58,9 Prozent in seine vierte Amtsperiode gewählt worden.