Strikter Sparkurs wird honoriert
Der Kreis Vorpommern-Rügen und das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern haben eine Konsolidierungsvereinbarung unterzeichnet, die der Kommune unterstützende Landesmittel zusichert. Dafür muss sie sich selbst einen strengen Sparkurs zur Haushaltskonsolidierung „verschreiben“.
Landkreis Vorpommern-Rügen erhält finanzielle Hilfen des Landes
Der Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern ist durch erhebliche eigene Sparbemühungen auf einem guten Weg zur Haushaltskonsolidierung, um seine dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Das Innenministerium unterstützt diese positive Entwicklung mit ergänzenden finanziellen Hilfen. „Kreistag und Kreisverwaltung haben den konsequenten Konsolidierungsprozess mitgetragen und so die Haushaltsergebnisse deutlich verbessert“, lobt Innenminister Lorenz Caffier die Sparbemühungen. 3,73 Millionen Euro erhält der Landkreis als erste Rate vom Land dafür, dass er das Teilziel für 2014 erreicht hat. Die jüngst unterzeichnete Konsolidierungsvereinbarung sieht vor, dass für die Jahre 2014 bis 2017 insgesamt bis zu rund 13,3 Millionen Euro an den Landkreis ausgezahlt werden können.
Mit der Vereinbarung verpflichtet sich der Kreis, alle Anstrengungen zu unternehmen, um auf Dauer den vollständigen Haushaltsausgleich zu erreichen. Da dieses Ziel nicht von heute auf morgen erreicht werden kann, wurden für die Haushaltsjahre 2014 bis 2017 jeweils Teilziele vereinbart. Konkret bedeutet das, dass der Landkreis durch die konsequente Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen nur noch sogenannte Fehlbeträge bis zu der in der Konsolidierungsvereinbarung festgelegten Höhe erwirtschaften darf. Im Gegenzug hat sich das Innenministerium verpflichtet, diese Anstrengungen durch finanzielle Hilfen zu honorieren.
Hintergrund: Für ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften Haushaltsausgleichs in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen nach § 22 Abs. 2 S. 2 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) stellt der Landesgesetzgeber jedes Jahr Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro als sogenannten Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung. Die Mittel werden nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ gezahlt, denn die Empfänger müssen zunächst eigene Einsparanstrengungen unternehmen. In einer Konsolidierungsvereinbarung werden dann jährliche Teilziele vereinbart, bei deren Erreichen Teilsummen der Konsolidierungshilfe als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt werden. Diese Vereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.