Strategien für klimagerechte Dachflächen
Sowohl Klimaschutz als auch Klimaanpassung sind notwendig, um die Lebensqualität in den Städten zu erhalten, deshalb müssen Lösungen gesucht werden, die diese Ziele vereinen. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich daher zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 netto-CO2-neutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Stadtverwaltung eine umfangreiche Erschließung der lokalen Solarenergiepotenziale beschlossen. In diesem Zuge wurde zum Januar 2023 eine Photovoltaik-Pflicht auf Neubauten eingeführt, die im Januar 2024 auf Bestandsgebäude bei Dachsanierung ausgeweitet wurde. Zudem wirkt Hamburg dem Klimawandel durch weitere Maßnahmen entgegen, wie die Begrünung von Flachdächern zur Vermeidung von Überschwemmungen, zum Erhalt der Biodiversität und zur Verbesserung des Mikroklimas.

Die Stadt Hamburg hat vor diesem Hintergrund ein Gutachten zur Solargründach-Pflicht in Hamburg beauftragt, das vom Bundesverband für Gebäudegrün (BuGG) und vom Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme erstellt wurde und in dem die Wirtschaftlichkeit von Solargründächern im Zentrum steht. Ende 2023 wurde das Hamburger Klimaschutzgesetz novelliert und die PV-Pflicht auf Flachdächern ab Januar 2027 zu einer Solargründach-Pflicht ausgeweitet. Die Solargründach-Pflicht steht wie die PV-Pflicht unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Vertretbarkeit. Eine PV-Anlage ist dann wirtschaftlich, wenn die Einnahmen aus der Einspeisevergütung für den Solarstrom und die eingesparten Strombezugskosten bei Eigenverbrauch des Solarstroms die Investitions- und Betriebskosten übersteigen. Gründächer dagegen generieren keine Einnahmen. Allerdings führen sie zu Kosteneinsparungen, z.B. durch Reduktion der Niederschlagswassergebühren.
Die Ausgestaltung klimagerechter Dachflächen steht aktuell in einem Zwiespalt zwischen dem Potenzial zur Nutzung erneuerbarer Energien in Form von Photovoltaik-Anlagen sowie dem Potenzial zur Erhaltung des Mikroklimas in Form von Gründächern. Diese Thematik steht im Fokus eines Forschungsprojekts. Auftragnehmer des Forschungsprojekts war ebenfalls der Bundesverband Gebäudegrün. Das Projekt wurde zusammen mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH bearbeitet. Viele Dachflächen in Deutschland verfügen weder über eine Photovoltaik-Anlage noch über ein Gründach. Einzelne Solar- und Gründach-Potenzial-Kataster geben bereits erste Hinweise, ob sich bestehende Gebäude nachträglich mit einer Anlage ausstatten lassen.
Das Projekt stellt bereits vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse zur Eignung und Nutzung von Photovoltaik (PV) und Dachbegrünungen zusammen, einschließlich kombinierter Systeme PV und Gründach. Darauf aufbauend diskutieren die Forschenden den Zwiespalt der beiden Nutzungsformen sowie der jeweiligen energetischen, ökologischen und ökonomischen Vor- und Nachteile für die Gebäude und Stadtquartiere. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf gebäudeübergreifenden Strategien und auf Bestandsgebäuden. Denn eine hohe Verbreitung von Photovoltaik und/oder Dachbegrünung in Stadtgebieten wirkt sich zum Teil weit über die Gebäudeebene und die Effekte von Einzelinstallationen hinaus aus. Im Rahmen des Projekts wurden zudem Empfehlungen und Strategien für die Ausgestaltung der Dachflächenlandschaft in Deutschland erarbeitet.