17.05.2024

Stimmen zum Solarpaket I

Wenn die Energiewende gelingen soll, muss der Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorangetrieben werden. Dies soll das Solarpaket I leisten, das die Bundesregierung lanciert hat. Hier sollen Änderungen im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) vor allem den Ausbau von PV-, aber auch von Windenergie- und Biomasseanlagen verbessern.

Reihenhausdächer mit Photovoltaikanlagen

Mit dem Solarpaket I wurde eine Vielzahl an Maßnahmen beschlossen, um den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen einfacher umzusetzen und zu beschleunigen. Mieterstrom wird dadurch in Zukunft noch attraktiver – da dieser z.B. auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert wird, solange der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt.

Am 22. April hat sich der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie in einer zweiten öffentlichen Anhörung mit dem Änderungsantrag der Koalitionsparteien zum Entwurf der Gesetzesänderung des EEG im Zuge des Solarpakets I befasst. Bei der Anhörung war auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände anwesend, vertreten durch Christine Wilcken vom Deutschen Städtetag.

Das Paket stieß im Großen und Ganzen auf Zustimmung bei den Sachverständigen, wobei die Hoffnung besteht, in einem „Solarpaket II“ weitere Optimierungen erfolgen zu lassen. Der Fachverband Biogas und das Hauptstadtbüro Bioenergie sehen Verbesserungen für die Biomasse durch den Änderungsvertrag. Jedoch sei das Biomasse-Ausschreibungsvolumen so gering, dass die Stilllegung tausender Biogas-Anlagen und der Verlust von erneuerbarer regelbarer Stromerzeugung und erneuerbarer Wärmeerzeugung die Folge sei. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände lehnte den Änderungsantrag ab, da für die Kommunen einseitig belastende Regelungen entstünden und die kommunale Teilhabe keine Verbesserung erfahre. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßte, dass mit dem Solarpaket die Energiewende nun endlich auch in den Städten bei den Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümern und ‑eigentümerinnen ankomme. Kritik äußerte der Verband hingegen dazu, dass die „Resilienzboni“ sich im Reformpaket nicht wiederfänden. Im Wettbewerb mit Asien und den USA um die Solarfabriken der Zukunft sei damit vielleicht die letzte Chance für eine Renaissance der Solarindustrie in Deutschland verspielt worden. Die Anhebung der Förderung für mittelgroße Anlagen begrüßte der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), da vielen PV-Projekten es bisher an einer attraktiven Wirtschaftlichkeit für Immobilienunternehmen und Vermieter mangele.

Für den WWF ist es von Bedeutung, dass die Potenziale der urbanen Räume noch viel stärker genutzt werden müssten. PV auf Dächern und versiegelten Flächen solle zum bundesweiten Standard werden. Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll die Nutzung von Solarenergie bei gewerblichen Neubauten künftig verpflichtend und bei privaten Neubauten die Regel werden. Dafür seien die Maßnahmen im „Solarpaket I“ jedoch noch nicht ausreichend. Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft sieht noch weiteren Handlungsbedarf, insbesondere bei Freiflächenanlagen, wo die Anerkennung der biodiversitätsfördernden Pflege in Solarparks als landwirtschaftliche Flächennutzung zu klären wäre.

Besonders groß ist die Kritik beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB). Denn der Änderungsantrag treffe nun in zentralen Bereichen einseitig belastende Regelungen für die Kommunen, er sehe unter anderem für kommunale Grundstücke und Verkehrswege eine weitreichende Duldungspflicht vor. Zudem wurde für Überfahrten die Regelung zur Wiederinstandsetzung aufgeweicht. Mit dem beabsichtigten Ausbau erneuerbarer Energien sei der Fokus im Änderungsantrag der Wegenutzung auf öffentlichen Verkehrswegen und Grundstücken nicht sachgerecht. Der Ausbau von Photovoltaik – eines der zentralen Themen bei der Energiewende – müsse stark forciert werden. Auch die rechtlichen Grundlagen dafür müssten verbessert werden.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)