Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes überfällig
Die Modernisierung des Straßenverkehrsrechts stand Mitte April auf der Agenda der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Aus Perspektive der Kommunen ist es unverständlich, warum die Reform des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat gestoppt und bis heute der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde. Den Kommunen würden somit Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen für eine größere Verkehrssicherheit und Lebensqualität in den Städten und Dörfern vorenthalten.
Das Verkehrsgeschehen habe einen wesentlichen Einfluss darauf, ob sich die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Stadt oder Gemeinde wohl und sicher fühlen. Eine Reform des Straßenverkehrsrechts sei daher längst überfällig, da auf der kommunalen Ebene ein breiter und parteiübergreifender Konsens herrsche. Der Vorsitzende des Ausschusses, Bürgermeister Ingo Hacker (Neuhausen auf den Fildern) fordert daher, dass weitere Entscheidungsbefugnisse nun in die Hände der Entscheidungsträger vor Ort gelegt werden.
Hintergrund ist, dass der Bundesrat der Novelle der Straßenverkehrsgesetzes und damit auch einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im November 2023 seine Zustimmung verweigert hatte. Der Plan war, den Kommunen zusätzliche Entscheidungsbefugnisse an die Hand zu geben. Maßnahmen wie die Einrichtung von Fußgängerüberwegen, Radfahrstreifen oder Tempo 30 auf bestimmten Straßenabschnitten sollten erleichtert werden. Neben der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs spielten auch andere Aspekte eine Rolle. Dazu zählen der Klima- und Umweltschutz sowie Gesundheit, Faktoren die beim Städtebau bei der Verkehrsgestaltung künftig stärker berücksichtigt werden sollten. Die Blockade im Bundesrat sei absolut unverständlich. Die Reform könnte dazu führen, dass der Straßenverkehr sicherer wird und bürokratische Hürden der Umsetzung verkehrlicher Maßnahmen zumindest in Teilen entfallen, wie Hacker abschließend erklärte.