21.02.2025

Mehr städtisches Grün

Die Bürger und Bürgerinnen der bayerischen Landeshauptstadt München haben sich für mehr Grün in der Stadt eingesetzt. Dies haben sie vor zwei Jahren in dem Bürgerbegehren „Grünflächen erhalten“ an die Stadt herangetragen. Mit Erfolg: Denn die Vollversammlung des Stadtrats hatte damals mehrheitlich beschlossen, die Forderung des Bürgerbegehrens „Grünflächen erhalten“ zu übernehmen.

Sonne scheint in Park mit alten Bäumen

Dabei wurde festgelegt, dass der Erhalt sowohl der allgemeinen Grünflächen als auch der öffentlichen Grünanlagen Eingang in die laufenden Bauleitplanverfahren finden muss. Die Landeshauptstadt München muss zudem die Vorgaben des Bürgerbegehrens beachten, wenn sie selbst als Bauherrin auftritt, z.B. wenn die Stadt als Eigentümerin städtischer Grünflächen fungiert.

Nach Ablauf von zwei Jahren hat nun das Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine positive Flächenbilanz vorgelegt. Die Ergebnisse zeigen, dass alle seitdem beschlossenen Bebauungspläne zu einer Steigerung oder mindestens zu einer Beibehaltung des Grünflächenanteils führten. Zurückführen lässt sich dieses Ergebnis darauf, dass innerhalb von Bauflächen eines Bebauungsplans nicht nur Wohnungen gebaut werden, sondern regelmäßig auch Grünflächen entstehen. Zudem kamen im Bereich der Flächennutzungsplanung rund 10,7 Hektar an allgemeinen Grünflächen hinzu.

Stadtbaurätin Professorin Dr. Elisabeth Merk freut sich, dass es die Stadt geschafft hat, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig Grünflächen zu erhalten oder gar zu vermehren. Man werde deshalb auch weiterhin gewissenhaft alle Belange im Rahmen der Bauleitplanung miteinander abwägen, damit möglichst viel Wohnraum und möglichst viele erlebbare und nutzbare Grünflächen entstehen können. Dies zeige sich auch bei konkreten städtischen Vorhaben: Im Rahmen der Bebauungspläne „Lerchenauer Straße“, „Kirschgelände“ und „Otto-Hahn-Ring“ werden mehr allgemeine Grünflächen mit eingeplant. Das gleiche gilt auch für den Bebauungsplan „Freisinger Landstraße“, der im 1. Quartal 2025 dem Stadtrat als Satzungsbeschluss vorgelegt werden soll. Beim Bebauungsplan „Hirmerei“ blieb die im Flächennutzungsplan als Sondergrünfläche dargestellte Fläche unverändert.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)