Keine Entspannung bei den kommunalen Finanzen
Die Haushaltssituation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor kritisch. Dies belegt die aktuelle Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes im Land. Bis Ende 2015 werden 257 Mitgliedskommunen ihre Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht haben.
Nordrhein-Westfalen: Trotz Einnahmenzuwachs weiterhin hohe Defizite
Trotz weiterhin erfreulich hoher Steuereinnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer, und der hohen Schlüsselzuweisungen lässt sich für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei den Kommunalfinanzen keine grundlegende Trendwende feststellen. Steigende Ausgaben insbesondere im Sozialbereich zehren die guten Steuererträge wieder auf. Hinzu kommen Lasten durch die größer werdende Zahl von Flüchtlingen und weiterer Konsolidierungsdruck durch gestiegene Personalkosten. Das ist das Ergebnis der aktuellen Haushaltsumfrage des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes (StGB). Alle 359 kreisangehörigen Mitgliedskommunen beteiligten sich an der Untersuchung. Sie repräsentieren rund 9,4 Millionen Einwohner.
Die andauernde strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen führt dazu, dass im Jahr 2015 nur 36 Mitglieder des Verbandes einen strukturellen Haushaltsausgleich erreichen können. Das heißt, dass der gesetzlich geforderte Normalfall bei nur etwa jeder zehnten Mitgliedskommune des StGB NRW vorliegt. Alle anderen gelingt der Haushaltsausgleich nur, indem sie ihr Eigenkapital weiter aufzehren. Bis Ende 2015 werden 257 Mitgliedsstädte und -gemeinden ihre Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht haben.
Dass trotz der maroden Finanzen der meisten Kommunen das Nothaushaltsrecht – die vorläufige Haushaltssicherung – inzwischen wieder der Ausnahmefall ist, hängt maßgeblich zusammen mit der Verlängerung des HSK-Zeitraums in Paragraf 76 der NRW-Gemeindeordnung auf zehn Jahre. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2011 scheitert die Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK) nicht mehr daran, dass der Haushaltsausgleich nicht innerhalb von fünf Jahren erzielt werden kann. Die Genehmigungsfähigkeit ist nunmehr grundsätzlich auch dann gegeben, wenn der Haushaltsausgleich erst innerhalb der kommenden zehn Jahre erreicht werden kann.