„Integrationspolitischer Irrweg“
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lehnt die Bundesratsinitiative der baden-württembergischen Landesregierung ab, ein Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer zu schaffen. Das Wahlrecht allein schaffe noch keine Integration, es setze vielmehr Integration voraus.
Bayerischer Herrmann gegen kommunales Wahlrecht für EU-Ausländer
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lehnt die Bundesratsinitiative der baden-württembergischen Landesregierung ab, ein Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer zu schaffen. „Das ist und bleibt ein integrationspolitischer Irrweg“, so Herrmann. „Das Wahlrecht allein schafft noch keine Integration. Es setzt vielmehr die Integration voraus, zu deren erfolgreichem Abschluss der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten steht. Die Forderungen gehen in die völlig falsche Richtung und finden deshalb nicht unsere Unterstützung.“
Herrmann betonte, erfolgreiche Integration setze ein klares Bekenntnis zu Deutschland und seiner Werteordnung voraus. „Dieses Bekenntnis gibt ab, wer nach Abschluss der Integration die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Das Wahlrecht steht damit nicht am Anfang, sondern am Ende der Integration“, sagte der Innenminister.
Bereits nach acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts sei in Deutschland ein Einbürgerungsanspruch vorgesehen. Wer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch mache, lehne die deutsche Staatsangehörigkeit und damit auch wichtige Staatsbürgerrechte wie das Wahlrecht ab. Herrmann: „Es gibt überhaupt keinen Grund, Ausländern, die sich bewusst gegen die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden, das Kommunalwahlrecht einzuräumen. Zudem haben auch heute schon Ausländer die Möglichkeit einer angemessenen Interessenwahrnehmung auf kommunaler Ebene, so etwa in Ausländerbeiräten.“
Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg hatte in der vergangenen Woche eine Bundesratsinitiative beschlossen, die vorsieht, Ausländern aus Nicht-EU-Staaten auf kommunaler Ebene das aktive und passive Wahlrecht zu gewähren. Dazu wäre eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt wird. Von der CDU wird ein solches Wahlrecht abgelehnt.