Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung
Anfang Juli hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht beschlossen. Der Bericht mit dem Titel „Für starke und lebenswerte Regionen in Deutschland“ zeigt regionale Disparitäten auf und liefert Einschätzungen zur Lebensqualität in den Regionen auf Basis von Befragungen. Erstmals wurden für einen derartigen Bericht Einschätzungen der Bürgerinnen und Bürger zu den Lebensbedingungen in allen 400 Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands erfasst.
Dabei beleuchtet der Bericht Fortschritte bei der Annäherung der Regionen. Gezeigt wird dies an Kriterien wie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Arbeitslosenquote, Lebenserwartung oder auch im Bereich der medizinischen Versorgung und Ganztagsbetreuung. Was die Lebensbedingungen und Zukunftserwartungen betrifft, so bestehen hier noch deutliche regionale Unterschiede, wie etwa beim zu erwartenden Bevölkerungsrückgang oder beim Problem der Wohnraumversorgung.
Aus Sicht des DStGB kommt der Bericht für wirksame Rückschlüsse und Maßnahmen im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse in dieser Legislaturperiode zu spät. Vor allem die kommunale Finanzausstattung wäre neben der bedeutenden Strukturförderung durch die Gemeinschaftsaufgaben GRW und GAK ein wirksamer Hebel, um strukturschwache Regionen zu unterstützen und die Entwicklungsmöglichkeiten in Deutschlands Städten und Gemeinden anzugleichen. Der DStGB empfindet zahlreiche der im Gleichwertigkeitsbericht dargestellten Erkenntnisse nicht als überraschend. Er begrüßt den Bericht und die durchgeführte Methodik prinzipiell. Sie leisteten einen „ehrlichen Beitrag“ zur Debatte um gleichwertige Lebensverhältnisse und eine angemessene Förderpolitik.
Die Bundesregierung plant nach Vorlage des Gleichwertigkeitsberichts einen Folgeprozess, mit dem die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse weiterhin gestärkt werden soll. Eine öffentliche Konsultation will Feedback zum Bericht sowie Ideen und Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung regionalpolitischer Maßnahmen einbringen. Angesichts fortwährender regionaler Unterschiede fordert der DStGB eine konsequente und dauerhafte finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern, um dem Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse laut Grundgesetz gerecht zu werden. Hierbei seien struktur- und wirtschaftspolitische Maßnahmen und Instrumente wie die Gemeinschaftsaufgaben GRW und GAK von Bedeutung, deren Mittelausstattung auch im kommenden Haushalt der Bundesregierung nicht einbrechen darf.
Zahlreiche Städte und Gemeinden seien kaum noch handlungsfähig. Für das kommende Jahr prognostizieren die kommunalen Spitzenverbände ein Defizit von mehr als 13 Milliarden Euro für die Kommunen. Diese Entwicklung trifft die strukturschwachen Regionen besonders hart, wo oftmals auch die Verwaltungsstrukturen schwächer ausgeprägt sind. Der DStGB sieht zudem ein Ziel darin, über eine Stärkung ländlicher Räume auch eine Entlastung der Ballungsräume zu erreichen, etwa mit Blick auf den Wohnungsmarkt, die Verkehrssituation oder die Energiewende.