Gemeinden müssen zur Kasse gebeten werden
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald muss von den Gemeinden der ehemaligen Kreise Ostvorpommern und Uecker-Randow eine Altfehlbetragsumlage erheben. Das Verwaltungsgericht Greifswald wies die Klage des Kreises gegen eine Anordnung des Innenministeriums zur Umlageerhebung ab.
Urteil im Streit um Altfehlbetragsumlage im Kreis Vorpommern-Greifswald
Im Rechtsstreit des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern um die Erhebung einer Altfehlbetragsumlage von den Gemeinden der ehemaligen Landkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow ist das Verwaltungsgericht Greifswald der Rechtsauffassung des Ministeriums gefolgt und hat am Mittwoch dieser Woche (18. November 2015) die Klage des Landkreises als unbegründet abgewiesen.
Landesinnenminister Lorenz Caffier begrüßte das Urteil: „Damit ist der Weg zur Erhebung einer Altfehlbetragsumlage und für Verhandlungen über den Abschluss einer Konsolidierungsvereinbarung mit dem Landkreis frei. Wir wollen den Landkreis finanziell unter die Arme greifen, können dies aber nur, wenn der Landkreis alle Möglichkeiten nutzt, um einen eigenen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Dazu gehört auch die Erhebung eine Altfehlbetragsumlage.“
Nach Paragraf 25 des Landkreisneuordnungsgesetzes besteht die Verpflichtung zur Erhebung einer solchen Umlage. Das Innenministerium hatte im Rahmen der Rechtsaufsicht den Landkreis aufgefordert, eine entsprechende Altfehlbetragsumlagesatzung zu erlassen und auf dieser Grundlage über 15 Jahre lang eine Fehlbetragsumlage in Höhe von 1,8 Millionen Euro jährlich, also insgesamt 27 Millionen Euro, zu erheben. Damit soll ungefähr ein Drittel der tatsächlich noch offenen Fehlbeträge der Altkreise in Höhe von insgesamt rund 93 Millionen Euro abgebaut werden. Der Landkreis hatte Klage gegen diesen Bescheid eingereicht.