06.05.2015

Finanzschwache Kommunen können nun investieren

Vier Landkreise sowie 80 Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt profitieren von Mitteln des Bundes für finanzschwache Kommunen. 111 Millionen Euro fließen in das Bundesland. Dessen Regierung übernimmt zusätzlich die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils.

Frankfurter Römerberg mit Rathaus

In Sachsen-Anhalt läuft das Unterstützungsprogramm STARK V an

Sachsen-Anhalt erhält aus dem Förderprogramm des Bundes für finanzschwache Kommunen 111 Millionen Euro. Ziel des Förderprogramms ist, dass auch finanzschwache Kommunen erforderliche Investitionen tätigen können. Hierfür stellt der Bund allen Bundesländern insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 90 Prozent der Gesamtkosten des Programms. Die übrigen zehn Prozent muss die geförderte Kommune entweder selbst tragen oder das Land übernimmt die Kosten.

In Sachsen-Anhalt hat sich die Landesregierung entschlossen, diesen Eigenanteil von 12,3 Millionen Euro für die Kommunen zu zahlen. Das Programm STARK V wird in diesem Sommer anlaufen und bis Ende 2018 dauern. Die Gelder verteilen sich auf vier Landkreise und achtzig Einheits- und Verbandsgemeinden. Welche Kommune als finanzschwach gilt, richtet sich nach ihrer Möglichkeit, Steuereinnahmen zu erzielen, und nach der Höhe der jeweiligen Arbeitslosenquote. Unter den so ausgewählten Kommunen wird der Förderbetrag zu drei Vierteln nach der Einwohnerzahl und zu einem Viertel nach der Fläche verteilt.

Weil der Bund nach dem Grundgesetz nur eingeschränkt für die Finanzierung von Kommunen zuständig ist, darf das Geld nur für Aufgaben ausgegeben werden, die durch Bundesgesetze geregelt sind. Gefördert werden können zum Beispiel Investitionen in Krankenhäuser, in Kindergärten, in die Lärmbekämpfung an Straßen, im Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV), in den Breitbandkabelausbau und in die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden. Für welchen dieser Zwecke die Kommunen die Mittel verwenden, können sie selbst entscheiden. Allerdings muss es sich um Aufgaben handeln, zu deren Erfüllung sie gesetzlich verpflichtet sind. Freiwillige Aufgaben werden nicht gefördert.

Autor*in: Wolfram Markus (Wolfam Markus ist Herausgeber des WEKA-Handbuchs "Kommunalpolitik")