31.03.2015

Ergänzende Mittel vom Land

Stralsund ist durch erhebliche eigene Sparbemühungen auf einem guten Weg zur Haushaltskonsolidierung, um die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Das Innenministerium unterstützt diese Anstrengungen mit finanziellen Hilfen von bis zu 10,5 Millionen Euro.

Frankfurter Römerberg mit Rathaus

Hansestadt Stralsund erhält 2,65 Millionen Euro als Konsolidierungshilfe

Zwischen der Mecklenburg-vorpommerschen Hansestadt Stralsund und dem Ministerium für Inneres und Sport wurde im Dezember 2014 eine Konsolidierungsvereinbarung abgeschlossen, in deren Rahmen sich die Kommune verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um auf Dauer den vollständigen Haushaltsausgleich zu erreichen. Dies soll in Schritten bis 2017 geschehen.

Konkret bedeutet die Vereinbarung, dass die Hansestadt durch die konsequente Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen nur noch sogenannte Fehlbeträge bis zu der in der Konsolidierungsvereinbarung festgelegten Höhe erwirtschaften darf. Im Gegenzug honoriert das Land diese Anstrengungen durch finanzielle Hilfen. Nachdem die Stadt das Teilziel für das Haushaltsjahr 2014 nunmehr erreicht hat, wurde durch das Ministerium die Zahlung der Konsolidierungshilfe veranlasst. Die erste, jetzt gezahlte Rate beläuft sich auf 2,65 Millionen Euro. Insgesamt können nach der Konsolidierungsvereinbarung bis zu 10,5 Millionen Euro ausgezahlt werden.

Hintergrund: Für ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften Haushaltsausgleichs in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen nach § 22 Abs. 2 S. Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) stellt der Landesgesetzgeber jedes Jahr Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro als sogenannten Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung. Die Mittel werden nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ gezahlt, denn die Empfänger müssen zunächst eigene Einsparanstrengungen unternehmen.

Autor*in: Wolfram Markus (Wolfam Markus ist Herausgeber des WEKA-Handbuchs "Kommunalpolitik")