14.10.2015

Bau von Wohnraum für Flüchtlinge wird erleichtert

Die Zielgruppen des sozialen Wohnungsbaus in Schleswig-Holstein sollen erweitert werden. Ziel der Landesregierung ist es, insbesondere das Wohnen von Flüchtlingen und andere dringliche Notlagen im Rahmen der Wohnraumförderung verstärkt fördern zu können.

Rotes Rathaus Berlin

Schleswig-Holstein: Wohnraumförderungsgesetz soll geändert werden

Diese Absichten verfolgt die geplante Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes, den das Regierungskabinett am Dienstag dieser Woche (13. Oktober 2015) in Kiel beraten hat. Vorgesehen sind auch neue Darlehensbedingungen, mit denen die bestehenden Zweckbindungen im sozialen Wohnungsbau erhalten werden sollen. Wichtige Regelungen enthält der Gesetzentwurf zur langfristigen Sicherung des Bestandes der rund 46.000 Sozialwohnungen in Schleswig-Holstein. Künftig sollen den Darlehensnehmern veränderte, wirtschaftliche attraktive Konditionen angeboten werden können. „Die aktuell niedrigen Marktzinsen führen dazu, dass vielfach Darlehen vorzeitig abgelöst werden und soziale Bindungen früher auslaufen. Dieser Entwicklung wollen wir mit geänderten Darlehenskonditionen entgegenwirken““, so Innenminister Stefan Studt.

Auch die Belegung von gefördertem Wohnraum soll künftig grundsätzlich flexibler gehandhabt werden können. Damit wird zum Beispiel die zielgenaue Förderung von Frauenhäusern, Studentenwohnheimen und Flüchtlingsprojekten vereinfacht. Die modernisierte Wohnraumförderung des Landes wird damit über die aktuelle Flüchtlingssituation hinaus als soziales Instrument im Bereich Wohnen ausgebaut.

Autor*in: Wolfram Markus (Wolfam Markus ist Herausgeber des WEKA-Handbuchs "Kommunalpolitik")