29.08.2019

Wartungsfreie Feuerlöscher – die fünf wichtigsten Fragen

Sogenannte wartungsfreie Feuerlöscher werden in den letzten Jahren immer wieder beworben und als große Innovation im Brandschutz bezeichnet. Dieser Beitrag geht den am häufigsten gestellten Fragen nach und gibt Hilfestellungen für den Brandschutzfachmann.

wartungsfreie Feuerlöscher Inspektion

1. Was sind eigentlich wartungsfreie Feuerlöscher?

Die Geräte, die als wartungsfreie Feuerlöscher beworben werden, stammen derzeit (Mitte August 2019) von einem einzigen Hersteller aus Großbritannien und werden über einen Händler in Deutschland vermarktet. Es handelt sich dabei um herkömmliche Pulverdauerdruck- oder Schaumdauerdrucklöscher mit zwei wesentlichen Unterschieden:

  • Der Behälter besteht nicht aus Stahl, sondern aus einem geblasenen PE-Kunststoff. Um den für Feuerlöscher geforderten hohen Berstdrücken standzuhalten, wird er mit einem Kevlarfaden flächig umwickelt. Das Ganze schützt wiederum eine rote Außenhülle.
  • Anstelle des bei Dauerdrucklöschern geforderten Prüfanschlusses sind an diesen Geräten zwei einfache Zeigermanometer mit einer Rot-Grün-Anzeige angebracht. Diese sollen die nach DIN EN 3-7 geforderte Messgenauigkeit ersatzweise erbringen und der Betreiber sollte sie mit einem mitgelieferten Magneten durch Zeigermanipulation kontrollieren. Bei normalen Feuerlöschern wird üblicherweise ein externer Prüfmanometer der Genauigkeitsklasse 1.3 verwendet und der Innendruck bis zu 1/10 bar kontrolliert. Bei diesem Gerät hingegen wird nur geprüft, ob der Zeiger noch frei beweglich ist.

Ansonsten sind alle Bauteile und Löschmittel der wartungsfreien Feuerlöscher vergleichbar mit denen herkömmlicher Feuerlöscher.

2. Seit wann gibt es wartungsfreie Feuerlöscher?

Die Markteinführung in Europa und Deutschland liegt erst einige Jahre zurück. Insofern liegen auch noch keine Erkenntnisse über Geräte im Zehnjahreseinsatz vor.

3. Müssen Sie wartungsfreie Feuerlöscher nicht kontrollieren?

Sowohl im Arbeitsstättenrecht als auch in der Betriebssicherheit gilt der Stand der Technik als Maßstab. Hält sich der Arbeitgeber an die entsprechenden technischen Regeln, darf er davon ausgehen, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Entscheidet er sich für eine andere Lösung, muss er in einer Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass sie den Anforderungen an Gesundheitsschutz und Sicherheit gerecht wird.

  • Nach Arbeitsstättenrecht muss der Betreiber bzw. Arbeitgeber Brandschutzeinrichtungen regelmäßig kontrollieren und instand halten. Eine Garantie des Herstellers verlängert diese Kontrollfrist möglicherweise, entbindet ihn aber nicht von dieser Pflicht. Die in der ASR A2.2 festgelegten maximal zwei Jahre entsprechen dem Stand der Technik und ist bereits eine der längsten Fristen im Brandschutz. Andere Brandschutzeinrichtungen sind in kürzeren Abständen instand zu halten.
  • Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Feuerlöscher im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vor Beschaffung und dann regelmäßig zu prüfen. Zusätzlich unterliegen sie den Prüffristen für überwachungsbedürftige Anlagen. Die Fristen für die Prüfung nach BetrSichV betragen für die Feuerlöscher fünf Jahre. Der Arbeitgeber/Betreiber kann diese Frist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung auf bis zu zehn Jahre ausdehnen.

Bei all diesen Prüfungen bleibt die Verantwortlichkeit beim Arbeitgeber/Betreiber. Sie können Informationen der Hersteller heranziehen, sollten diese aber nicht automatisch als Festlegung betrachten.

Tipp

Sie sollten alle Festlegungen gerichtsfest beschreiben und dokumentieren.

4. Was sagt der Hersteller von wartungsfreien Feuerlöschern?

Auf den Geräten ist die Empfehlung einer regelmäßigen, jährlichen Außenkontrolle inkl. Manometerprüfung beschrieben. In der Bedienungsanleitung ist davon nichts mehr zu finden. Somit muss der Arbeitgeber/Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung für seine Feuerlöscher Fristen und Maßnahmen festlegen. Das bedeutet nicht, dass er diese einfach weglassen kann.

5. Sparen wartungsfreie Feuerlöscher in zehn Jahren viel Geld?

Das scheint zunächst so. Allerdings dürfen Sie dabei nicht vergessen, dass
diese Feuerlöscher laut Hersteller nicht von bisherigen Sachkundigen geöffnet und zeitnah nachgefüllt werden können/dürfen und somit

    1. der Löscheinsatz wahrscheinlich einen neuen Feuerlöscher nach sich zieht.
    2. die Löscher nach zehn Jahren aufwendig aufgearbeitet oder neu beschafft werden.
    3. die Löscher nur ein vom Hersteller/Vertreiber autorisierter Kundendienst bearbeiten darf.
    4. selbst die regelmäßige Kontrolle des Geräteäußeren sowie des Manometers einen gewissen Zeitaufwand bedeutet.
    5. wartungsfreie Feuerlöscher nur als ABC-Pulver- und Schaumdauerdrucklöscher zur Verfügung stehen und
    6. diese somit auch nur über eine Art von Auslösearmatur verfügen.

Wo ist der Rest des Beitrags?

Sie sehen hier eine gekürzte Version des Beitrags „Antworten auf Fragen zum Thema wartungsfreie Feuerlöscher in Arbeitsstätten“. Den gesamten Text mit vielen weiteren nützlichen Hinweisen finden Sie in der Praxislösung „Betriebliches Brandschutzmanagement“.

Autor*in: Michael Becker