Anforderungen an Wandhydranten
Wandhydranten sind seit vielen Jahren ein wesentlicher Bestandteil der Brandbekämpfung durch Selbsthilfekräfte, aber auch durch die Feuerwehr. Der Beitrag informiert über die wesentlichen Anforderungen, die an unterschiedliche Wandhydrantentypen gestellt werden – auch beim Anschluss an das Trinkwassernetz.
Vorteile von Wandhydranten
Ein Wandhydrant als Feuerlöscheinrichtung hat mehrere Vorteile:
- Wandhydranten sind sehr schnell einsatzbereit.
- Das Löschmittel ist dem Bediener bekannt.
- Das Löschmittel Wasser kann die typischen Entstehungsbrände der Brandklasse A löschen.
- Es steht quasi endlos Löschmittel zur Verfügung.
- Es wird nur wenig Personal für den Löscheinsatz benötigt.
Somit eignet sich der Wandhydrant insbesondere bei größeren Mengen an brennbaren Feststoffen sowie zur Kühlung oder wenn höhere Wurfweiten nötig sind.
Demgegenüber steht der Nachteil, dass sich der Wandhydrant bei anderen Brandklassen als der Brandklasse A nicht eignet. Der Schlauch schränkt zudem die Mobilität ein. Zu überprüfen sind auch das Verhalten und der Einsatz in Gegenwart elektrischer Spannungen.
Wichtige Normen zum Umgang mit Wandhydranten
Viele Normen haben sich in den letzten Jahren mit Wandhydranten, deren Bauteilen sowie mit Anforderungen an Planung und Einbau beschäftigt. Auf europäischer Ebene sind dies u.a.:
- EN 671 Teile 1 bis 3 – Ortsfeste Löschanlagen – Wandhydranten
- EN 15182 Teile 1 bis 4 – Strahlrohre für die Brandbekämpfung
- EN 694 – Feuerlöschschläuche, formstabil für Wandhydranten
- EN 14540 – Flachschläuche für Wandhydranten
In Deutschland sind als wichtige Normen zu nennen:
- DIN 14461 Teile 1 bis 6 – Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen (Schränke, Bauteile, Ausrüstung)
- DIN 14462 – Löschwassereinrichtungen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen und Überflur- und Unterflurhydrantenanlagen
- DIN 14463 Teile 1 bis 3 – Löschwasseranlagen – fernbetätigte Füll- und Entleerungsstationen
- DIN 1988 Teile 100 bis 600 – Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
Anforderungen durch die Technische Regel ASR A 2.2
Die Arbeitsstättenverordnung fordert vom Arbeitgeber die Einrichtung von Feuerlöscheinrichtungen. Diese Forderung konkretisiert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 noch einmal. Schon die Fassung aus dem Jahr 2012 setzt dem Einsatz von Wandhydranten einige Grenzen:
- Das Löschmittel der Wandhydranten muss für die vorhandenen Brandklassen geeignet sein.
- Es handelt sich um Wandhydranten mit formbeständigem Schlauch; Wandhydranten mit Feuerwehrflachschlauch werden nicht als Selbsthilfeeinrichtung angerechnet.
Wandhydrant Typ F mit Feuerwehrschlauch | Wandhydrant Typ F mit formstabilem Schlauch |
- Eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten muss in der Handhabung dieser Wandhydranten unterwiesen worden sein.
- Es muss sichergestellt sein, dass beim Löscheinsatz eine Verrauchung von Fluchtwegen durch den durch Rauchschutztüren verlegten Schlauch verhindert wird.
Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt dann nach folgenden Kriterien:
- Bei Gebäuden/Geschossen mit einer Grundfläche bis einschließlich 400 m² erfolgt keine Anrechnung von Wandhydranten.
- Bei Gebäuden/Geschossen mit einer Grundfläche über 400 m² kann bis zu einem Drittel der erforderlichen Löschmitteleinheiten durch Wandhydranten ersetzt werden. Hierbei werden einem Wandhydranten maximal 27 Löschmitteleinheiten zugeordnet.
Die ASR A2.2 2018 führt diese Kriterien als Hilfestellung weiterhin auf, allerdings nimmt sie Wandhydranten als Regelinstallation aus der Grundausstattung heraus. Sie werden nun im Rahmen eines Beispiels als mögliche Abweichung von der ASR aufgeführt. Somit kann der Arbeitgeber zwar vorhandene oder geplante Wandhydranten weiterhin nutzen, sollte aber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung mindestens die oben angeführten Punkte heranziehen, um konform zur ASR A2.2 zu bleiben.
Bei Wandhydranten handelt es sich in jedem Fall um eine Abweichung vom Stand der Technik.
Besondere Anforderungen durch die Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2003 mit den letzten Änderungen 2016 hatte erhebliche Auswirkungen auf Löschwasseranlagen und Wandhydranten, aber auch auf Über- und Unterflurhydrantenanlagen. Seit 2003 müssen direkt (unmittelbar) angeschlossene Löschwasseranlagen oder Wandhydranten den Forderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen.
Die für die Installation heranzuziehenden Normen DIN 1988 oder DIN 14462 fordern deshalb eine generelle Trennung von Löschwasseranlagen nass (früher: Steigleitung nass) von der Trinkwasserleitung. Als Alternativen stehen die Löschwasserleitung nass/trocken oder die Trinkwasserinstallation mit Wandhydranten Typ S zur Verfügung. In allen anderen Fällen ist eine Absicherung der Trinkwasseranlage gegen Stagnation, Verkeimung oder physikalisch-chemische Verunreinigungen vorzusehen.
Die größte Gefahr geht von einer Verkeimung mit gesundheitsschädlichen Viren oder Bakterien aus. Eine sichere Trennung stellt der sog. indirekte oder mittelbare Anschluss dar. Bei dieser Absicherung wird die Leitung nicht mechanisch getrennt, sondern über einen atmosphärischen Auslauf. Dies bedeutet, dass das Trinkwasser frei in einen Tank läuft und von dort bei Bedarf weitergepumpt wird. Das Wasser im Tank sowie die nachfolgende Leitungsanlage werden dann als Nichttrinkwasseranlage geführt und kann auch als solche betrieben werden.
Doch was ist zu tun, wenn, wie so oft in der Vergangenheit geschehen, Wandhydranten vom Typ F, also mit dem 2‘‘-Ventil (Feuerwehrventil), am Trinkwassernetz angeschlossen sind?
1. Fall: Löschwasserleitung trocken
Da es sich hier nicht um eine Trinkwasserleitung handelt und auch keine Verbindung zu solch einer erlaubt ist, kann die Löschwasserleitung in diesem Zustand weiterbetrieben werden. Wandhydranten an solchen Anlagen sind als Ausrüstungsschrank zu betrachten und unterliegen daher keinen besonderen Anforderungen.
2. Fall: Löschwasserleitung nass/trocken
Hier erfolgt die Abtrennung vom Trinkwassernetz zu einer leeren (daher der Begriff „trocken“) Löschwasserleitung. Da die Ventilstation die Entleerung der Leitung gewährleistet, unterliegt der nachfolgende (leere) Leitungsteil nicht der Trinkwasserverordnung und kann mit den vorhandenen Wandhydranten weiterbetrieben werden. Allerdings können keine zusätzlichen Entnahmestellen betrieben werden.
3. Fall: Löschwasserleitung nass mit Anschluss an ein Nichttrinkwassernetz
Wenn keine Verbindung zum Trinkwassernetz besteht, kann diese Anlage wie bisher weiterbetrieben werden.
4. Fall: Löschwasserleitung nass mit direkter Verbindung zum Trinkwassernetz
Wie bereits beschrieben, müssen alle Leitungsteile der Trinkwasserverordnung entsprechen. Dies bedeutet, dass technische Anforderungen wie
- DVGW-Zeichen auf den Armaturen,
- sichere Abtrennung zum Trinkwassernetz,
- Einhaltung der im Trinkwassernetz geforderten maximalen Drücke sowie
- wasserhygienische Forderungen
eingehalten werden müssen. So muss u.a. verhindert werden, dass das Wasser stagniert, erwärmt wird oder die Durchspülung zu schwach ist. Befragen Sie daher den zuständigen Installateur oder Wasserversorger, inwieweit die Anlage dem Trinkwasserrecht entspricht.
Diese Maßnahmen sollten Sie in jedem Fall auch bei Schaumhydranten verwenden. Sie müssen sicherstellen, dass unter keinen Umständen Schaummittel in die Trinkwasseranlage zurück gelangt.
Die bisher häufig verwendeten einfachen Rückschlagventile entsprechen nicht diesem Absicherungsanspruch. Davon ausgehend, dass stehendes Wasser in Löschwasserleitungen auch zur Bildung von Keimen und Bakterien führt, wird dieses Wasser entsprechend DIN EN 1717 in Kategorie 5 eingestuft. Bei Verwendung von Schaummitteln ist dies mindestens Kategorie 4.
Eine hygienisch sichere Trennung darf für diese Kategorie nur in Form eines freien Auslaufs ausgeführt werden. Dazu gelangt das Trinkwasser über einen Auslauf und eine vorgegebene atmosphärische Fallhöhe in einen Tank. Den Abstand zwischen Auslauf und höchstmöglichem Wasserstand steuern Stabelektroden oder ein Schwimmer. Das trennt sicher zwischen dem aus dem Auslauf kommenden Trinkwasser und dem als Nichttrinkwasser zu wertenden Volumen des Tanks. Aus dem Tank wird das Wasser dann bei Bedarf über Pumpen zu den Löschwasserleitungen gefördert. Da es sich um Nichttrinkwasser handelt, können im weiteren Leitungsverlauf auch Noteinspeisungen für die Feuerwehr eingebaut werden, was in einer Trinkwasserleitung untersagt ist.
Bauarten von Wandhydranten
Wandhydranten werden in zwei grundsätzliche Bauarten unterteilt:
Wandhydrant Typ F
Wandhydranten für die Nutzung durch Laien, aber auch für die mögliche Nutzung durch die Feuerwehr, Typ F (F = Einsatz auch durch Feuerwehr). Dieser Wandhydrant war die Standardausführung in Deutschland bis 2005.
Um sowohl für den Laien als auch für die Feuerwehr nutzbar zu sein, sind diese Wandhydranten mit einem Absperrdrehventil mit einem Nenndurchmesser von 2‘‘ versehen. Dieses dient einerseits der Wasserlieferung für den Ersteinsatz, wäre aber für einen 1‘‘-formstabilen Schlauch zu groß dimensioniert. Für den höheren Wasserbedarf der Feuerwehr liefert dieses Ventil nach Ankuppeln eigener Löschschläuche mindestens 100 l/min bei mindestens 3 bar Fließdruck.
Für die Verwendung von besonderen Strahlrohren wie Hohlstrahlrohren können auch noch höhere Drücke oder Wasserleistungen bereitgestellt werden. Der maximale Fließdruck ist jedoch wegen der Unfallgefahr auf maximal 8 bar zu begrenzen. Der maximale Ruhedruck darf laut DIN 14462 12 bar an keiner Stelle der Anlage überschreiten.
Für den Einsatz von Brandschutzlaien dient normalerweise ein formstabiler Gummischlauch mit 30 m Länge, der mit einer speziellen, durch den Laien einfach zu bedienenden und stufenlos verstellbaren Sprühvollstrahldüse ausgerüstet ist. Diese liefert mit ca. 40 l Wasser pro Minute ausreichend und angemessen Löschwasser für die Erstbrandbekämpfung. Nach Öffnen der Löschdüse steht immer erst ein breiter Sprühstrahl zur Verfügung, der zum Schutz des Laien dienen kann, aber auch bei besonderen Brandstoffen wie Stäuben oder feinen Materialien ein Aufwirbeln verhindert bzw. vermindert.
Es gibt aber auch Wandhydranten mit einem Feuerwehrflachschlauch (früher Faltschlauch) und entsprechendem Strahlrohr. Hier ist zu beachten, dass u.a. aufgrund der zu erwartenden Rückstoßkräfte nur eingewiesenes Fachpersonal oder die Feuerwehr diese Einrichtungen bedienen können und dürfen. Weiterhin sind hier immer zwei Personen für den Einsatz erforderlich. Es sollte unbedingt berücksichtigt werden, dass ein Feuerwehrflachschlauch immer vollständig und knickfrei ausgelegt werden muss.
Wandhydrant Typ S
Wandhydrant für die Nutzung ausschließlich durch Laien, Typ S (S = Selbsthilfe)
Diese Wandhydranten verfügen über ein 1‘‘-Absperrventil mit fest angeschlossenem, formstabilem Schlauch. Da das Absperrventil mit einer Sicherungskombination (Belüftungseinrichtung und Rückschlagventil) ausgerüstet ist und eine DVGW-Zulassung besitzt, entspricht diese Einrichtung auch den Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung und kommt daher immer häufiger zum Einsatz. Die tatsächliche Löschwasserleistung entspricht, gleicher Druck vorausgesetzt, in etwa der der F-Hydranten mit angeschlossenem, formstabilem Schlauch.
Schaumhydranten
Eine Sonderform stellen Wandhydranten mit zusätzlicher Schaumzumischung dar. Die Notwendigkeit solcher Einrichtungen ergibt sich aus dem Vorhandensein der Brandklasse B oder bei der Lagerung von Kunststoffen. Schaumhydranten werden in Anlehnung an die oben aufgeführten Normen hergestellt und verfügen neben den bereits beschriebenen Einrichtungen über ein Zumischsystem, einen Schaumkonzentrationsbehälter mit Ansaugschlauch sowie über spezielle Schaumdüsen bzw. Schaumrohre. Schaumhydranten dürfen entsprechend der Trinkwasserverordnung nur indirekt, d.h. mittelbar angeschlossen werden.
Schaumhydranten werden entweder mit Standardzumischer nach DIN 14384 bzw. DIN EN 16712, einem Feuerwehrflachschlauch und Normschaumrohren M2 oder S2 ausgerüstet und bedürfen dann der Bedienung durch eingewiesene Fachkräfte. Für Brandschutzlaien sollten daher nur Schaumhydranten mit formstabilem Schlauch und fest eingestellter Zumischeinrichtung vorgesehen werden, um einen sicheren Einsatz zu gewährleisten. Weiterhin sollten hochleistende Schaummittel vorgesehen werden, um Fehler bei der Brandbekämpfung durch zu geringe Schaumaufgabe zu vermeiden.
Instandhaltung und Prüfung
Um die Funktion und die Sicherheit zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Instandhaltung dieser Löschwasseranlagen und Wandhydranten erforderlich. Weiterhin und zusätzlich fordern die Bauämter eine regelmäßige Prüfung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfer.