12.01.2020

Unterschätzte Gefahr: Elektrobrände – und was Sie dagegen tun können

Hand aufs Herz: Werden in Ihrem Betrieb schadhafte elektrische Leitungen, Steckdosen, Stecker und Schalter unverzüglich durch eine Elektrofachkraft repariert oder ausgetauscht? Falls nein: Lesen Sie unbedingt weiter! Wenn ja: Sehr gut, lesen Sie hier, was Sie sonst noch tun können.

Kabelbrand

Kleine Ursache, große Gefahr: Elektrobrände entstehen überwiegend wegen vermeintlicher Kleinigkeiten. Die häufigsten Ursachen sind beschädigte Isolierungen, schlechte Kontakte oder Überlastungen an elektrischen Leitungen und Anschlüssen. Deshalb ist die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel sowie der Elektroinstallation durch eine Elektrofachkraft unverzichtbar. Ihre Aufgabe als Arbeitsschützer ist es, die Belegschaft für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren.

Elektrizität ist eine Haupt-Brandursache!

Wie schon erwähnt werden laut Brandursachenstatistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) ca. 30 % der Brandfälle in Deutschland durch Elektrizität verursacht.

Damit liegt die Elektrizität regelmäßig an der Spitze der Brandverursacher. Egal, ob marode Steckdosen, Isolations- und Kabelschäden oder hintereinandergeschaltete Mehrfachstecker – all diese Elektrik-Mängel sind im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich.

Mögliche Bandursachen durch elektrischen Strom sind:

  • schadhafte Isolierungen,
  • Überlastung,
  • nicht beachtete Mindestabstände,
  • fehlerhafte oder unzulässige Montage elektrischer Betriebsmittel,
  • Wärmestau, ungenügende Reinigung,
  • unvollkommene Kurz- und Erdschlüsse,
  • Störlichtbögen in Verteilungen,
  • Neutralleiterunterbrechungen und
  • fehlende, schlechte oder ungenügende Wiederholungsprüfungen und Revisionen durch Elektrofachkräfte.

Brandschutz geht alle an

Brandschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Dabei sind Arbeitgeber und Arbeitsschützer vor allem verpflichtet,

  • die zur Verhütung von Entstehungsbränden erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen,
  • die zur Brandbekämpfung erforderlichen Einrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie deren Benutzung üben zu lassen sowie
  • die Beschäftigten auf die, mit ihren Tätigkeiten verbundenen, Brandgefahren hinzuweisen und in der Verhinderung und Abwendung dieser Gefahren zu unterweisen.

Die Beschäftigten ihrerseits haben den Weisungen zur Brandverhütung Folge zu leisten und durch ihr Verhalten alle Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und Explosionen zu unterstützen.

Download Tipp:

Zur Vertiefung des Themas Brandschutz empfiehlt sich ein Blick in die DGUV Information 205-001 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“, die Sie bei der DGUV herunterladen können.

Autor*in: Markus Horn