Brandschutz in Sonderbauten
Laut § 2 Abs. 4 der Musterbauordnung ist ein Sonderbau eine Anlage oder Raum besonderer Art oder Nutzung, der einen vordefinierten Tatbestand erfüllt. So zählen zu den Sonderbauten beispielsweise:
- Hochhäuser
- Versammlungsstätten
- Gebäude mit mehr als 1.600m² Grundfläche
- Schulen
- Hochschulen
- Krankenhäuser
oder ähnliche Gebäude. Im Gegensatz zu Einfamilienhäusern oder Privatwohnungen bergen Sonderbauten ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Da sich in Sonderbauten in den meisten Fällen viele Menschen auf verhältnismäßig kleinem Raum aufhalten, ist der Sicherheitsaspekt in diesen Gebäuden besonders wichtig. Gerade auch im Hinblick auf den Brandschutz gilt es besondere Vorschriften für Sonderbauten zu beachten.
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
- Musterbauordnung (MBO)
- Bauordnungen der Länder
- Sonderbauverordnung der Länder
Möglichkeiten zur Brand- und Gefahrenabwehr
Obwohl Sonderbauten nicht den gängigen Standards der Baurichtlinien entsprechen, gibt es viele Möglichkeiten, eine effiziente Brand- und Gefahrenabwehr zu realisieren.
Die Errichter von Sonderbauten sind hierzu auch verpflichtet, damit die Sicherheit der sich in dem Gebäude befindlichen Personen jeder Zeit gewährleistet werden kann. So entscheidet laut § 51 der Musterbauordnung schon die Anordnung der baulichen Anlagen auf dem Grundstück, ob sowohl Brand- als auch Gefahrenabwehr in ausreichendem Maße vorhanden sind. Auch die Abstände zu Nachbargrenzen oder anderen baulichen Anlagen auf dem Grundstück gilt es einzuhalten. Darüber hinaus sollten die verwendeten Baustoffe einen wesentlichen Beitrag zum Brandschutz leisten. In den meisten Fällen geht damit auch ein Beitrag von Wärme-, Schall- und Gesundheitsschutz einher. Bei größeren Sonderbauten empfiehlt sich die Einrichtung einer Löschwasserrückhaltung.
Krankenhäuser als Sonderbauten
Neben Camping- und Wochenendplätzen oder Schank- und Speisegaststätten zählen auch Krankenhäuser zu den Sonderbauten. Ein ausgebrochener Brand stellt für jedes Krankenhaus eine ernst zu nehmende Bedrohung dar. Anders als bei Einfamilienhäusern oder Schulen besteht die Schwierigkeit in der Evakuierung der stationär aufgenommenen Patienten, die meist an ihre Krankenbetten gebunden sind und diese nicht selbstständig verlassen können. Aufgrund dieser Situation empfehlen sich bis in das kleinste Detail hinein geplante vorbeugende Brandschutzmaßnahmen. Eine Investition in die neuesten Maßnahmen sollte nicht gescheut werden. Vor allem im Hinblick auf die Rettung von Menschenleben als auch auf die Bewahrung des aufgebauten Images des Krankenhauses ist diese Art von Investitionen als äußerst sinnvoll einzustufen.
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