22.03.2022

Risiko Staubexplosion: Gefährdungen durch Holzstaub

Holzstaub belastet nicht nur die Atemwege, sondern gefährdet vor allem dann die Gesundheit der Mitarbeiter, wenn sich explosionsgefährliche Staubwolken bilden. Dies ist oft in geschlossenen Holzlagern oder in der Nähe großer Absauganlagen der Fall. Sie sollten deshalb das Risiko durch Staubexplosion in Ihrem Unternehmen prüfen. Besteht Explosionsgefahr, ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen sowie eine eingehende Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.

Handwerker entfernt Holzstaub: Eine wichtige Maßnahme, um Staubexplosionen vorzubeugen.

Holzstaubabsaugungen in der holzverarbeitenden Industrie und Silos gehören zu den Bereichen, in denen Staubbrände und Staubexplosionen drohen können. Häufige Ursache von Holzstaubexplosionen sind Schlag- und Reibfunken, die in die Holzstaub-Absauganlagen eingesaugt werden.

So gefährlich sind Staubexplosionen

Durch seine entzündlichen und explosiven Eigenschaften sind die Mitarbeiter beim Umgang mit Holzstaub in vielfacher Hinsicht gefährdet, vor allem durch Hitze, Rauch, Gase und Druckwellen, die bei Bränden und Explosionen entstehen können. Sekundärexplosionen und herabfallende Bauteile gefährden auch Rettungskräfte. Der Arbeitsschutz hat also Sorge dafür zu tragen, dass keine explosionsfähige Atmosphäre entsteht bzw. diese sich nicht entzünden kann.

Hinweis

Brände und Explosionen müssen Sie immer dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden.

Stäube konsequent entfernen

Die beste Prävention bei Holzstaub ist, diesen konsequent zu entfernen. Wo kein Staub ist, kann er auch nicht aufgewirbelt werden und es kann auch nicht zu Staubexplosionen kommen.

In der Regel sind Absauganlagen im Einsatz. Achten Sie darauf, dass sich auf den Rohrleitungen kein Holzstaub ablagert. Prüfen Sie die Rohrleitungen während und nach einem Arbeitsgang und entfernen Sie abgelagerten Staub unmittelbar (z.B. mit einem Handsauger). Kontrollieren Sie auch regelmäßig die gesamte Werkstatt, ob sich Holzstäube (z.B. auf Fensterbrettern und in Ritzen) abgelagert haben, und entfernen Sie diese.

Brandschutz gewährleistet?

Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen oder Schleifen dürfen Sie im Bereich der Holzbearbeitung nur dann durchführen, wenn sie ausdrücklich freigegeben sind (Erlaubnisschein). Selbstverständlich sind auch das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer untersagt.

Zoneneinteilung für Stäube

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie prüfen, ob Bereiche als Zone 20, 21 oder 22 eingestuft werden müssen. Die Zuordnung erfolgt danach, wie häufig und wie anhaltend eine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist:

  • In Zone 20 ist eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke, die brennbaren Staub enthält, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden.
  • In Zone 21 bilden sich solche staubhaltigen explosionsfähigen Wolken im laufenden Betrieb nur gelegentlich.
  • Zone 22 schließlich hat solche Wolken entweder gar nicht oder wenn, dann nur sehr kurzzeitig.

Gehen Sie von den Zonen 20 und 21 aus, wenn Holzstaub und Holzspäne in geschlossenen Räumen oder Silos gelagert sind. Betroffen sind meist auch die Bereiche in der Nähe großer Absauganlagen sowie Förderanlagen zum Abtransport von Holzstaub und Holzspänen.

Explosionsschutzdokument notwendig?

Sind Arbeitsbereiche Ihres Betriebs der Zone 20 oder 21 zuzuordnen, ist eine eingehendere Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen müssen Sie in einem Explosionsschutzdokument festhalten.

Schutz vor Staubexplosionen: Regelmäßige Prüfungen notwendig

Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen muss eine befähigte Person nach TRBS 1203 wie folgt prüfen:

  • Prüfung vor der Inbetriebnahme von Arbeitsplätzen, Maschinen und Anlagen
  • Prüfung nach Instandsetzung von Maschinen, Geräten, Sicherheits- oder Schutzsystemen
  • allgemeine Prüfung alle drei Jahre
Unsere Empfehlung
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Autor*in: Markus Horn