23.11.2020

Neue DIN-Normen im Brandschutz

Folgende für den Brandschutz relevanten DIN-Normen wurden oder werden gerade überarbeitet: die DIN EN 16750 „Ortsfeste Löschanlagen“ und die DIN 14406-4 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung“.

Aktenordner

DIN EN 16750 „Ortsfeste Löschanlagen – Sauerstoffreduktionsanlagen – Auslegung, Einbau, Planung und Instandhaltung“

Die Europäische Norm spezifiziert Sauerstoffreduktionsanlagen, die als Brandvermeidungsanlagen verwendet werden, indem in einem Bereich eine Atmosphäre erzeugt wird, die eine niedrigere ständige Sauerstoffkonzentration aufweist als unter Umgebungsbedingungen. Der Grad der Sauerstoffreduktion ist durch die einzelnen Brandrisiken, die in diesen Bereichen vorherrschen, festgelegt. Die Sauerstoffreduktion wird durch technische Systeme erreicht, die einen Volumenstrom sauerstoffreduzierter Luft erzeugen.

Die Europäische Norm legt die Mindestanforderungen an die Auslegung, den Einbau und die Instandhaltung von ortsfesten Sauerstoffreduktionsanlagen mit sauerstoffreduzierter Luft in Gebäuden und Industrieanlagen fest und gilt auch für die Erweiterung und Änderung bereits vorhandener Anlagen. Sie bezieht sich auf Sauerstoffreduktionsanlagen, die auf Stickstoff zurückgreifen und die für eine kontinuierliche Sauerstoffreduktion in umschlossenen Räumen ausgelegt sind. Sie behandelt auch bestimmte bauliche Anforderungen an den Schutzbereich.

Anpassung der DIN 14406-4 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung; Beiblatt 1: Informationen zur Anwendung“ an die Betriebssicherheitsverordnung erst 2021

Der DIN-FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-01-01 AA „Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung“ hat beschlossen, das Beiblatt 1 zu4 DIN 14406-4 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung; Beiblatt 1: Informationen zur Anwendung“ vom Dezember 2015 schnellstmöglich zu überarbeiten. Ziel ist, den Inhalt des Beiblatts an die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom April 2019 sowie an deren neu geplante Änderung anzupassen.

Die Anpassung wird jedoch vorrausichtlich erst 2021 erfolgen. Der Grund für die späte Anpassung ist eine vorher noch eingeschobene Überarbeitung der Prüfregelungen für Feuerlöscher (Anhang 2, Abschnitt 4, Nummer 7.10 der BetrSichV) seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Das Beiblatt enthält Informationen zur DIN 14406-4 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung“ hinsichtlich der Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch Sachkundige sowie Informationen zur Abgrenzung und Wechselbeziehung der Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher zu den nach der Betriebssicherheitsverordnung geforderten Prüfungen durch befähigte Personen.

Autor*in: Reimund Roß