11.03.2019

Löschwasserversorgung: Empfehlungen der Feuerwehren

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) definieren in einer neuen Fachempfehlung die Anforderungen an die Löschwasserversorgung aus Sicht der Feuerwehren. Wenn es Kollisionen mit dem Trinkwasserschutz gibt, müssen Alternativen gefunden werden.

Löschwasserversorgung Hydrant

Für eine angemessene Löschwasserversorgung müssen ausreichend Hydranten zur Verfügung stehen. So weit, so simpel. Was aber tun, wenn das die Trinkwasserversorgung gefährdet? Dann kommen auch unterirdische Löschwasserbehälter, -brunnen oder -teiche in Betracht.

Die Versorgung mit Löschwasser behandelt der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) im Arbeitsblatt W400-1:2015-02 noch recht allgemein. Die Feuerwehren haben da konkretere Vorstellungen. Sie arbeiten diese Regelungen in ihrer DFV-AGBF-Fachempfehlung „Löschwasserversorgung aus Hydranten in öffentlichen Verkehrsflächen“ noch weiter aus. Die wichtigsten Punkte in dieser Fachempfehlung betreffen:

  • Anordnung der Hydranten
  • Abstände der Hydranten
  • Berechnung des Bedarfs an Löschwasser
  • Mindestbetriebsdruck

Anordnung der Hydranten

Hydranten sind so anzuordnen, dass die Wasserentnahme leicht möglich ist. Dabei muss die Löschwasserentnahmestelle für den ersten Löschangriff in einer Entfernung von 75 Metern Lauflinie bis zum Zugang des Grundstücks von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichergestellt sein.

Ausnahme: Entnahmestellen mit 400 l/min (24 m3/h) sind vertretbar, wenn die gesamte Löschwassermenge
des Grundschutzes in einem Umkreis (Radius) von 300 Metern aus maximal zwei Entnahmestellen sichergestellt werden kann.

Abstände der Hydranten

Die Abstände zwischen Hydranten auf Leitungen in Ortsnetzen, die auch der Löschwasserversorgung (Grundschutz) dienen, dürfen 150 Meter nicht übersteigen. Größere Abstände bedürfen der Kompensation durch andere geeignete Entnahmestellen von Löschwasser.

Berechnung des Bedarfs an Löschwasser

Deutlich weniger Löschwasser für den Grundschutz braucht in der Regel freistehende Bebauung (bis 3 Vollgeschosse) mit 800 l/min (48 m3/h) sowie sonstige Bebauung mit mindestens 1.600 l/min (96 m3/h) für eine Dauer von mindestens zwei
Stunden.

Den gesamten Beitrag des hier stark gekürzten Texts finden Sie in Ausgabe 4/2019 des praktischen Beratungsbriefs „Arbeitsschutz-Profi AKTUELL“.

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Probleme mit dem Trinkwasserschutz

Die Anforderungen der Feuerwehren kollidieren mit den Anforderungen des Trinkwasserschutzes. Denn aus Sicht des Trinkwasserschutzes sollte die Zahl der Hydranten minimiert werden.

Zusätzlich können sich aufgrund der Hygieneanforderungen der Trinkwasserverordnung Rohrquerschnitte und Mengen ergeben, die nicht ausreichen, um die Löschwassermengen aus dem Rohrnetz zu entnehmen. Sofern sich deshalb die Anforderungen an die Löschwasserversorgung nicht hinreichend erfüllen lassen, müssen andere Möglichkeiten erwogen werden. Hierzu zählen z. B. unterirdische Löschwasserbehälter, -brunnen, -teiche bzw. bei zu großen Entfernungen weitere Hydranten.

Autor*in: Markus Horn