17.08.2018

Löschdecken in Arbeitsstätten

Löschdecken sind für das Ablöschen von brennenden Personen nur bedingt geeignet, von Speisefettbränden sogar ungeeignet. Die Vorschriftenlage:

Löschdecke

Löschdecken gehören seit Jahrzehnten zur Ausstattung fast jeder Arbeitsstätte. Dies war neben der teilweise gesetzlichen Forderung, z.B. in Küchen, sicher auch auf den geringen Anschaffungspreis, nicht vorhandene Wartungskosten und einen vermeintlich relativ einfachen Umgang zurückzuführen. Viele Generationen haben auch das Löschen von brennenden Personen (Puppen) mit Löschdecken gelernt. Die deutsche Löschdecke nach DIN 14155 war mit ihren Maßen und ihren beiden Grifftaschen auch speziell dafür ausgelegt. Weiterhin ging man davon aus, dass diese auch durch Abdecken Fritteusen und Fettpfannen im Brandfall löschen kann. Somit gehörte sie auch zur Standardausrüstung jeder gewerblichen Küche.

Mit den Löschversuchen der BGN 1999 an Fettpfannen und Fritteusen zeigte sich jedoch, dass gerade hier die Decke nach DIN 14155 ungeeignet, in vielen Fällen sogar gefährlich für den Anwender ist, da sie sehr schnell durchbrannte oder Flammenspitzen beim Auflegen seitlich heraustraten und den Bediener verletzen konnten. Ein vollständiges Abdecken von hoch gefüllten Fettpfannen oder Fritteusen mit geöffnetem Deckel war ebenfalls nur schwer zu erzielen. Somit wurde die Löschdecke aus der BGR 111 „Arbeiten in Küchenbetrieben“ herausgenommen.

Begründung:

Das Löschen von Öl- und Fettbränden mit Löschdecken kann nach den bisherigen Erfahrungen nicht mehr zugelassen werden, weil dies mit einem unakzeptablen Verbrennungsrisiko für den Benutzer verbunden ist.

Etwa zur gleichen Zeit machte die BGN auch Versuche zum Einsatz von Löschdecken an brennenden Personen. Der Arbeitskreis Feuerschutz gab eine Information darüber heraus und stellte den primären Einsatz von Löschdecken zur Rettung brennender Personen infrage.

DIN 14155 wurde ersatzlos zurückgezogen

2001 hat nun der Normenausschuss Fachbereich 70 (FB 70) beschlossen, aus den bisher aufgeführten Gründen die Norm DIN 14155 ersatzlos zurückzuziehen, da seitens der Anwender die Verwendung von Löschdecken nach DIN 14155 zum Ablöschen von Personen mit brennender Kleidung als nicht geeignet beurteilt wird und es effektivere Löschmöglichkeiten gibt.

Löschdecken nach DIN 14155 entsprechen somit nicht mehr dem Stand der Technik.

Löschdecken nach DIN EN 1869

Löschdecken nach DIN EN 1869 sind weiterhin genormt. Der Einsatzbereich bei Fettbränden wurde auf haushaltsübliche Geräte bis maximal 3 l Fassungsvermögen beschränkt.

Somit gibt es keine genormte Löschdecke mehr für den Einsatz in Küchen, außerdem ist die Löschdecke nach DIN EN 1869 nicht generell für den Einsatz von brennenden Personen geeignet und auch nicht dafür geprüft.

Löschdecken nach DIN EN 1869-2018

Auch europäisch ist die Löschdecke umstritten. Aufgrund von mangelhaften Produkten und Prüfverfahren war die EN 1869 jahrelang umstritten, es bestand durchaus die Gefahr, dass diese Norm ganz eingestellt wird. Im Juli 2018 erschienen nun ein europäischer Entwurf als prEN 1869 sowie die deutsche Fassung als E DIN EN 1869. Wie schon in den früheren Fassungen bleibt der Einsatz an Speisefettbränden auf maximal 3 l beschränkt, neu hinzugekommen sind die Prüfungen an einem Testfeuer mit 3 l Heptan. Löschdecken nach dieser neuen Norm tragen dann die Kennzeichnung DIN EN 1869-2018.

Information der DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV hat in ihrer Information von Mai 2017 Einsatz von Löschdecken dieses Thema noch einmal aufgegriffen und zusammengefasst folgende Schlüsse gezogen:

  • In Bezug auf den Personenschutz beim Umgang mit der Löschdecke an brennenden Frittiereinrichtungen besteht eine erhebliche Verbrennungs- und Verletzungsgefahr, weshalb Löschdecken zur Bekämpfung von Speiseöl- und Speisefettbränden im gewerblichen und öffentlichen Bereich nicht verwendet werden sollen! Für die wirksame Bekämpfung von Speiseöl- und Speisefettbränden sind geeignete Feuerlöscher (Fettbrandlöscher) für die Brandklasse F bereitzustellen und einzusetzen.
  • Personenbrände sind seltene, aber äußerst dramatische Ereignisse, da die Folgen für das Leben und die Gesundheit des betroffenen Menschen besonders schwerwiegend sein können. Personen, die brennen, laufen oftmals weg, wollen sich selbst retten und wehren sich eventuell gegen den Einsatz von Löschdecken aus Angst, darunter zu verbrennen.
  • Der Einsatz von Löschdecken bringt zusätzliche Gefahren für die rettende und die brennende Person. Will man eine brennende Person mit einer Löschdecke ablöschen, muss die Person in die Decke eingewickelt werden. Danach sollte die Decke möglichst angedrückt werden, um das Feuer überall zu ersticken. Beim Andrücken der Decke werden brennende oder glühende Stoffteile intensiv auf die Haut gepresst und dadurch zusätzlich schwere Brandverletzungen verursacht.
  • Zum Löschen einer brennenden Person sollte daher besser ein Feuerlöscher verwendet werden. Feuerlöscher ermöglichen in allen Fällen eine sichere und schnelle Brandbekämpfung ohne zusätzliche Verletzungsgefahren für die zu rettende Person.

Austausch vorhandener Löschdecken

Der Arbeitgeber sollte das Vorhandensein von Löschdecken prüfen und, falls ja, entsprechende Maßnahmen ergreifen:

  • Prüfung der weiteren Verwendung – dies ist nur sinnvoll bei kleinen, flächigen Bränden, z.B. in Brand geratenen geringen Mengen brennbarer Flüssigkeit auf der Arbeitsfläche.
  • Beschränkung des Einsatzes auf solche Fälle durch schriftlichen Hinweis

Ansonsten: Entfernen der Löschdecken – auch bei gutem Zustand, um hier Fehlnutzungen zu verhindern!

Autor*in: Michael Becker