08.07.2021

Gebäuderäumung – Evakuierung von Gebäuden

Notausgang

Unter einer Evakuierung von Gebäuden versteht man die Räumung eines Gebäudes oder eines Gebiets von Personen in einen sicheren Bereich aufgrund einer Gefahr. Oft wird hierfür auch der Begriff Räumung bzw. Gebäuderäumung benutzt. Aus der Arbeitsstättenverordnung und der ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung erschließt sich die Pflicht des Unternehmers, Vorkehrungen für den Notfall in Form von Flucht-, Rettungs- oder Evakuierungsplänen zu treffen. Die Evakuierung auf Basis der Notfallpläne stellt dann den eigentlichen Akt dar, bei dem sich die Mitarbeiter durch Selbst- oder Fremdrettung dem Gefahrenbereich entziehen.

Aufgaben bei der Evakuierung von Gebäuden

Im Rahmen der Evakuierung hat das interne Personal verschiedene Aufgaben, welche durch wiederkehrende Unterweisungen und Übungen vorbereitet werden:

  • Anwesende im eigenen Bereich informieren und evakuieren
  • Alarmierung an Rettungsstellen absetzen
  • als Letzter den Bereich prüfen und verlassen
  • nach Möglichkeit einen Löschversuch unternehmen, eigene Sicherheit hat jedoch höchste Priorität
  • anwesende Personen zu den Sammelstellen geleiten
  • Vollzähligkeitskontrollen durchführen und dem Verantwortlichen melden
  • sofern die Löscharbeiten beendet sind, ggf. eine Brandwache stellen
Autor*in: WEKA Redaktion

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