Flucht- und Rettungsplan mühelos selbst erstellen – so geht´s
Wenn in den Betrieben die Entscheidung getroffen wurde, Flucht- und Rettungspläne zu erstellen, stellt sich oft die Frage, wer denn nun diese Pläne tatsächlich anfertigt. Sicher gibt es sehr viele Firmen, die diese Pläne professionell und gut erstellen, jedoch hat diese Qualität auch ihren Preis. Eine Alternative ist, die Pläne selbst zu erstellen – auch dafür gibt es Hilfsmittel.
Flucht- und Rettungspläne informieren jeden, der sich in einem Gebäude aufhält, über die relevanten Fluchtwege, über die Evakuierung und über Brandbekämpfungseinrichtungen. Regelungen zum Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen finden sich in den Konkretisierungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), insbesondere in der ASR A2.3 und der ASR A1.3.
Die prinzipielle Anforderung in § 4 Abs. 4 ArbStättV zu Flucht- und Rettungsplänen lautet:
„Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.“
Wann müssen Sie einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?
Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung – das sind drei sehr schwammige Begriffe, die man häufig so oder so auslegen kann. Deshalb besteht oft Unsicherheit darüber, ob für eine bauliche Anlage jetzt ein Flucht- und Rettungsplan notwendig ist. Die Feststellung, dass ein Flucht- und Rettungsplan gebraucht wird, kann sich nur durch eine Gefährdungsbeurteilung ergeben.
Wesentliche Kriterien, die Sie bei einer solchen Gefährdungsbeurteilung in Ihr Ergebnis einbeziehen müssen, sind:
- unübersichtliche und verwinkelte Fluchtwege
- Fluchtwege, die durch andere Bereiche führen
- Bereiche mit ortsunkundigen Personen
- Bereiche mit einer erhöhten Gefährdung
Die Gefährdungsermittlung ist nicht erforderlich, wenn die Flucht- und Rettungspläne behördlich gefordert werden als Auflage
- einer Brandschau,
- in Baugenehmigungen,
- in Brandschutzkonzepten.
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?
Die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen regelt hierzulande die DIN ISO 23601. Auch die ASR A1.3 und ASR A2.3 enthalten konkrete gestalterische Anforderungen, welche jedoch durch die Anforderungen der DIN ISO 23601 abgedeckt sind.
Gemäß dieser DIN-Norm gilt es, Folgendes bei der Erstellung zu beachten:
- Flucht- und Rettungspläne müssen farbig angelegt
- Auch wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt, müssen Flucht- und Rettungswege durch hinterleuchtete Pläne oder die Verwendung lang nachleuchtender Materialien gut erkennbar sein.
- Die Mindestgröße für Flucht- und Rettungspläne beträgt A3 und für Zimmerpläne A4.
- Fluchtwegpläne müssen auf den jeweiligen Standort bezogen lagerichtig dargestellt werden. Demnach sind beim Lesen des Plans z.B. Objekte zur Linken des Betrachters auch links dargestellt.
- Rettungs- und Brandschutzzeichen nach DIN 4844 -2 sowie DIN 4066 und ASR A2.3 müssen unmissverständlich und ortsbezogen eingezeichnet werden.
- Obligatorisch sind die Legende sowie die Überschrift „Flucht- und Rettungsplan“ in Landessprache. Es ist unerheblich, ob die Überschrift in Groß- oder Kleinbuchstaben geschrieben ist. Die Legende muss alle Sicherheitszeichen und Farbcodes erklären.
- Flucht- und Rettungspläne müssen jederzeit deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden (z.B. licht- und feuchtebeständig).
- Für alle Flucht- und Rettungspläne innerhalb eines Gebäudes ist vorzugsweise 1:100, in jedem Fall aber ein einheitlicher Maßstab anzuwenden.
- Bei partieller Aufteilung der Flucht- und Rettungspläne ist die Lage im Gesamtkomplex auf einem Übersichtsplan
- Regeln für das Verhalten im Brandfall und für das Verhalten bei Unfällen sind in Flucht- und Rettungspläne zu integrieren.
- Im Zeichnungskopf sind Planersteller, Objektbezeichnung, Stockwerksbezeichnung, Erstellungsdatum und Plannummer
- Zimmerpläne stellen eine spezielle Form von Flucht- und Rettungsplänen dar, die in allen Gästezimmern einer Beherbergungsstätte auszuhängen sind. Sie sind in der Regel mehrsprachig auszuführen.
Wie und wo bringen Sie den Fluchtwegplan an?
Flucht- und Rettungspläne sind in einer Höhe von etwa 1,60 m, gemessen vom Boden zur Planmitte, zu montieren. Wählen Sie eine Stelle aus, an der Personen häufig vorbeigehen oder sogar verweilen. Solche Stellen sind z.B. Hauszugänge, Flure, Türinnenseiten von Hotelzimmern usw.
Sind Prüfungen notwendig?
Ja. Flucht- und Rettungspläne sind entsprechend regelmäßig zu überprüfen. Der Prüfungszyklus darf maximal zwei Jahre betragen.
Wann müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?
Unabhängig von diesem zeitlichen Prüfintervall gilt: Flucht- und Rettungspläne müssen ständig aktuell sein – und wenn sie nur alle zwei Jahre geprüft werden, kann dieser Abstand zu groß sein und eine Scheinsicherheit aufzeigen. Sobald etwas an Fluren, Türen, Fluchtwegen oder der Einrichtung geändert wird, muss ohne zeitliche Verzögerung dafür gesorgt werden, dass die entsprechenden Pläne überprüft und ggf. angepasst werden.
So darf es nicht passieren, dass Flure verlegt oder verbaut und seitlich oder rückwärts liegende Notausgangstüren zugemauert werden (z.B. nach dort erfolgten Einbrüchen), ohne dass sich das im Flucht- und Rettungsplan widerspiegelt. Auch das Auf- oder Umstellen von Regalen oder Produktionsanlagen kann die Fluchtwegsituation verändern.
Flucht- und Rettungsplan mit Softwareunterstützung erstellen und aktuell halten
Einen Flucht- und Rettungsplan anzufertigen, erfordert also durchaus gewisse Sachkenntnisse und entsprechenden Zeitaufwand. Insbesondere Personen mit wenig Erfahrung können aber das Risiko, etwas falsch zu machen, minimieren, indem Sie auf entsprechende Software zurückgreifen. Diese hilft mit Vorlagen und Automatismen dabei, die vielen Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne einzuhalten.