Verhalten im Brandfall: Erstes Gebot – Ruhe bewahren!
Kommt es im Unternehmen zu einem Brand, sind Sekunden entscheidend. Wertvolle Zeit ist gewonnen, wenn alle Beschäftigten wissen, worauf es ankommt – es kann Menschenleben und Sachwerte retten. Eine Unterweisung zum richtigen Verhalten im Brandfall ist deshalb ein wesentliches Element des betrieblichen Brandschutzes. Hier nun bekommen Sie Tipps für die Praxis. Außerdem bieten wir Ihnen eine fertige „Unterweisung Brandschutz im Betrieb – Grundlagen“ und die „Checkliste Evakuierungsübung“ zum Download an.
Unterweisung + Übung = richtiges Verhalten im Brandfall
Fehlverhalten im Brandfall kann Menschenleben kosten und Sachwerte zerstören. Auf eine Unterweisung zum „Verhalten im Brandfall“ können Arbeitgeber daher keinesfalls verzichten.
Ein Brandfall ist eine Ausnahmesituation. Menschen neigen dann dazu, hektisch und unüberlegt zu reagieren oder gar in Panik zu geraten. Oft werden nun Entscheidungen getroffen, die mehr schaden als nutzen. Wer hingegen auf solch eine Situation vorbereitet wurde und das richtige Verhalten verinnerlicht hat, reagiert in der Notsituation deutlich ruhiger und besonnener. Durch das vorherige Lernen und Üben sind angemessene Verhaltensmuster quasi im Hinterkopf „abgespeichert“ und werden bei einem Brand automatisch abgerufen. Vorausgesetzt, das Verhalten im Brandfall wird auch regelmäßig aufgefrischt und eingeübt.
Mit einer Unterweisung zum richtigen Verhalten im Brandfall können Sie also viel für den betrieblichen Brandschutz tun. Sie ergänzt den – ebenfalls wichtigen – Aushang zum Brandfall, der die Beschäftigten an die wesentlichen Punkte erinnern soll. Ein Aushang allein hingegen genügt nicht: Wer hat bei einem Brand schon die Zeit und Ruhe, um erst einmal alles nachzulesen?
Bei der Brandschutzunterweisung beachten
Eine Unterweisung zum richtigen Verhalten im Brandfall muss besonders praxisnah und realistisch gestaltet sein. Brandschutz- und Alarmübungen gehören also unbedingt dazu. Achten Sie daher auf Folgendes:
- Inhalt der Unterweisung (inkl. praktischer Übungen) sind sowohl der Alarmplan als auch die Flucht- und Rettungswege.
- Die örtliche Feuerwehr sollte an der Alarmübung zum Verhalten im Brandfall beteiligt werden.
- Übungen zum richtigen Verhalten im Brandfall sollten auch unangekündigt stattfinden. Sinnvoll ist, eine angekündigte Räumungsübung nach gewisser Zeit auch mal unangekündigt zu wiederholen. So lässt sich überprüfen, ob die Beschäftigten das bereits vermittelte Wissen auch spontan umsetzen können.
- Alarmübungen müssen dokumentiert werden, besonders ggf. dabei aufgetretene Probleme. Sorgen Sie dafür, dass diese umgehend analysiert und behoben werden.
Brandfall: Inhalte der Unterweisung
Folgende Kenntnisse müssen während der Brandschutzunterweisungen und angekündigten Alarmübungen vermittelt werden:
- Orte und Bedienung der Meldeeinrichtungen
- beim Notruf anzugebende Informationen
- Notausgänge und Verlauf der Fluchtwege
- Sammelstellen für den Evakuierungsfall
- Aufgaben und Verantwortlichkeiten (z.B. Brandschutzhelfer/-innen).
Benötigen Mitarbeitende aufgrund einer Behinderung im Fall einer Evakuierung Hilfe durch andere Personen, müssen Sie die gewählten Helfer/-innen auch mit allen Maßnahmen vertraut machen, die dabei erforderlich sein können.
Die Schritte des Alarmplans vermitteln
Damit alle Anwesenden im Brandfall auch wirklich Ruhe bewahren, müssen sie den Alarmplan kennen und befolgen.
Vermitteln Sie also alle nötigen Schritte des Alarmplans bei der Unterweisung:
- im Brandfall: Ruhe bewahren!
- Feuer über die bekannten Meldeeinrichtungen melden, Notruf absetzen
- gefährdete Personen warnen
- wenn ohne Selbstgefährdung möglich: Löschversuch unternehmen
- die bekannten Sammelstellen aufsuchen
- kontrollieren, dass keine hilflose Person zurückbleibt, z.B. Beschäftige mit Behinderungen
- alle Fenster und Türen schließen
- Fluchtwege nur nutzen, wenn sie nicht bereits verraucht sind
- keine Aufzüge nutzen (!)
- an der Sammelstelle Vollständigkeit prüfen
Brandschutzhelfer/-innen einsetzen
Brandschutzhelfer unterstützen Unternehmer und Brandschutzbeauftragte bei der Gefahrenabwehr. Sie sind für den akuten Brandschutz an ihrem Arbeitsplatz zuständig, kümmern sich dabei vor allem um Erstmaßnahmen: von der Brandmeldung und Alarmierung über die Bekämpfung von Entstehungsbränden bis hin zur Unterstützung bei Flucht- und Rettungsmaßnamen. Je nach betrieblichen Besonderheiten können Brandschutzhelfer auch für weitere Aufgaben eingesetzt werden, etwa zum Einweisen der Feuerwehr.
Der rechtliche Hintergrund
Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, „die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind“. Außerdem müssen sie diejenigen Beschäftigten benennen, „die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen“, heißt es dort u.a.
Noch konkreter definiert es § 22 der DGUV Vorschrift 1, in dem es um Notfallmaßnahmen geht. Danach hat der Unternehmer „die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind“. Eine entsprechende Unterweisung der Beschäftigten ist also obligatorisch. Zudem ist der Unternehmer dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Personen durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Auch dies ist an dieser Stelle gesetzlich verankert.