So gewährleisten Sie die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Um die Sicherheit elektrischer Anlagen zu gewährleisten, müssen Betriebe die Herstellerangaben sowie die Vorschriften und technischen Regeln einhalten. Wer sich einen guten ersten Überblick verschaffen will, ist bei diesem Beitrag richtig. Er informiert über zentrale Gefahren und zeigt auf, welche Sicherheitsmaßnahmen unumgänglich sind.
Warum ist die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel wichtig?
. Elektrische Anlagen können einerseits Ursache für eine Brandentstehung sein und andererseits während eines Brands zu einer besonderen Gefahrenquelle werden. Der Betreiber hat daher die Pflicht, die Sicherheit elektrischer Anlagen zu gewährleisten. Dafür muss er die Besonderheiten sowohl im vorbeugenden Brandschutz elektrischer Anlagen berücksichtigen als auch für den abwehrenden Brandschutz geeignete Vorkehrungen treffen.
Definition elektrische Betriebsmittel
„Elektrische Betriebsmittel […] sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen“ (§ 2 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3). Auch Schutz- und Hilfsmittel zählen zu den elektrischen Betriebsmitteln.
Definition elektrische Anlagen
Unter elektrischen Anlagen wird der Zusammenschluss mehrerer elektrischer Betriebsmittel verstanden. Die Kennzeichnung dieser Anlagen erfolgt in der Industrie durch Betriebsmittelkennzeichen (BMK), die an dem jeweiligen Gegenstand angebracht sind.
Zentrale Gefahren für die Sicherheit elektrischer Anlagen
Wichtig für die Sicherheit und den Brandschutz elektrischer Anlagen sind bestimmte technische Schutzvorkehrungen wie etwa Notausschalter oder Schutzleiter. Vor allem aber gilt: Vorausschauendes Handeln kann das Schlimmste oft verhindern.
Brandschutz elektrischer Anlagen und Prävention
Wesentliche Brandgefahren können von
- funkenbildenden Maschinen,
- elektrischen Lichtbögen
- sowie – bei einer Erhitzung – von schadhaften oder überlasteten Anlagenteilen
ausgehen.
Nach Informationen der VdS Schadenverhütung dürfen daher Sicherheitsabstände elektrischer Betriebsmittel zu brennbaren Materialien nicht unterschritten werden. Genauso tabu sind geflickte oder überbrückte Sicherungen und behelfsmäßig verlegte Leitungen. Elektrische Betriebsmittel, die zur Befestigungsfläche hin offen sind, dürfen nicht auf einer brennbaren Unterlage montiert werden.
Isolationsfehler und Überhitzung
In feuergefährdeten Betriebsstätten sind Maßnahmen zum Schutz bei Isolationsfehlern einzubauen (laut der Publikation „Störungsarme Elektroinstallation – Richtlinien zur Schadenverhütung“). Dies gilt auch bei vergleichbaren Risiken sowie in elektrischen Anlagen, in denen auf eine Isolationsmessung verzichtet wird. Zudem sind auf allen Kabel- und Leitungswegen Schutzleiter mitzuführen. Weitere technische Maßnahmen zur Vorbeugung einer Überhitzung sind Motorschutzeinrichtungen (zur Überwachung der Temperatur) und Notausschalter.
Wie die VDE-Experten betonen, müssen Sicherheitseinrichtungen genauso in ordnungsgemäßem Zustand erhalten werden wie die für die Sicherheit erforderlichen Schutz- und Überwachungseinrichtungen. Sie alle dürfen weder unwirksam gemacht noch unzulässig verstellt oder verändert werden. Sämtliche Kabel- und Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken müssen verschlossen sein.
Grundsätze für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Für die Installation, Veränderung oder Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist in der Regel eine Elektrofachkraft zuständig.
Jedes Unternehmen muss im Hinblick auf die Sicherheit der Beschäftigten darauf achten, dass nur geschultes Fachpersonal diese Arbeiten verrichtet. Bei einem festgestellten Mangel an einer Anlage sind die folgenden Schritte zu beachten:
- Der Mangel muss so schnell wie möglich behoben werden.
- Falls die Anlage oder das Betriebsmittel für einen längeren Zeitraum ausfällt, ist der weitere Betrieb sofort einzustellen.
- Die Wiederinstandsetzung obliegt geschultem Fachpersonal.
- Regelmäßige Anschlusswartungen sind empfehlenswert.
Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Werden Wartungen regelmäßig durchgeführt, können Ausfälle der Anlage oder des Betriebsmittels verhindert werden. Die verantwortliche Person hat die Aufgabe, die betreffenden Gegenstände auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen. Für den Zeitpunkt der Prüfung gibt es zwei Orientierungshilfen:
- vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen und vor der Wiederinbetriebnahme und
- in zuvor bestimmten Zeitabständen
Achtung bei Privatbesitz
Die geliebte Kaffeemaschine, ein eigener Wasserkocher oder auch nur vermeintlich harmlose Bluetooth-Lautsprecher: Viele Beschäftigte können nicht nachvollziehen, warum solche privaten elektrischen Geräte am Arbeitsplatz verboten werden.
Doch auch dazu sind Unternehmer prinzipiell verpflichtet. Es sei denn, sie können gewährleisten, dass es sich um geeignete Geräte handelt, die ordnungsgemäß betrieben werden – idealerweise unter Aufsicht. Und: Auch hier muss eine regelmäßige Prüfung durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Weil letztlich der Unternehmer die Verantwortung für die Sicherheit und den Brandschutz trägt, sprechen wohl viele lieber das generelle Verbot aus.
Die Beschäftigten einbeziehen ist maßgeblich für die Sicherheit elektrischer Anlagen
Um auf der sicheren Seite zu sein und damit alle Beschäftigen Bescheid wissen, sollten solche Vorgaben in internen Regelungen und Unterweisungen deutlich kommuniziert werden und genauso auch weitere Maßnahmen für den Brandschutz elektrischer Anlagen.
Dazu gehört etwa, dass elektrische Geräte wie der PC, aber auch Kopierer und andere Büromaschinen nach Dienstende abzuschalten sind. Eine Abschaltzeituhr kann Vergesslichkeit entgegensteuern.
Unbeaufsichtigt betriebene Geräte müssen entsprechend den Herstellerangaben für den Dauerbetrieb geeignet sein. Und auch einen „Klassiker“ gilt es per klarer Handlungsanweisung zu vermeiden: Es dürfen nicht mehrere Verlängerungsleitungen oder Mehrfachstecker hintereinandergeschaltet werden. Sie könnten sich dann unzulässig erwärmen. Die Prävention umfasst außerdem sichere Leuchten und entsprechende Sicherheitsabstände zu beispielsweise Lagergut (Mindestabstand ein Meter, sofern konkrete Angaben fehlen).
Beispiele für elektrische Betriebsmittel
Zu den elektrischen Betriebsmitteln zählen u.a.:
- Batterie
- Beleuchtungseinrichtung
- Drucker
- Elektrozaun
- Heizeinrichtung
- Kabel
- Lautsprecher
Beispiele für elektrische Anlagen
Zu den elektrischen Anlagen zählen u.a.:
- Übertragungsfahrzeuge
- Messeaufbauten
- Lichtstellanlagen
- technische Sonderfahrzeuge
- Regieräume
- Tonträgerräume
- Schalträume
Das Thema interessiert Sie?
- Dann finden Sie in diesem Beitrag allgemeine Informationen zu Betriebsmitteln und deren Prüfung.
- Informieren Sie sich hier über die VdS-Prüfung von elektrischen Anlagen.
- Das sagt die DGUV Vorschrift 3 über die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen.