Neue DGUV Information 205-003 für Brandschutzbeauftragte
Die DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ wurde im Dezember 2020 aktualisiert. Lesen Sie hier alles über die aktuellen Änderungen und ab wann sie gelten.
Die DGUV Information 205-003 beschreibt Mindestanforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten, sie definiert die Aufgaben und gibt Hilfestellungen bei der Umsetzung einer geeigneten betrieblichen Brandschutzorganisation.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Die zentralen Neuerungen gegenüber der Fassung von 2014 finden sich in den Abschnitten, die die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten regeln.
Erstens führt die aktualisierte DGUV Information 205-003 jetzt explizit „neue“ Lernformate neben den Präsenzveranstaltungen auf, nämlich:
- Praxisprojekte,
- Praxisphasen,
- Selbstlernphasen sowie
- Online-Seminare.
Diese können oder, im Falle der Praxisphasen, sollen die Präsenzveranstaltungen ergänzen. Die aktualisierte DGUV Information 205-003 präzisiert ferner, dass die Ausbildung mit einer einer Präsenz-Einführungsveranstaltung von mindestens 12 Unterrichtseinheiten (UE) beginnen soll.
Zweitens erlaubt sie nun auch die hochschulische Ausbildung als eine mögliche Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten – an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannte Hochschule. Der Brandschutzbeauftragte in spe muss ein Studium im Bereich Brandschutz oder Sicherheitstechnik absolvieren und mindestens 9 Leistungspunkte (LP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) dafür erhalten.
Damit die hochschulische Ausbildung gleichwertig zu der nicht hochschulischen Ausbildung ist, müssen Art und Umfang der Abschlussprüfungen im Hochschulstudium zudem mindestens die Vorgaben aus der DGUV 205-003 erfüllen.
Drittens führt die aktualisierte Ausgabe genauer als die Fassung von 2014 aus, welche Ausbildungseinrichtungen bzw. welche ausbildenden Personen als qualifiziert und fachkundig gelten.
Die wichtigsten Inhalte der DGUV Information 205-003 im Überblick:
Brandschutzorganisation
Dieser Abschnitt begründet die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten und stellt seine Stellung im Betrieb dar. Er betont des Weiteren, dass der Brandschutzbeauftragte unmittelbar der Unternehmensleitung untersteht – vergleichbar mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Bestellung von Brandschutzbeauftragten
Die Bestellung sollte schriftlich erfolgen. Möglich ist auch, vertraglich einen externen Brandschutzbeauftragten zu beauftragen.
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Sehr umfangreich und detailliert beschreibt die DGUV Information 205-003 die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten. Diese reichen von der Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzmaßnahmen, über das Mitwirken, Beraten, Kontrollieren, Prüfen, Melden, Unterstützen, Überwachen, Organisieren bis hin zum Dokumentieren.
Der Brandschutzbeauftragte braucht Arbeitszeit, Informationen, Arbeitsmittel und Fortbildungen, um seine Aufgaben zu erfüllen. All dies muss das Unternehmen ihm zur Verfügung stellen.
Qualifikation von Brandschutzbeauftragten
Grundvoraussetzung für den Brandschutzbeauftragten sollten branchenspezifische Kenntnisse, technisches Verständnis, Kommunikationsstärke und Zuverlässigkeit sein. Für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung können bestimmte Qualifikationen im feuerwehrtechnischen Dienst oder ein Studium mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik besonders sinnvoll sein.
Allgemeine Regeln zur Ausbildung
Dieser Abschnitt der DGUV Information 205-003 behandelt Inhalt und Umfang der Ausbildung, Regelungen zu Ausbildungsunterlagen und Prüfungsabläufen sowie den Inhalt des Fachkundennachweises. Der Unternehmer muss die erforderliche Ausbildung und Fortbildung in Abhängigkeit von den betrieblichen Belangen ermöglichen.
Spezielle Regelungen zur Gestaltung der Ausbildung
Die Ausbildung findet im Rahmen von Präsenzveranstaltungen statt, sie kann aber jetzt neu, wie oben erwähnt, durch andere Lernformen wie Onlineseminare, Praxisphasen, Projektarbeit und Selbstlernphasen ergänzt werden.
Hochschulische Ausbildung
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kann jetzt auch durch staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen im Rahmen von akkreditierten Studiengängen im Bereich Sicherheitstechnik oder Brandschutz erfolgen. Diese Ausbildung ist auch über ein Fernstudium möglich.
Fortbildung
Fortbildungsveranstaltungen zu fachbezogenen Themen oder zur Kompetenzerweiterung sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 Unterrichteinheiten zu absolvieren. Der Abstand zwischen zwei Fortbildungen soll drei Jahre nicht überschreiten.
Bis wann müssen Unternehmen die neue DGUV Information 205-003 umsetzen?
Unternehmen und Betriebe haben bis zum 31.12.2023 Zeit, die neu definierten Anforderungen der DGUV 205-003 umzusetzen. Gleichzeitig gelten die Angaben der veralteten DGUV Information von 2014 bis einschließlich 31.12.2023.
Info: Die DGUV Information 205-003 Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten finden Sie hier.