29.06.2018

CO₂-Feuerlöscher mit Vorsicht einsetzen

CO2-Feuerlöscher sind in sensiblen Betriebsbereichen, insbesondere in Räumen mit Elektronik oder IT-Ausstattung, sehr beliebt, weil die Löschung rückstandsfrei erfolgt und dadurch Löschschäden gering ausfallen. Ein DGUV-Praxistest hat nun jedoch ergeben, dass die Gefährdung der löschenden Person deutlich höher ist als bisher angenommen: Da CO2 schwerer ist als Luft, kann es gerade in kleinen und engen Räumen zum Ersticken kommen – unbemerkt, da CO2 farb- und geruchlos ist.

CO2-Feuerlöscher

CO₂-Feuerlöscher enthalten mit Kohlendioxid ein sehr wirksames Löschmittel, dessen Löschwirkung auf dem Stickeffekt beruht. Das heißt, dass der Sauerstoffgehalt in der Umgebungsatmosphäre des Brandes auf die löschwirksame Konzentration von < 15 Vol.-% gesenkt wird.

Kohlendioxid (CO₂) ist ein Löschmittel, das außerdem elektrisch nicht leitfähig ist und folgerichtig keine Rückstände hinterlässt. Daher sind CO₂-Löscher auch für Räume mit sensibler Reinraumtechnik oder Räume, an die hohe Hygieneanforderungen gestellt werden, bestens geeignet.

CO₂-Feuerlöscher enthalten das Atemgift Kohlendioxid

Kohlendioxid ist aber auch ein geruchloses Atemgift. Es wirkt auf Blut, Nerven und Zellen im menschlichen Körper. Bei einer Konzentration von über 2 Vol.-% kommt es zu einer starken Erhöhung der Atemfrequenz. Damit verbunden ist eine immer schlechter werdende Versorgung der Körperzellen mit Sauerstoff. Bei über 4 Vol.-% treten zusätzlich Durchblutungsstörungen im Gehirn auf. Es kommt ferner zu Schwindelgefühl, Brechreiz und Ohrensausen. Bereits ab 5-8 Vol.-% droht Erstickungsgefahr – nicht wie bisher angenommen ab 10 Vol.-%.

Relevantes Raumvolumen ist geringer

Die bisherigen, auf das gesamte Raumvolumen bezogenen Berechnungen hinsichtlich der zu erwartenden CO₂-Konzentration im Raum müssen korrigiert werden. Es muss mit einer anrechenbaren Raumhöhe von maximal 2 m statt der tatsächlichen Raumhöhe gerechnet werden. Um die Gefährdung durch das freigesetzte CO₂ zu minimieren, bedeutet dies: Für eine Person, die sich im Raum aufhält, um einen Brand zu löschen, muss pro Kilogramm CO₂-Löschmittel mindestens eine freie Grundfläche von 5,5 m² vorhanden sein muss. Das bedeutet in der Praxis also:

  • Ein 2-Kilogramm-CO₂-Löscher erfordert mindestens 11 m² freie Grundfläche.
  • Ein 5 Kilogramm schwerer CO₂-Löscher erfordert folglich mindestens 27,5 m² freie Grundfläche.

Bisher galt der Grundsatz, dass die Konzentration von Kohlendioxid in der Raumluft 5 Vol.-% nicht übersteigen darf. Dazu wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Verbraucherschutz folgende Tabelle veröffentlicht:

Raumvolumina und zulässige Löschmittelmenge Kohlendioxid (Füllgewicht in kg)

Raumvolumen (m³)

5-%-Grenze für Volumen Kohlendioxid (m³)

höchstzulässige Löschmittelmenge Kohlendioxid (kg)

5

0,25

0,5

10

0,5

1

20

1

2

40

2

4

50

2,5

5

Eine neue DGUV Information ist nach Angaben der DGUV zur Zeit durch das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ in Bearbeitung.

Konsequenzen für den Löscheinsatz

Wenn das Verhältnis von Raumgröße (freie Grundfläche) zur Löschmittelmenge kleiner als 5,5 m²/kg ist, muss das Löschen des Brandes von außen durch den geöffneten Türspalt erfolgen. Anschließend ist die Tür zu schließen. Der Brandraum darf danach nur noch nach wirksamen Belüftungsmaßnahmen oder geschützt mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät betreten werden, z. B. durch die Feuerwehr. Hier besteht höchste Gefahr, deshalb ist größte Vorsicht geboten!

Gefährdungsbeurteilung anpassen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Betrieb die bereitgestellten CO₂-Löschmittelmengen (Feuerlöscher) in Bezug zu den Raumgrößen zu überprüfen. Gegebenenfalls sind weitere oder andere technische und/oder organisatorische Maßnahmen zu treffen (z. B. andere Löschmittel, von außen zu betätigende Löscheinrichtungen, Kleinlösch- oder Objektlöschanlagen, Betriebsanweisung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung).

Praxistipp für den Brandschutz mit CO₂-Löschern:

CO₂-Feuerlöscher mit Kohlendioxid sind geeignet zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B (Brände flüssiger oder flüssig werdender Stoffe) und der Brandklasse C (Brände von Gasen).

Überprüfen Sie also in Ihrem Verantwortungsbereich, wo sich vielleicht noch tragbare Kohlendioxid-Feuerlöscher befinden. Das gilt vor allem für Bereiche, wo Brände der Brandklasse A ( Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Struktur, die üblicherweise unter Glutbildung verbrennen) auftreten können, z.B. in Büros.

Diese Feuerlöscher sollten aufgrund der mit ihrem Einsatz verbundenen Gefahren deshalb schnellstens ausgetauscht werden. Am besten gegen geeignete Wasser-, Schaum- oder Pulverlöscher.

In Österreich ist die Verwendung von tragbaren CO₂-Feuerlöschern mit Kohlendioxid als Löschmittel gemäß der österreichischen Arbeitsstättenverordnung in kleinen, engen oder schlecht zu lüftenden Räumen unzulässig.

Autor*in: Markus Horn