So gelingt Ihre Brandschutzunterweisung
Mitarbeiter müssen auch im Brandschutz geschult werden. So weiß jeder im Ernstfall, wie er sich in Sicherheit bringen oder seine Kollegen schützen kann. Die Brandschutzunterweisung kann Bestandteil der jährlichen allgemeinen Unterweisung des Beschäftigten sein. Lesen Sie in diesem Beitrag mehr darüber, welche Inhalte dabei auf keinen Fall fehlen dürfen und was es bei der Organisation der Brandschutzunterweisung zu beachten gibt.
Ziel der Brandschutzunterweisung
Die Brandschutzunterweisung erfüllt eine lebenswichtige Funktion: Ihre Kollegen und Mitarbeiter werden auf den Ernstfall vorbereitet. Sie werden über mögliche Brandgefahren aufgeklärt und trainieren idealerweise auch noch verantwortungsbewusstes Verhalten.
Was Ihre Brandschutzunterweisung beinhalten sollte
Eine Unterweisung im Brandschutz kann dabei helfen, Brände zu verhüten, wenn Sie mit ihr Folgendes vermitteln:
- sicherheitsbewusstes Handeln
- sicherheitsgerechtes Gestalten von Arbeitsplätzen
- technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
- umsichtiges Handeln
1. Verhalten im Brandfall
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter und Kollegen bereits vor Ihrer eigentlichen Brandschutzunterweisung über die entsprechenden Verhaltensmaßnahmen und Regeln. Ein wichtiges Hilfsmittel ist dabei der Alarmplan, um die Handlungsreihenfolge und die Aufgaben bekannt zu machen.
Grundsätzlich gilt: Bricht ein Feuer aus, müssen Mitarbeiter den Brand melden. Dabei können sie Brandmeldeanlagen nutzen oder telefonisch über die Rufnummer 112 die Feuerwehrleitstelle informieren. Andere Nummern (z.B. einer betriebseigenen Feuerwehr) müssen Sie unbedingt bekannt machen. Am besten sind diese an jedem Arbeitsplatz gut sichtbar angebracht.
Bereiten Sie Ihre Kollegen in Ihrer Brandschulung außerdem darauf vor, welche Angaben die Feuerwehr von ihnen haben möchte, falls sie einen Brand melden. Die Angaben sind dieselben wie bei anderen Notrufen auch:
- Wo ist etwas geschehen?
- Wer meldet?
- Was ist passiert?
- Wie viele sind betroffen, verletzt?
- Warten auf Rückfragen
2. Evakuierung
Die Frage, wie sich Ihre Mitarbeiter bei einem Brand in Sicherheit bringen können, ist ein essenzielles Element in Ihrer Brandschutzunterweisung. Nach der Brandmeldung müssen die Mitarbeiter sich und andere gefährdete Personen in Sicherheit bringen. Um Panik zu vermeiden, sollten Mitarbeiter die Flucht– und Rettungspläne sowie Sammelplätze kennen bzw. Rettungswege erproben. Erwähnen Sie bestenfalls auch, dass fremde Personen auf Ihrem Betriebsgelände sich mit den Räumlichkeiten nicht auskennen und Hilfe benötigen.
Für die Gebäuderäumung gilt außerdem: Um die Rauch- und Brandausbreitung zu verhindern, sind Brandschutztüren auf Fluren und in Gängen (sollten sie tatsächlich offen sein) zu schließen, ebenso wie die Bürotüren. Vergewissern Sie sich aber erst, dass niemand im Zimmer zurückbleibt.
Nur wer im Umgang mit dem Feuerlöscher sicher ist, sollte im Ernstfall versuchen, eventuell einen kleineren Brand selbst zu löschen.
3. Brandrisiken
Zur Brandschutzunterweisung gehört auch die Aufklärung über die Brandgefahren bzw. Brandentstehung. Ist das richtige Mischungsverhältnis von Sauerstoff und brennbarem Material vorhanden, ist ein Brand kaum zu stoppen. Die häufigsten Zündquellen sind:
- Rauchen (Asche und Zündhölzer bzw. ausgedrückte Zigaretten)
- offenes Feuer oder glühende Späne (Kerzen, Flex-/Metallsägespäne)
- Reibe- oder Schleiffunken (Schweißen)
- heiße Oberflächen (Herdplatten in Teeküchen)
- elektrostatische Aufladung
- Selbstentzündung
Fordern Sie Ihre Mitarbeiter auf, diese Gefahren zu vermeiden und andere darauf hinzuweisen.
4. Brandbekämpfung
Geben Sie Mitarbeitern zur Brandbekämpfung bzw. zum Löschen bis zum Eintreffen weiterer Hilfe feste, einfache Regeln an die Hand: Können z.B. brennbare Materialien entzogen oder die Sauerstoffzufuhr und Brandtemperatur reduziert werden?
5. Brandklassen und ihre Bekämpfung
Aufgrund ihres unterschiedlichen Brandverhaltens werden brennbare Stoffe in verschiedene Brandklassen eingeteilt:
- Brandklasse A sind feste, glutbildende Stoffe.
- Brandklasse B sind flüssige bzw. flüssig werdende Stoffe.
- Brandklasse C umfasst gasförmige Stoffe.
- Brandklasse D stellen die brennbaren Metalle dar.
- Brandklasse F sind brennbare Speiseöle/-fette.
Um Brände wirkungsvoll bekämpfen zu können, müssen entsprechende Feuerlöscher vorhanden sein. Die Standorte sind den Plänen zu entnehmen und ggf. vor Ort zu zeigen.
6. Einsatz von Feuerlöschern
Informieren Sie außerdem über den richtigen Einsatz von Feuerlöschern. In Bürogebäuden kommen meist Pulverlöscher, je nach Gefahren aber auch Schaum- oder Kohlendioxidlöscher zum Einsatz. Die Gefahrenklassen A, B und C sind im Büro häufig vertreten, daher sollten die Feuerlöscher entsprechend befüllt sein, was am Typenschild zu erkennen ist. Bedienungs- und Sicherheitshinweise sollten auch in Fremdsprachen neben dem Gerät ausgehängt werden, um allen die Anwendung zu ermöglichen.
Führen Sie idealerweise regelmäßige Übungen mit Feuerlöschern durch.
Unterweisungsprotokoll und Lehrmaterialien
Wie alle Unterweisungen, so muss auch die Brandschutzunterweisung dokumentiert und vom Teilnehmer unterschrieben werden. Am Ende der Schulung sollten Sie sicherstellen, dass jeder unterwiesene Mitarbeiter ohne besondere Brandschutzaufgaben Kenntnis und einen Ausdruck von der Brandschutzordnung Teil B hat. Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben wie z.B. Brandschutzhelfer erhalten zusätzlich noch die Brandschutzordnung Teil C.