02.02.2021

Brandschutzordnung Teil C

Die Zielgruppe der Brandschutzordnung Teil C sind Personen, die innerhalb des Unternehmens mit besonderen Brandschutzaufgaben (z.B. Brandschutzbeauftragte) betraut sind.

Fluchtwegzeichen

Die Brandschutzordnung Teil C enthält auf diese Zielgruppe zugeschnittene, detaillierte Informationen zum Brandschutz und zur Brandverhütung.

Inhalte der Brandschutzordnung Teil C

Die Inhalte des dritten Teils der Brandschutzordnung müssen leicht verständlich sein und regelmäßig aktualisiert werden. Die Brandschutzbeauftragten eines Unternehmens benötigen detaillierte Informationen rund um den Brandschutz im eigenen Unternehmen, damit sie ihre Kollegen in regelmäßigen Abständen unterweisen können. Themen, über die die Brandschutzbeauftragten permanent informiert sein müssen, sind:

  • Koordination der internen Abläufe
  • Kenntnisse darüber, wer die Kontaktperson zur Feuerwehr ist
  • effiziente Vermeidung von Massenpanik im Brandfall
  • wann Großveranstaltungen im Unternehmen geplant sind und wie viele Personen zu der Zeit versammelt sind
  • richtiges Verhalten und Verkörperung der Ansprechperson, sobald Rettungskräfte vor Ort eingetroffen sind

Wer die Personen in einem Unternehmen sind, denen derartige Aufgaben neben der alltäglichen Arbeit zuteil werden, ist unterschiedlich. Sie werden jedoch meist als Brandschutzbeauftragte bezeichnet. Weitere Bezeichnungen können auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Ordner oder Führungskräfte und Management sein. Die Entscheidung, wer alles als Brandschutzbeauftragter benannt wird, hängt von der Größe des Unternehmens und seiner Anzahl an Mitarbeitern ab. Die betreffende Person wird von ihrem Arbeitgeber schriftlich beauftragt und hinsichtlich ihrer Aufgaben ausgebildet.

Autor*in: WEKA Redaktion