Die Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung ist das Dokument, in dem alle brandschutzrelevanten Themen niedergeschrieben und veröffentlicht werden. Laut Norm ist die Brandschutzordnung eine zusammenfassende Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebs im Brandfall sowie für Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen.
In der Brandschutzordnung nach DIN 14096 werden alle brandschutzrelevanten Themen niedergeschrieben und veröffentlicht. Sobald sie von der Unternehmensleitung in Kraft gesetzt wird, ist sie als Zusatz zur Hausordnung für alle Mitarbeiter verbindlich. Die DIN 14096 gilt daher auch für betriebsfremde Personen wie Besucher, Handwerker oder Lieferanten.
Erstellung der Brandschutzordnung nach DIN 14096
Für die Brandschutzordnung nach DIN 14096 werden zunächst alle relevanten Inhalte gesammelt und dann verständlich formuliert eingetragen:
Brandschutzordnung Teile A, B und C richten sich an unterschiedliche Zielgruppen
- Brandschutzordnung Teil A: Richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, z.B. Bewohner, Beschäftigte, Mitarbeiter von Fremdfirmen, Besucher. Sie ist als Aushang ausgeführt. Sie ersetzt nicht die Verhaltensregeln in den Flucht- und Rettungsplänen.
- Brandschutzordnung Teil B: Gilt für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben. Also z.B. Bewohner oder Beschäftigte, die sich dauerhaft in einer baulichen Anlage aufhalten.
- Brandschutzordnung Teil C: Ist für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie z.B. Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitsingenieure gültig.
Tipp: Brandschutzordnungen können Sie ganz einfach, schnell und rechtssicher nach DIN 14096 erstellen mit der Software Brandschutzordnungs-Editor. Dabei profitieren Sie von vorgefertigten Layouts und Textbausteinen und können bei Bedarf mit Hilfe des komfortablen Editiermenüs auch individuelle Änderungen vornehmen.
Die DIN 14096:2014-05
Die DIN 14096 „Brandschutzordnungen – Regeln für die Erstellung“ ist am 1. Mai 2014 erschienen. Für verantwortliche Ersteller einer Brandschutzordnung, Brandschutzbeauftragte oder brandschutzverantwortliche Betreiber ändert sich in der Praxis jedoch nichts.
Bereits bestehende betriebsspezifische Brandschutzordnungen können unverändert weiter verwendet werden.
Lediglich die bereits in der alten Fassung geforderte Fortschreibung der Brandschutzordnung wurde konkreter. Brandschutzordnungen müssen künftig regelmäßig alle zwei Jahre fachkundig überprüft werden. Die Forderung zur Anpassung der Brandschutzordnung bei Änderungen – z.B. der Ansprechpartner, der telefonischen Erreichbarkeit, der betrieblichen Bedingungen etc. – bleibt bestehen.
DIN 14096: die wichtigsten Inhalte und Neuerungen
Die neue Fassung der DIN 14096 2014 ist in einer gut gelebten betrieblichen Brandschutzpraxis sicher schon umgesetzt. Insgesamt hat sich bei der neuen DIN 14096 aus 2014 im Vergleich zur früheren Fassung aus dem Jahr 2000 auch nur wenig geändert. Hier ein kurzer Überblick über die Neuerungen:
- In einer redaktionellen Überarbeitung wurden normative Verweise, Literaturhinweise, Piktogramme, Orthografie und Fachbegriffe aktualisiert.
- Die alten Normteile DIN 14096-1, -2 und -3 wurden in einer Norm zusammengefasst.
- Der Hinweis auf die Berücksichtigung der Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren wurde neu aufgenommen.
- Die Brandschutzordnungen sind künftig alle zwei Jahr durch eine fachkundige Person zu überprüfen. Ziel ist, die Brandschutzordnungen fachgerecht auf aktuellem Stand zu halten.
- Die Anforderungen und die Kennzeichnung der Brandschutzordnung Teil A (Aushang) wurden vollständig überarbeitet. Das in der Norm abgebildete Muster wurde entsprechend aktualisiert.
- Die Anforderungen an die Ausführung sowie an Gliederung und Inhalt der Brandschutzordnungen B und C wurden vollständig überarbeitet.
- Zukünftig soll ggf. ein besonderes Räumungskonzept im Kapitel „In Sicherheit bringen“ der Brandschutzordnung Teil B berücksichtigt werden.
- Die W-Fragen zur Notrufabfrage wurden angepasst (Wo? Was? Wie viele? Welche? Warten). Inhalt und Reihenfolge sind somit bundesweit einheitlich.
- Für den Teil C der Brandschutzordnung wird empfohlen, im Alarmierungsablauf künftig auch die Verantwortung zur Aufhebung des Alarms und zur Wiederaufnahme des Normalbetriebs festzulegen.
- Für den Teil C der Brandschutzordnung wird empfohlen, zur Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr einen geeigneten Ansprechpartner bereitzustellen.
- Es wird empfohlen, den Anhängen der Teile B und C der spezifischen Brandschutzordnungen entsprechende Pläne, Zeichnungen, Checklisten und funktionsbezogene Merkblätter beizufügen.