28.02.2022

Brandschutzkonzept: die Grundlagen

Brandschutzmaßnahmen sind ein wesentlicher Teil des Arbeitsschutzes und damit auch ein besonderer Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Diese muss entsprechend schriftlich erfolgen und regelmäßig gepflegt und überprüft werden. Neben der Gefährdungsbeurteilung gibt es eine Vielzahl weiterer Dokumente im Brandschutz, von denen hier die wesentlichen aufgeführt sind.

Ein Brandschutzkonzept beschreibt alle Einzelmaßnahmen des Brandschutzes, ihre Zusammenhänge und Abfolgen, und verbindet diese mit den Schutzzielen – von der baulichen, technischen und organisatorischen Gefahrenabwehr bis zu den Optionen für effiziente Brandbekämpfung durch die Feuerwehr. Des Weiteren bewertet ein Brandschutzkonzept, inwieweit die definierten Schutzziele erreicht wurden.

Ein Brandschutzkonzept wird benötigt, wenn es erforderlich ist, von den baurechtlichen Vorlagen abzuweichen oder wenn es sich um ein Gebäude von besonderer Art und Nutzung handelt (z.B. Krankenhäuser, Sportstätten, Industrieanlagen usw.).

Übersicht: Welche Inhalte hat ein Brandschutzkonzept?

Ein Brandschutzkonzept enthält neben einer kompletten Beschreibung des Gebäudes, seiner Einrichtung und der Nutzung folgende Informationen:

  • Personenanzahl
  • Brandlasten
  • Schutzziele
  • mögliche Brandgefahren/Zündquellen
  • Zugänglichkeit/Zufahrten/Feuerwehrflächen
  • Löschwasserversorgung
  • bauliche Brandschutzeinrichtungen
  • baulicher Brandschutz
  • anlagentechnische Brandschutzeinrichtungen wie Löschanlagen, Rauchfreihaltung, Blitzschutz, Gebäudefunk, Sicherheitsbeleuchtung
  • alle Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes
  • Notfallpläne, Brandschutzordnungen, Feuerwehrpläne

Das Brandschutzkonzept ist mittlerweile in vielen Bereichen wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung eines Gebäudes, sollte aber auch in allen anderen Bereichen als komplette Sammlung aller Brandschutzmaßnahmen geführt werden. Eine Vielzahl von Unterlagen und Plänen ist sicherlich in jedem Betrieb vorhanden – Sie müssen aber funktionsfähig erstellt werden, regelmäßig aktualisiert und, sofern erforderlich, bekannt gemacht werden.

Im Folgenden betrachten wir einige dieser Inhalte eines Brandschutzkonzepts genauer.

Brandschutzordnungen

Brandschutzordnung - Teil A
Beispiel Brandschutzordnung – Teil A

Die Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 richtet sich an alle Personen in einer baulichen Anlage (Beschäftigte, Besucher, Bewohner). Sie sollte dort ausgehängt werden, wo sich Personen im Allgemeinen aufhalten bzw. häufig vorbeigehen. Besonders geeignete Stellen sind z.B. Hauseingänge, Hallen, Aufzüge, Treppenräume, Flure, Telefonzellen, Sitzungsräume etc. Diese Brandschutzordnung enthält die wesentlichen Maßnahmen zum Verhalten im Gefahrenfall.

Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten (Beschäftigte, Bewohner). Sie wird als Merkblatt oder als Broschüre an die Beschäftigten oder Bewohner ausgehändigt. Die Brandschutzordnung Teil B enthält zunächst immer die Brandschutzordnung Teil A. Es folgen allgemeine Maßnahmen zur Brandverhütung, Maßnahmen im Gefahrenfall, Aufgaben benannter Personen im Brandschutz wie Etagenbeauftragte, Brandschutzhelfer, Ersthelfer etc.

Die Brandschutzordnung Teil C gilt für Personen, denen besondere Brandschutzaufgaben übertragen worden sind (z.B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitskräfte, Werkschutz).

Diese wird bei Bedarf aufgestellt, wenn die Brandschutzordnung Teil B hierfür nicht ausreichend ist oder besondere Maßnahmen von den genannten Personenkreisen gefordert werden. Dies ist insbesondere bei größeren Arbeitsstätten der Fall.

Alarmplan

Der Alarmplan hat den Zweck, die schnelle Alarmierung der Löschkräfte und anderer wichtiger Stellen beim Ausbruch eines Brands sicherzustellen. Er ist im Einvernehmen mit der zuständigen Feuerwehr aufzustellen. Er enthält Angaben über Alarmierungsmittel, Alarmzeichen und den für die Anordnung des Räumungsalarms zuständigen Personenkreis.

Er wird sowohl als Aushang als auch als textliche Anweisung beim betroffenen Personenkreis (Zentrale, Pförtner, Notfallvorsorge) bereitgelegt. Ein Alarmplan sollte für jedes Unternehmen vorhanden sein, um Informations- und Rettungsketten zu aktivieren.

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrplan
Beispiel für einen Feuerwehrplan

Der Feuerwehrplan enthält neben einer kurzen Objektbeschreibung einen Lageplan des Objekts, in dem die wichtigsten baulichen und betrieblichen Besonderheiten eingetragen sind. Außerdem enthält er Angaben über Einrichtungen und Gefahrenstellen, die für die Feuerwehr wichtig und an bestimmte Formate gebunden sind. Feuerwehrpläne befinden sich in der Regel in den Brandschutzakten/Brandschutzplänen des Betriebs.

Feuerwehrpläne werden in den Formaten A4 und A3 mit entsprechendem Raster (Einzelpläne mit 10-m-Raster, Übersichtspläne mit 20-m-/50-m-Raster) erstellt und sind in jedem Fall mit der Feuerwehr abzustimmen und aktuell zu halten. Sie geben der Feuerwehr die im Einsatzfall wesentlichen Informationen:

  • Übersichtslageplan
  • Objektbeschreibung
  • Umfahrungsplan je Gebäude
  • Geschossplan für jedes Geschoss
  • Löscheinrichtungen
  • Gefahrenstellen
  • Löschwasserversorgung
  • Löschwasserrückhaltung

Flucht- und Rettungspläne nach nach ASR A2.3 sowie DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungsplan
Beispiel für einen Flucht- und Rettungsplan

Der Flucht- und Rettungsplan enthält Angaben über Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege, die für die Personen im Gebäude wichtig sind. Brandschutzpläne sind ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Brandschutzorganisation. Sie zeigen die Gefahrenschwerpunkte und die für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vorhandenen Sicherheitseinrichtungen auf. Für den Sicherheits- oder Brandschutzbeauftragten sind sie eine entscheidende Hilfe bei den turnusmäßig durchzuführenden Kontrollen und Inspektionen der brandschutztechnischen Sicherheitseinrichtungen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Brandschutzpläne den betrieblichen Istzustand wiedergeben.

Flucht- und Rettungspläne werden bei Bedarf als Aushang, als Mitarbeiterinformationen, Besucherinfo und in Fremdfirmenverträgen verwendet und natürlich in den Brandschutzakten des Betriebs archiviert.

Erlaubnisschein, z.B. für Heißarbeiten

In Unternehmen ist es gängige Praxis, dass bei Schweiß-, Schneid- oder anderer Feuerarbeit in Bereichen mit Brand- oder Explosionsgefahr die Sicherheitsmaßnahmen schriftlich festgelegt werden, z.B. in einem Erlaubnisschein für die einzelne Tätigkeit. Bei regelmäßig wiederkehrenden, gleichartigen schweißtechnischen Arbeiten in brandgefährdeten Bereichen dürfen die Sicherheitsmaßnahmen auch in einer Betriebsanweisung festgelegt werden. Diese Erlaubnisscheine sollten Bestandteil der Brandschutzorganisation sein, da insbesondere von diesen Arbeiten eine hohe bis sehr hohe Brandgefahr ausgeht.

Gefährdungsbeurteilung Brandschutz nach ASR A 2.2 und TRGS 800

Die Einhaltung der in den Technischen Regeln beschriebenen Maßnahmen hat für den Arbeitgeber eine sogenannte Vermutungswirkung dahingehend, dass er alle erforderlichen Maßnahmen gemäß den Verordnungen erfüllt hat. Da die Technischen Regeln nicht für alle Fälle Lösungen aufstellen bzw. in vielen Fällen wieder auf den Arbeitgeber verweisen, kommt es zwangsläufig zu betriebsspezifischen Lösungen, die die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz und somit auch an den Brandschutz anders als in den ASR beschrieben erfüllen. Diese im Vorwort der ASR als „andere Lösung“ bezeichneten müssen gemäß den Erlassen zur Arbeitsstättenverordnung dokumentiert werden.

Bestellungen, Beauftragungen, Ausbildungsnachweise

Zum Teil sind diese bereits in den Brandschutzakten vorhanden, sollten allerdings regelmäßig aktualisiert und durch die regelmäßigen Teilnahmelisten bei Unterweisungen ergänzt werden.

Autor*in: Michael Becker